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I mit persönlichem Objekt
  • 1 jemanden herausfordern
  • 2 Verbrecher öffentlich verlesen
  • 3 jemanden aufbieten, durch öffentlichen Aufruf zur Meldung auffordern
    • -- Brautleute aufbieten (kirchlich)
    • -- substantiviert: Eheverkündigung
  • 4 jemanden zu einem Amte proklamieren
  • 5 verleumden
    • -- öffentlich erklären für
II mit sachlichem Objekt
  • 1 etwas verkünden, bekanntmachen
    • -- ausklingeln
    • -- bergmännisch: Erbbereiten durch Ausruf ankündigen
    • --
  • 2 etwas (mit Preisangabe) feilbieten, aufbieten (II 3), versteigern
öffentliche Vertreibung von 1Huren 

Lehnausrufen

, subst. inf.
jährlich einmal stattfindende und oft verbotene Versteigerung der Dorfmädchen, die dadurch für ein Jahr an den Ersteigerer als Tänzer und Beschützer gebunden sind
wie Lehnausrufen