Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexensache
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Hexensabbat
Hexensache
I
eine Hexe betreffende Angelegenheit, insbesondere ein Strafverfahren gegen eine Hexe
- dann in hechssen sachen seind diß [Lügen und Widersprüche beim Verhör] ... starcke anzeigungen1591 Fischart,Daem. 230Faksimile (ca. 284 KB)
- daß die ... oberkeit ... in ... hexen sachen / nicht ohn / vber / vnd wider jhr ampt thaͤte1613 Praetorius,Zauberei Vorrede
- was die hexen-sachen betrifft, sind wir [Herzog von Mecklenburg] jederzeit der meynung gewesen, das brennen einstellen zu lassen1688 MecklEinzeldarst. VI 36
- dergleichen [Bestätigung des Urteils durch den König] muss auch in hexen-sachen ... geschehen1717 BrandenbKrimO. Rep. X § 9
- der wahn ... von ... hexensachen ist ... zur ungebühr übertrieben worden1766 Maria Theresia/SchrMährSchles. 12 (1859) 379
II
von einer Hexe zu zauberischen Zwecken verwendete Sache
- gleich wie es auch ... mit erfundenen hexen-sachen, als büchern, töpffen, spiegeln, kräutern ... zuhalten1707 SudetenHGO. Art. 5 § 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg