Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoheitsanteil

Hoheitsanteil

  • der übrige wenige hoheits-antheil über Z. ist zwar von den sponheimischen vasallen, vögten von Hunolstein, jedoch nicht anders als ein lehenspertinenz von Z., besessen und ausgeübt worden
    1753 ZüschDed. 42