Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gnadenseil

Gnadenseil

Sachhinweis: vgl. ZBergGesch. 2 (1865) 131
  • Friedrich Wilhelm II. von Preußen ließ bei seiner Thronbesteigung die Huldigung der Landstände von Cleve und Mark zu Cleve vornehmen; nach Beendigung der Feierlichkeiten fand nach alter Sitte das Auswerfen des gnadenseiles statt; der Erbmarschall warf das gnadenseil auf dem Schloßberg aus mit dem Ausrufe, daß wer eine Untat begangen, wenn er dieses Seil ergriffe, vom König Gnade zu hoffen hätte 
    oJ. MschrRhWestfG. 5 (1879) 249