Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Köbler

Köbler

, m.

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Häusler, der ein kleines Haus (Kobel) besitzt und Feldwirtschaft betreibt, aber in der Regel kein eigenes Gespann hat und häufig um Taglohn arbeitet; vorwiegend in der Oberpfalz und Franken gebräuchlich
unter Ausschluss der Schreibform(en):