Zur Geschichte des Deutschen Rechtswörterbuchs


1897 wurde das DRW als Unternehmen der damaligen Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften begründet. Es ist die klassische Epoche der deutschen Rechtsgeschichte, Namen wie Karl von Amira, Heinrich Brunner, Richard Schröder und Ulrich Stutz sind zu nennen, und es ist mit der Bearbeitung des Deutschen Wörterbuchs, des Etymologischen Wörterbuchs von Friedrich Kluge, des Schweizerischen Idiotikons und einigen anderen großen Mundartwörterbüchern eine Blütezeit der Lexikographie.

Der Gründungskommission des DRW gehörten die Rechtshistoriker Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke und Richard Schröder sowie der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold an. Der Heidelberger Rechtsgelehrte Richard Schröder übernahm die organisatorische Leitung - der Sitz des Wörterbuchunternehmens war also von Anfang an in Heidelberg. Die Gründungskommission veröffentlichte den Wörterbuchplan in der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte und rief zur Mitarbeit am Wörterbuch auf. Mit Erfolg: bis zur Vollendung des ersten Wörterbuchbandes im Jahr 1932 haben sich rund 250 Personen an der Exzerption der Quellen beteiligt, darunter Studenten, "Ältere, Doktoren, Professoren, Archivbeamte, Lehrer und geschichts- und sprachkundige Laien aller Stände", wie Eberhard von Künßberg im Vorwort zum 1. Band des DRW zusammenfaßt.

1917 wurde Eberhard Freiherr von Künßberg die Leitung des Wörterbuchs übertragen. Er bewies dabei "größte Umsicht, feinstes sprachliches und juristisches Gefühl". Darüberhinaus bewahrte er das Wörterbuch seit 1933 vor Konzessionen an den damaligen Zeitgeist. Sein Tod 1941 und die Folgen des zweiten Weltkriegs brachten dem Wörterbuch tiefe Einbrüche, deren Auswirkungen sich bis in die siebziger Jahre fortsetzten.
1959 übernahm die Heidelberger Akademie der Wissenschaften die Trägerschaft für das Wörterbuch: bis zu diesem Zeitpunkt war es de iure noch der Deutschen Akademie in Berlin (Ost) als Rechtsnachfolgerin der Königlich Preußischen Akademie zugeordnet.

1970 setzte eine dringend erforderliche Reform des Unternehmens ein.
1971 übernahm Günther Dickel die wissenschaftliche Leitung des Wörterbuchs, die Leitung der Forschungsstelle wurde
1973 Heino Speer übertragen. Er übernahm nach dem Tod Günther Dickels
1985 auch die wissenschaftliche Leitung. Damit fing auch die schrittweise Einführung der elektronischen Datenverarbeitung an.
1997 ging das DRW mit ersten Artikeln ins Internet.
1999 begann die von der DFG geförderte Retrodigitalisierung und weltweite und kostenfreie Internetpublikation zunächst eines Teiles des Wörterbuchs. Inzwischen werden dem Internetnutzer annähernd alle bereits fertiggestellten Wortartikel sowohl in einer (voll recherchefähigen, vielfach verlinkten) elektronischen Fassung als auch als Online-Faksimile der Druckversion zur Verfügung gestellt. Dieses Onlineangebot wird durch Faksimiles und teils auch elektronische Volltextversionen zahlreicher Quelltexte mit zusätzlichen Recherchemöglichkeiten abgerundet.

2007 ging Heino Speer in den Ruhestand und Andreas Deutsch wurde zum Leiter der Forschungsstelle berufen. Nicht weniger als fünf Bände des DRW (nämlich Band 7-11) wurden von Heino Speer gestaltet und wissenschaftlich geprägt. Dr. Speer widmete sich nun verstärkt dem von ihm initiierten und geleiteteten DFG-Projekt DRQEdit, das zum Ziel hat, alle wichtigen deutschsprachigen Rechtstexte des 15. und 16. Jahrhunderts im Internet verfügbar zu machen. Inzwischen beschäftigt ihn vornehmlich die österreichische Rechtsgeschichte (vgl. sein Projekt RepÖstRG).

Das DRW wird nach einem festen Publikationsplan erstellt. Alle zwölf bis dreizehn Monate soll eine Doppellieferung abgeschlossen sein; fünf Doppellieferungen bilden einen Band. Jeder Band wird voraussichtlich über 5.000 Wortartikel enthalten, so dass der gesamte im DRW zu bearbeitende Wortschatz sich auf etwa 120.000 Wortartikel belaufen wird. Das Wörterbuchsprojekt soll 2036 abgeschlossen sein.