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I verbieten, abschaffen
  • -- einziehen
II fortschicken, absetzen
III (Bei Versteigerungen) überbieten
IV aufbieten
V widerrufen, ein früheres Gebot aufheben
I wie neuhochdeutsch
  • 1 allgemein
  • 2 zum Kauf, insb. zur Ausübung des Näherrechts 
  • 3 Pfand
  • 4 Eidesleistung
    • -- Unschuldseid
    • -- Zweikampf
  • 5 Frieden, Recht und ähnliches
    • -- "Ehre anbieten", Abbitte tun
  • 6 reflexiv
II entbieten, befehlen, (gerichtlich) vorladen
III erstes Gebot bei Versteigerungen tun
I zum (Vor)kauf, als Zahlung, Bestechung usw.
  • -- thätlich anerbotten im Gegensatz zu versprochen 
III reflexiv
(be)antragen, anbieten
I fordern
  • 1 auffordern
  • 2 berufen, zusammenrufen
    • a das Heer
      • -- zum Krieg rüsten
    • b den Rat
    • c den Adel
    • d die Bauern [zur Fron]
      • -- zur Jagd
  • 3 vorladen vor Gericht
    • -- reflexiv: sich dem Gericht stellen
  • 4 gerichtlich einfordern, eintreiben
  • 5 Dienstboten mieten
II bekanntmachen, verkündigen
  • 1 Fund
  • 2 Brautleute
  • 3
  • 4 (gerichtlich) ausbieten, anbieten
    • a Pfänder zur Wiedereinlösung
    • b ein Gut zum Verkauf
III aufheben
IV überbieten
V Amt aufgeben
VI Lehen kündigen
VII herausfordern
  • -- höhnen
I auffordern, aufrufen
  • 1 zur Heerfolge
  • 2 zum Gericht
II einfordern, eintreiben
III vor Gericht aufbieten
  • -- ein Pfand
  • -- ein Grundstück
I anbieten
  • 1 öffentlich feilbieten, versteigern
  • 2 (bei einer Versteigerung) überbieten
  • 3 Pfandvollstreckung ankündigen
  • 4 höheren Lohn bieten; dadurch abspenstig machen
  • 5 ausloben, versprechen
  • 6 in Umlauf bringen
II hinausgebieten, ausweisen
  • 1 aus der Stadt verweisen
  • 2 aus der Zunft verweisen
  • 3 eine Wohnung aufkündigen
  • 4 gerichtlich auffordern, ein Grundstück zu räumen
III aufbieten
  • 1 (zum Dienst) aufbieten, aufrufen
  • 2 zur Rechtshilfe auffordern
  • 3 sich berufen auf
  • 1 öffentlich bekanntgeben, ausrufen
  • 2 in Aussicht stellen
  • 3 herausfordern (zum Kampf)
    • -- provozieren
  • 4 nach auswärts Widerstand bieten
I zum Verkauf ausbieten
  • 1 aufbieten
  • 2 ausweisen
verbannen, Polizeistunde ansagen, jemanden zum Verlassen des Hauses, der Gemeinde auffordern
ausweisen
I gebieten
  • -- beboten dienstfertig
II verbieten, einziehen
III anbieten
vorladen
I anbieten
  • 1
  • 2 zum Kauf anbieten
  • 3 Besitzauftragung. das Lehen dem Herrn auflassen und wieder empfangen
    • -- Gegensatz
  • 4 vor Gericht
    • -- sich in jemandes Gewalt geben
  • 5 einen Preis bieten, Gebot tun
  • 6 Kränkung zufügen
  • 7 jemanden für ein Amt vorschlagen
II gebieten, fordern
  • 1 urteilen, gebieten
    • -- Frieden gebieten
  • 2 einfordern, Geld erheben
    • -- pfänden
  • 3 verbieten, ausweisen
  • 4
III aufbieten, laden
  • 1 vor Gericht
  • 2 vor, in den Rat laden, den Rat versammeln
  • 3
  • 4 zu Pflichten
  • 5 zum Kriegsdienst
  • 6 Gerichtshilfe fordern
(bei Versteigerungen) überbieten
I anbieten
II den Unschuldseid anbieten
III zur Verfügung stellen
IV in Vorschlag bringen
V als Erbe auftreten
VI vorladen, ansagen
ansagen, vorladen
I (kommen) heißen
  • -- auch als Partizip in attributiver Verwendung
II verdingen
III Tiere von der Weide nehmen
IV jemandem Aufenthaltsort, Wohnsitz anweisen
  • -- jemandem "Hausarrest geben"
V verbieten
vorladen
I
  • 1
    • a jemanden etwas sagen lassen, verkünden
    • b in brieflicher Anrede
  • 2 jemanden zusammen-, zu sich berufen
II befehlen
  • 1 anbieten
  • 2
I
II Angebot
A
    I anbieten
    • 1
      • a Pfänder zur Einlösung
      • b zum Kauf
    • 2
      • a recht erbieten den Rechtsweg vorschlagen
      • b
    II (Gruß, Ehrenbezeugung) bieten
    IV laden, zuziehen
B reflexiv
    I sich bereit erklären
    • 1 allgemein
    • 2 besonders zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, Prozeß, Eid, Beweis usw. sich bereit erklären
    II sich zur Verfügung stellen
    III sich berufen
I zum Verkauf ausbieten
II zum Kauf anbieten
  • 1 den Vorkaufsberechtigten
  • 2 dem Käufer im allgemeinen
III (öffentlich) versteigern
öffentliche (Pfand-)Versteigerung
I zur Verfügung stellen
II vor Gericht laden
zur Verhütung von Raufhändeln (fast nur als Überschrift)
Obrigkeit
I befehlen
  • 1
    • a
    • b beim Eid gebieten
    • c bei Strafe gebieten
    • d in jemandes Namen gebieten
  • 2 Friede gebieten
  • 3 gebieten und verbieten
  • 4 ausweisen, vertreiben
  • 5 Haft auferlegen
II amtlich bekanntgeben
III Abgaben fordern
IV aufbieten
  • 1 zusammenrufen
  • 2 (Gerichts-)Versammlung, Ding einberufen, ansagen
  • 3 den Rat versammeln
  • 4 Hoftag einberufen
  • 5 Heer(-fahrt) aufbieten
V vorladen
  • 1 vor Gericht rufen
  • 2 vor den Rat, auf das Rathaus rufen
  • 3 zum Hof(-tag) laden
    • -- zur Zunft
VI anbieten
  • 1 zum Kaufe
  • 2 zur Verköstigung
  • 3 Preis bieten
  • 4 öffentlich ausloben
  • 5 sich erbieten
  • 6 anzeigen
  • 7 als Lehen anbieten
VII übertragen in religiöser Sprache: ins Jenseits abberufen
Teil des Prozesses
zur Verhandlung bereit sein
zu Verhandlungen bereit sein
I Handschlag
  • 1 zur Begrüßung
  • 2 beim Versprechen
II Hilfeleistung
vorladen
Ausweisung
I hinbefehlen, irgendwohin aufbieten
II (Treue) geloben
verbieten, beseitigen
I bei der Veräußerung ein Grundstück oder Pfand an drei Dingtagen (I 2) aufbieten (II 4) zur Geltendmachung bestehender Rechte und zum Ausschluß aller nicht geltend gemachten Rechte
II sich mit dem Reinigungseid vor Gericht von einem Verdacht reinigen
I jn. unziemlich behandeln, jn. beleidigen
II falsch verkünden
Angebot, eine strittige Sache (schieds-)gerichtlich klären zu lassen, wodurch das Recht auf Selbsthilfe suspendiert wird
in einem Rechtsstreit: Angebot des Anspruchsgegners an die fordernde Partei, ihrem Anspruch in bestimmtem Umfang nachzukommen bzw. sich einer (schieds-) gerichtlichen Entscheidung zu unterwerfen; über/wider Rechterbieten bezeichnet das verbotene Überschreiten der dadurch gesetzten Grenzen bei der (gewaltsamen) Rechtsdurchsetzung
wie Rechterbieten?