Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dingen
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(Dingelkohle)
(Dingelse)
(Dingeltag)
A in Althochdeutschen Glossen
B verhandeln
- I vor Gericht und im Jahrgeding
- 1 das Gericht feierlich eröffnen
- 2 Gericht oder Jahrgeding halten, daran teilnehmen; zu Gericht sitzen, richten
- 3 aus/von dem Stuhl dingen abtreten; die Sitzung aufheben
- 4 vom Vorsprecher
- 5 von den Parteien: (ein-, ver-) klagen, prozessieren
- a allgemein
- b auf/an ein Gut dingen vorläufig in Herrenhand einziehen
- c in das Erbhaus dingen Erbschaftsauseinandersetzung fordern oder vornehmen
- d (über) Fundnis (oder Urteil) dingen eine bereits entschiedene Sache wieder rechtshängig machen
- e an Gerichtsstelle vorbringen
- f
- 6 sich vorbehalten
- 7 bei der Beweisführung
- 8 erkennen, (ver-)urteilen, gerichtlich festsetzen
- -- in Bürgerhand dingen
- 9
- 10 Berufung einlegen
- 11 einen zweifelhaften Fall vor den Oberhof bringen
- 12 part.: gerichtsüblich; vom Gericht festgesetzt
- 1 allgemein
- 2 eine Lösungssumme festsetzen
- 3 im Eherecht
- 4 einen Dienst- oder Arbeitsvertrag schließen
- a den Dienstvertrag abschließen, bereden
- α Gesinde
- β gewerbliche Hilfskräfte
- -- abspenstig machen
- γ gedingter [und gebroteter] knecht der auf längere Zeit gemietete Dienstbote, in der Regel in die Hausgemeinschaft aufgenommen
- -- ausdrücklicher Gegensatz zum Taglöhner
- δ Angestellte und Sonstige
- b jemanden zu einer besonderen, vorübergehenden Dienstleistung anstellen
- c anwerben zum militärischen Dienst oder Hilfe
- d anstiften
- e besondere Wendungen
- f gedingte Zeit im Arbeitsvertrag ausgemachte Zeit
- 5 im Bergbau: ein Gedinge abschließen, dh. Stücklohn vereinbaren
- 6 beim Werkvertrag
- a einem Handwerker eine Arbeit übertragen
- b eine Arbeit übertragen
- c eine Arbeit übernehmen
- d einen Werkvertrag schließen
- 7 über einen Kauf verhandeln; feilschen
- 8 borgen
- 9 mieten, pachten (ein Haus, Grundstück usw.)
- -- einmieten, insbesondere reflexiv
- 10 beim Frachtvertrag
- 11 bei der Viehverstellung: (zB. ein Rind im Rahmen eines Vertrags zur Viehverstellung insb. als besondere Form eines Darlehens) pachten
- 12 zwingen zu etwas
- 13 als Partizip: ausbedungen, vertragsmäßig
II einen Vertrag schließen, eine Abrede treffen
III im Lehenrecht
IV verschiedenes
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(Dingfrist)
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