Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenarzt
Artikel davor:
Movendler
Mühe
Mühegeld
mühen
Mühewaltung
Mühl
Mühlakzise
(Mühlenakziser)
Mühlenamt
Mühlarbeiter
Mühlenarzt
, m.
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der Mühlen (I) baut oder repariert; auch als Mühlenpächter
- [soll man] dem mollenartz in der nuwen molen das cleit geben, so ferre der ein molenartzt ist und die molen in buwe heldet1455 Bücher,FrankfBerufe 85 [ebd.ö.]Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- da aber einer eine muͤhle kaufft, und doch das handwerck nicht kan, noch treiben will ... soll er denen hierzu verordneten ... einen erfahrnen muͤhl-artzt, der das handwerck erlernet, fuͤrzustellen, und daruͤber, ob derselbige zum muͤhlwerck tauglich ... seye ... bescheids zuerholen1683 UlmMüllerO. 16
- gesellen, welche muͤhlknappen, oder wenn sie den muͤlenbau verstehen, muͤlen-aͤrzte genennet werden1757 Estor,RGel. I 216Faksimile (ca. 150 KB)