Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): antworten
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Antwortbrief
A praesentare, praestare, gegenwärtig machen
- I transitiv: übergeben, einantworten
- 1 Personen
- a die Braut
- b den Gefangenen, Verbrecher, die Geisel
- c Verfestete bekanntgeben
- d Gewählte benennen, Vertreter, Bewerber namhaft machen
- e zur Verfügung stellen
- f befördern
- 2 Sachen
- a Gerät, Besitz, Erbe
- b eine Burg öffnen, Land übergeben
- c Pfand einhändigen, zuerteilen
- d bezahlen, Abgabe leisten
- e aus der Hand geben
- f einen Brief übergeben, vorlegen
- g Urteil zur Entscheidung vorlegen
- h (einem Handwerker) zur Verarbeitung anvertrauen
- i hinterlegen
- j [Gliederungspunkt fehlt im Druck]
- k zurückgeben
- l den Bach ungehindert zuleiten
II reflexiv: sich einfinden, sich stellen
B auf Klage oder Frage entgegnen
- I auf eine Klage sich vor Gericht äußern, leugnen oder bekennen, sich verteidigen
- -- sich auf eine Klage um Schuld einlassen
- -- in peinlicher Sache
- -- sich auf gerichtlichen Zweikampf einlassen
- -- bis zu Ende
- --
- -- Rechenschaft ablegen
II für jemanden haften, einstehen
III auf sich nehmen, verbüßen
IV formelhaft
V entsprechen