Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lein(en)weber

Lein(en)weber

, m., Linnenweber, m.

zunftgebundener Hersteller von Leinenzeug, teilweise (wegen der Verpflichtung, beim Aufbau des Galgens zu helfen) zu den unehrlichen Leuten gezählt
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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