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I verbieten, abschaffen
- -- einziehen
II fortschicken, absetzen
III (Bei Versteigerungen) überbieten
IV aufbieten
V widerrufen, ein früheres Gebot aufheben
I wie neuhochdeutsch
- 1 allgemein
- 2 zum Kauf, insb. zur Ausübung des Näherrechts
- 3 Pfand
- 4 Eidesleistung
- 5 Frieden, Recht und ähnliches
- -- "Ehre anbieten", Abbitte tun
- 6 reflexiv
II entbieten, befehlen, (gerichtlich) vorladen
III erstes Gebot bei Versteigerungen tun
I zum (Vor)kauf, als Zahlung, Bestechung usw.
- -- thätlich anerbotten im Gegensatz zu versprochen
III reflexiv
(be)antragen, anbietenI fordern
- 1 auffordern
- 2 berufen, zusammenrufen
- 3 vorladen vor Gericht
- -- reflexiv: sich dem Gericht stellen
- 4 gerichtlich einfordern, eintreiben
- 5 Dienstboten mieten
II bekanntmachen, verkündigen
III aufheben
IV überbieten
V Amt aufgeben
VI Lehen kündigen
VII herausfordern
- -- höhnen
I auffordern, aufrufen
II einfordern, eintreiben
III vor Gericht aufbieten
I anbieten
- 1 öffentlich feilbieten, versteigern
- 2 (bei einer Versteigerung) überbieten
- 3 Pfandvollstreckung ankündigen
- 4 höheren Lohn bieten; dadurch abspenstig machen
- 5 ausloben, versprechen
- 6 in Umlauf bringen
II hinausgebieten, ausweisen
- 1 aus der Stadt verweisen
- 2 aus der Zunft verweisen
- 3 eine Wohnung aufkündigen
- 4 gerichtlich auffordern, ein Grundstück zu räumen
III aufbieten
- 1 öffentlich bekanntgeben, ausrufen
- 2 in Aussicht stellen
- 3 herausfordern (zum Kampf)
- -- provozieren
- 4 nach auswärts Widerstand bieten
I zum Verkauf ausbieten
verbannen, Polizeistunde ansagen, jemanden zum Verlassen des Hauses, der Gemeinde auffordernausweisen
I gebieten
- -- beboten dienstfertig
II verbieten, einziehen
III anbieten
vorladenI anbieten
- 1
- 2 zum Kauf anbieten
- 3 Besitzauftragung. das Lehen dem Herrn auflassen und wieder empfangen
- -- Gegensatz
- 4 vor Gericht
- -- sich in jemandes Gewalt geben
- 5 einen Preis bieten, Gebot tun
- 6 Kränkung zufügen
- 7 jemanden für ein Amt vorschlagen
II gebieten, fordern
- 1 urteilen, gebieten
- -- Frieden gebieten
- 2 einfordern, Geld erheben
- -- pfänden
- 3 verbieten, ausweisen
- 4
III aufbieten, laden
- 1 vor Gericht
- 2 vor, in den Rat laden, den Rat versammeln
- 3
- 4 zu Pflichten
- 5 zum Kriegsdienst
- 6 Gerichtshilfe fordern
I anbieten
II den Unschuldseid anbieten
III zur Verfügung stellen
IV in Vorschlag bringen
V als Erbe auftreten
VI vorladen, ansagen
ansagen, vorladenI (kommen) heißen
- -- auch als Partizip in attributiver Verwendung
II verdingen
III Tiere von der Weide nehmen
IV jemandem Aufenthaltsort, Wohnsitz anweisen
- -- jemandem "Hausarrest geben"
V verbieten
vorladenII befehlen
II Angebot
- I anbieten
II (Gruß, Ehrenbezeugung) bieten
III wie betreiben (II 2)
IV laden, zuziehen
B reflexiv
- I sich bereit erklären
- 1 allgemein
- 2 besonders zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, Prozeß, Eid, Beweis usw. sich bereit erklären
II sich zur Verfügung stellen
III sich berufen
I zum Verkauf ausbieten
II zum Kauf anbieten
III (öffentlich) versteigern
öffentliche (Pfand-)VersteigerungI zur Verfügung stellen
II vor Gericht laden
zur Verhütung von Raufhändeln (fast nur als Überschrift)Obrigkeit
I befehlen
II amtlich bekanntgeben
III Abgaben fordern
IV aufbieten
- 1 zusammenrufen
- 2 (Gerichts-)Versammlung, Ding einberufen, ansagen
- 3 den Rat versammeln
- 4 Hoftag einberufen
- 5 Heer(-fahrt) aufbieten
V vorladen
VI anbieten
- 1 zum Kaufe
- 2 zur Verköstigung
- 3 Preis bieten
- 4 öffentlich ausloben
- 5 sich erbieten
- 6 anzeigen
- 7 als Lehen anbieten
VII übertragen in religiöser Sprache: ins Jenseits abberufen
Teil des Prozesseszur Verhandlung bereit sein
zu Verhandlungen bereit sein
I Handschlag
II Hilfeleistung
vorladenAusweisung
I hinbefehlen, irgendwohin aufbieten
II (Treue) geloben
verbieten, beseitigenlagbieten
, v.I bei der Veräußerung ein Grundstück oder Pfand an drei Dingtagen (I 2) aufbieten (II 4) zur Geltendmachung bestehender Rechte und zum Ausschluß aller nicht geltend gemachten Rechte
II sich mit dem Reinigungseid vor Gericht von einem Verdacht reinigen
mißbieten
, v.I jn. unziemlich behandeln, jn. beleidigen
II falsch verkünden
III wie mißsprechen (III)