Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): laufen
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Lauer(n)werk
1Lauf
2Lauf
Laufe
Läufel
laufen
, v.A v. Personen u. sich bewegenden Dingen als Subjekt: laufen, gehen
- I in Bewegung sein
- 1 herumlaufen (um den Kläger bei der Verhandlung zu behindern)
- 2 als 1Bote (I) gehen
- 3 mnl. enen lopende houden (vom Richter:) einen Kläger durch verzögerte Rechtsfindung hinhalten
- 4 (Bier, Wein) laufen lassen verzapfen, ausschenken
- 5 auf der Gart laufen ohne Sold umherziehen
- 6 durchs Haus laufen ein Haus durchsuchen
- 7 mit dem Judenspieß laufen wuchern
- 8 durch die Spieße, Spießruten, Spitzruten laufen, auch gekürzt zu laufen
- 1 über, an, auf jem. oder etwas laufen jem., etwas anfallen, bedrängen
- 2 jem. vor, in sein Haus laufen uä. jem. bedrohen, feindselig herausfordern, heimsuchen
- 3 zu gebotener Hilfeleistung eilen
- 4 Rechtsbrauch: bei der Flurbegehung nach den Grenzsteinen um die Wette laufen
- 1 flüchten, Rechtserfüllung meiden od. sich der Strafverfolgung entziehen
- 2 jemanden laufen lassen einen Straffälligen ungebüßt freilassen, auch ausweisen
- 3 von jem. oder etwas laufen sich seinen Verpflichtungen entziehen
- 4 aus dem Brot, Dienst, vom Meister laufen uä.: sich aus einem Arbeitsverhältnis unerlaubt entfernen
- 5 aus dem Brot, Erbe laufen die Hausgemeinschaft unerlaubt verlassen
- 6 vom Pflug laufen den bäuerl. Stand aufgeben
- 7 in dem mnd. Ausdruck van deme lopenen rechte der Entlaufene, Flüchtige
II hinlaufen
III weglaufen
B von Sachen als Subjekt, nur übtr.
- I im Rechnungswesen
- 1 (sich) laufen im Kurs sein, gelten, gleichwertig sein
- 2 umlaufen, zugelassen, üblich, in Kraft sein; vereinbart sein, (v. Zins:) rechtskräftig zahlbar sein; ferner mnl. in borse(n) lopen gangbar sein, Zahlkraft besitzen
- 3 (sich) laufen (auf) auflaufen, zusammenkommen, erwachsen; sich belaufen, an Anzahl betragen, sich bemessen; kosten, wert sein; auch formelhaft gehen und laufen, laufen und treffen
- 4 zu Beutel laufen in die Kasse gelangen, zugute kommen
- 1 von einer gerichtlichen Untersuchung oder einer Frist: statthaben, seinen Verlauf nehmen; zu Ende gehen, auslaufen
- 2 von einem Gebot, Urteil: ergehen, gesprochen werden
- 3 von einer Streitsache: rechtlich behandelt werden, anhängig sein
- 4 an (e. Gericht) laufen gehören
- 5 auf jem., auf, in etwas laufen abzielen, betreffen
- a von Klage, Nachrede, Dienstbarkeit: jem., etwas belasten
- b auf etwas hinauslaufen, zu etwas ausschlagen; auf etwas abzielen
- c unter einen Rechtsbereich fallen
- 6 gegen, wider etwas laufen (einem Vertrag, geltendem Recht) zuwiderlaufen, nicht entsprechen
- 7 über jem. laufen von der Rechtsprechung: sich auf jem. erstrecken, für jem. gelten; über jem. ergehen
- 8 zu Kräften laufen rechtskräftig werden
- 9 zu Schaden, Nachteil, Last laufen uä. schädlich sein, zum Nachteil gereichen
- 10 in Verjährung laufen verjähren
II im engeren Rechtsbereich
C feste Verbindungen des attributiven Part. Präs.
- I mit Bez. für eine Person
- 1 laufender Bote, zu laufen (A I 2); Läufer (II), 1Bote (I), Kurier
- 2 laufender Diener städt. Bote, Amtsdiener
- 3 laufender Knecht
- a unberittener Knecht (III 1 u. 5), auch 1Bote (I)
- b Fußsoldat, Landeskind in auswärtigem Kriegsdienst, auch vagabundierender Soldat
- 4 laufende Person uä. vagabundierende Person mit dem Makel des Verdächtigen od. Unehrlichen
- 5 laufende Rotte Feuerwehr
- 6 laufender Schuldner Person mit einer laufenden Schuld
- 1 laufendes Blut, formelhaft gebraucht zur Kennzeichnung einer qualifizierten Wunde
- 2 laufende Fahrnis Fahrhabe (Tiere)
- 3 laufendes Gedinge gebotenes Ding (B II)
- 4 laufendes Geld, laufende Münze uä. geltende, geläufige, häufig geringwertige Währung od. Münzsorte
- 5 laufende Rechnung Kontokorrentvertrag
- 6 laufende Schuld fällige, auch offene Geldschuld; häufig auch: ungesicherte Schuld, Forderung (zU. verbriefter, mit einem Grundpfandrecht abgesicherter Schuld)
- 7 laufende Steuer, laufender Zins uä. im geltenden Berechnungszeitraum fällige Zahlungsverpflichtung
II mit Bez. für eine Sache