Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nation

Nation

, f.
I Geburt, Abstammung
II Volkszugehörigkeit
III Bez. für eine sich allmählich entwickelnde politische und kulturelle Gemeinschaft, deren Verbindendes in Sprache, Geschichte, Recht, Kultur und Siedlungsraum besteht; zu der im 15. Jh. sich herausbildenden Formel heiliges römisches Reich deutscher Nation vgl. Cl. Sieber-Lehmann, Spätma. Nationalismus (Göttingen 1995) 174-178, u. GeschichtlGrundbegr. V 454
IV Angehörige eines Volkes bzw. einer Korporation, zB. als Konzilsdelegation (hier auch übernational), als Universitätsangehörige, als Söldner oder als Genossenschaft von Kaufleuten mit einem bestimmten ausländischen Markt, abgehoben von Nichtzugehörigen