Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Domsfreiheit

Domsfreiheit

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  • in der domfreiheit hat das domkapitel gerichtsbakeit
    1736 TrierWQ. 691
  • doms- und S. Johannis-freiheit ..., die zwar im umfange der stadt liegen, aber als immunitaͤten nicht zur stadt gehoͤren, und dem magistrate derselben nicht unterworfen sind
    1799 Klöntrup,Osnabr. II 28
  • auf der domsfreiheit hat der bischof die peinliche gerichtsbarkeit, der domdechant aber die buͤrgerliche
    1799 Klöntrup,Osnabr. II 29
unter Ausschluss der Schreibform(en):