Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoheitsanteil
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Hoheitsanteil
- der übrige wenige hoheits-antheil über Z. ist zwar von den sponheimischen vasallen, vögten von Hunolstein, jedoch nicht anders als ein lehenspertinenz von Z., besessen und ausgeübt worden1753 ZüschDed. 42