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"ein Schiff befrachten, zu Ende frachten"
gerichtlich beitreiben, eigentlich "nach erfolgter Taxierung von als Zahlungsmittel dienenden Wertobjekten dieselben als Buße beitreiben" vanHelten
in Pacht nehmen
in letzter Instanz erledigen
in Erbpacht geben
Jahrgeding
erwägen
erleichtern
halten für
befrachten
sich erkundigen nach
zu einer Vereinbarung gelangen
gleichstellen
anheimstellen
"Attestat für die jüdischen Heiratswerber"
durch Abpachtung versorgen
Rechtsgutachten
auf Gegenvorstellung ergangenes (ein früheres erläuterndes) Gutachten
von einer Kanzlei abgegebene sachverständige Stellungnahme
Gutachten eines der drei Reichstagskollegien
Stellungnahme eines Konvents (III) zu einer umstrittenen Sachfrage
Gutachten eines Kreises (III 2) beim Reichstag
im part. prät. nicht von genachten zu unterscheiden; Termin festsetzen, rechtlich vorgehen, genachter Tag Gerichtstag
vereinbaren, verhandeln, schlichten, beilegen, einen Vergleich herbeiführen
auf der Basis von Kollegialgutachten von den drei Reichskollegien erstellter Gesetzesvorschlag zu einem Kommissionsdekret des Kaisers, der durch die Ratifikation des Kaisers zum Reichsschluß wird
vom Reichhofrat (I) erstelltes Rechtsgutachten
tot schmachten verhungern
-- "befrachten" in der Binnenschiffahrt
pachtenI verhüten
II überwachen
III abwarten
I beachten, achtgeben auf etwas, sich um etwas kümmern, sich nach etwas richten
II erwägen, beurteilen
- 1 erwägen, (sich) beraten, besprechen, insbesondere in einer Acht-2
- 2 das Ergebnis der Erwägung oder Beratung mitteilen
- a Rechtweisung abgeben
- b vor Gericht sprechen
- -- Namentlich: Bedenken gegen etwas äußern, widersprechen, Gegenurteil einbringen, sich widersetzen
- 3 für etwas halten, finden, erachten
- 4 rechtlich für etwas erklären, fingieren, annehmen, als etwas behandeln
- 5 Feiertage halten
- 6 jemanden zu etwas bestimmen, wählen
- 7 abschätzen, taxieren, in Geld anschlagen
- 8 (schätzen und) überweisen, zuteilen
I pachten
II Grundverschreibungen erwerben
Anwartschaft habengerichtlich beitreiben, eigentlich "nach erfolgter Taxierung von als Zahlungsmittel dienenden Wertobjekten dieselben als Buße beitreiben" vanHelten
auspachten
, auspfachtenin letzter Instanz erledigen
in Erbpacht geben
Jahrgeding
II zudenken
III ansehen
IV sich beraten
I ein Schiff
- -- ins Schiff laden
II einen Schiffer
I eine Nacht bleiben
II b. laten übernächtig werden lassen
III Frist setzen, mahnen
-- ein Amt bekleiden
-- Mißbräuche verfolgen
-- jemanden behandeln
-- reflexiv: sich nach etwas richten
verpachten-- mit Pacht beschweren
über Nacht behaltenerwägen
-- nach etwas trachten, auf etwas sehen
-- reflexiv
vor Schaden bewahren-- Gefangene bewachen
Pachtland entziehenerleichtern
halten für
befrachten
sich erkundigen nach
I streben nach
II etwas in Erfahrung bringen
I befrachten, laden
II verfrachten, schicken
III heuern
schätzen, annähernd berechnenzu einer Vereinbarung gelangen
gleichstellen
I Zustimmung
II Gutbefinden, Ermessen, Sachverständigenurteil
- -- Auskunft
III Abstimmung, Beratung
einen Ratschlag enthaltende Ansichtsäußerunganheimstellen
"Attestat für die jüdischen Heiratswerber"
durch Abpachtung versorgen
Rechtsgutachten
auf Gegenvorstellung ergangenes (ein früheres erläuterndes) Gutachten
von einer Kanzlei abgegebene sachverständige Stellungnahme
Gutachten eines der drei Reichstagskollegien
Stellungnahme eines Konvents (III) zu einer umstrittenen Sachfrage
Kreisgutachten
, n.nachten
, v.nachtrachten
, v.I jm. nacheilen (I)
II etwas weiter verfolgen
pachten
, v.I etwas in Pacht (III) nehmen, einen Pachtvertrag schließen; gepachtete Jahre Zeitraum, für den ein Pachtvertrag gilt
II schätzen, taxieren, den Anteil an Lasten festlegen
III etwas beschlagnahmen, pfänden
Stellungnahme einzelner Reichsstände anstelle des Reichstagesrachten
, v.Reichsgutachten
, n.vom Reichhofrat (I) erstelltes Rechtsgutachten
schlachten
, v., auch subst.I Nutztiere (fachgerecht) töten und zerlegen; als zumeist handwerkliche Tätigkeit bes. (Hygiene-) Bestimmungen und amtlicher Kontrolle unterworfen; für Juden gelten Sonderregelungen (vgl. schächten); auch anstelle einer Strafe im Tierprozess (Beleg Mitte 16. Jh.); auf den Meister schlachten als Geselle die Metzgerei des Meisters pachten (Beleg 1685)
II mit Pfählen versehen