Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausschlagen
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Ausschiffung
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Ausschlag
(Ausschlagding)
A wörtlich
- I
- 1 Holz abschlagen, durch Anschlagen zeichnen
- 2 Münzen prägen
- 3 Salz messen
- 4 den Zehnten ernten
- 5 bergmännisch: abbauen
IV entladen
B übertragen
- I wegtreiben
- 1 Personen
- a jemanden ausweisen
- b einen Gefangenen freilassen
- c jemandem kündigen
- d überfallen, plündern (auch von Sachen)
- e jemanden verschmähen, ablehnen
- 2 Sachen
- 1 unter sich aufteilen
- 2 aus der Stadt hinaus verkaufen
- 3 verpachten, ausgeben
- 4 (bei der Vergantung) etwas zuschlagen
- 5 Kosten begleichen?
II abschlagen
III weggeben
IV veranschlagen