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"ein Schiff befrachten, zu Ende frachten"
-- "befrachten" in der Binnenschiffahrt
pachten
I verhüten
II überwachen
III abwarten
I beachten, achtgeben auf etwas, sich um etwas kümmern, sich nach etwas richten
II erwägen, beurteilen
  • 1 erwägen, (sich) beraten, besprechen, insbesondere in einer Acht-2 
  • 2 das Ergebnis der Erwägung oder Beratung mitteilen
    • a Rechtweisung abgeben
    • b vor Gericht sprechen
      • -- Namentlich: Bedenken gegen etwas äußern, widersprechen, Gegenurteil einbringen, sich widersetzen
  • 3 für etwas halten, finden, erachten
  • 4 rechtlich für etwas erklären, fingieren, annehmen, als etwas behandeln
  • 5 Feiertage halten
  • 6 jemanden zu etwas bestimmen, wählen
  • 7 abschätzen, taxieren, in Geld anschlagen
    • a
    • b bei Schadenersatz und dergleichen
    • c (zur Steuer) veranschlagen
    • d
      • α schätzen
      • β nach Schätzung teilen
      • γ anpfänden
      • δ "anpfänden" und "Rechtweisung geben" ist gemeint
      • ε etwas nach erfolgter Taxierung in Zahlung geben, Geldeswert anbieten, in Zahlung nehmen; achtene behufs Zahlung in Waren taxiertes Wertobjekt
  • 8 (schätzen und) überweisen, zuteilen
    • a
    • b vermachen
frönen, auf dem Herrengrund arbeiten
I pachten
II Grundverschreibungen erwerben
Anwartschaft haben
gerichtlich beitreiben, eigentlich "nach erfolgter Taxierung von als Zahlungsmittel dienenden Wertobjekten dieselben als Buße beitreiben" vanHelten

auspachten

, auspfachten
in Pacht nehmen
in letzter Instanz erledigen
in Erbpacht geben
Jahrgeding
I
II zudenken
III ansehen
IV sich beraten
I ein Schiff
  • -- ins Schiff laden
II einen Schiffer
I eine Nacht bleiben
II b. laten übernächtig werden lassen
III Frist setzen, mahnen
-- ein Amt bekleiden
-- Mißbräuche verfolgen
-- jemanden behandeln
-- reflexiv: sich nach etwas richten
verpachten
-- mit Pacht beschweren
über Nacht behalten
erwägen
-- nach etwas trachten, auf etwas sehen
-- reflexiv
vor Schaden bewahren
-- Gefangene bewachen
Pachtland entziehen
erleichtern
halten für
befrachten
sich erkundigen nach
I streben nach
II etwas in Erfahrung bringen
I befrachten, laden
II verfrachten, schicken
III heuern
schätzen, annähernd berechnen
zu einer Vereinbarung gelangen
gleichstellen
I Zustimmung
II Gutbefinden, Ermessen, Sachverständigenurteil
  • -- Auskunft
III Abstimmung, Beratung
einen Ratschlag enthaltende Ansichtsäußerung
anheimstellen
"Attestat für die jüdischen Heiratswerber"
durch Abpachtung versorgen
Rechtsgutachten
auf Gegenvorstellung ergangenes (ein früheres erläuterndes) Gutachten
von einer Kanzlei abgegebene sachverständige Stellungnahme
Gutachten eines der drei Reichstagskollegien
Stellungnahme eines Konvents (III) zu einer umstrittenen Sachfrage
Gutachten eines Kreises (III 2) beim Reichstag

nachten

, v.
im part. prät. nicht von genachten zu unterscheiden; Termin festsetzen, rechtlich vorgehen, genachter Tag Gerichtstag
II etwas weiter verfolgen

pachten

, v.
I etwas in Pacht (III) nehmen, einen Pachtvertrag schließen; gepachtete Jahre Zeitraum, für den ein Pachtvertrag gilt
II schätzen, taxieren, den Anteil an Lasten festlegen
III etwas beschlagnahmen, pfänden
Stellungnahme einzelner Reichsstände anstelle des Reichstages

rachten

, v.
vereinbaren, verhandeln, schlichten, beilegen, einen Vergleich herbeiführen
auf der Basis von Kollegialgutachten von den drei Reichskollegien erstellter Gesetzesvorschlag zu einem Kommissionsdekret des Kaisers, der durch die Ratifikation des Kaisers zum Reichsschluß wird
vom Reichhofrat (I) erstelltes Rechtsgutachten

schlachten

, v., auch subst.
I Nutztiere (fachgerecht) töten und zerlegen; als zumeist handwerkliche Tätigkeit bes. (Hygiene-) Bestimmungen und amtlicher Kontrolle unterworfen; für Juden gelten Sonderregelungen (vgl. schächten); auch anstelle einer Strafe im Tierprozess (Beleg Mitte 16. Jh.); auf den Meister schlachten als Geselle die Metzgerei des Meisters pachten (Beleg 1685)
II mit Pfählen versehen
tot schmachten verhungern