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Altenteil
Abteilung
Schwur bei Amtsentlassung
Anfechtungseid, der die Aussage des Klägers anficht, indem er deren Unwahrheit feierlich beteuert
gegenseitiger Eid
amtliche Entscheidung, Urteil
eidliche Verpflichtung eines Beamten
I wie neuhochdeutsch
II Zunfttracht
Offenbarungseid
Offenbarungseid
Vorausvermächtnis
eidliche Selbsteinschätzung
Reinigungseid
Bestimmung
in Frankfurt: Eid der nicht ansässigen Juden
eidliche Verpflichtung eines 1Beistands (II 1) 
Eid der Gewerken und Bergleute auf den Landesherrn
I Münzzeichnung
II ausgeschiedener Raum, Bezirk
III billiges Recht
IV Abrede; zusätzliche Bestimmung, Bedingung
V
  • 1 Weisung, Befehl
    • -- formelhaft
  • 2 Vermächtnis
VI Schiedsspruch
  • -- Urteil, Beiurteil; rechtlicher Bescheid
VII Auskunft, Rechenschaft
  • -- formelhaft
VIII Abschied
IX "Den bescheit nennt man jene herkömmlich abgewogene Portion Rohfleisch, welche der Geladene nach vollendetem Ehrenmahle seinen zu Haus verbliebenen Familienmitgliedern mit heim zu tragen nicht verabsäumen darf" Peetz,VwStud. 246
X Bescheid beim Trinken, besonders beim Verlöbnis
Eid als Beweismittel
Eid der Blättersetzer in der Weberei
Offenbarungseid in Nachlaß- oder Konkurssachen
Eid des Gerichtsboten 
Bürgereid
Eid bei Aufnahme in das Bürgerrecht
Entscheidung des Bürgermeisters
Bürgereid
Eid des Deichgeschworenen 
I Amt eines Deichrichters
II Recht auf eine Deichrichterstelle
eidliche Verpflichtung eines Beamten
drei Eide hintereinander
Ehegelübde
Ehescheidung

Ehrenkleid

, Ehrkleid
Festgewand; auch als ehrendes Geschenk
Bedeutung wie neuhochdeutsch: feierliche Versicherung der Wahrheit oder feierliches Versprechen
I Sprachgebrauch vor der Eidleistung
II die Eidleistung
  • 1 Verhör und Aussage unter Eid, eidliche Beteuerung
  • 2
    • a Eid im Beweis
    • b der Reinigungseid
IV eidlich, gemäß der eidlichen Verpflichtung
V Eidgebot
  • 1 Halten und Bruch des Eides
  • 2 die Eidschelte
  • 3 Erlassung und Unterlassung des Eids
  • 4 Lösung und Kündigung des Eids
VII Formeln verschiedenen Inhalts
VIII im Verbindung mit adjektivischen Attributen; vgl. auch elender Eid, endlicher Eid unter 1Eid (XI) 
IX in substantivischen Doppelungen
X an Eides statt u.ä.
XI besondere Arten des Eids
XII als Beteuerung
Bezirk
Eid ohne Helfer
Eid ohne Helfer
Eisfischerei
Geldstück?

Entscheid

, Entschied
I Entscheidung (eines (Schieds-)Gerichts), Vergleich, Urteil; entschid und schin Grenzvermessung
II Bestimmung
III Grenze
Regelung eines Nachlasses unter Brüdern
erblicher Huldigungseid
Grundstückserbteilung
wie Huldigungeid 
Grundbesitzteilung der erbberechtigten Verwandten
I Erbteilung
II Verteilung von Liegenschaften
iuramentum suppletorium 
Eid des Eichmeisters
Eid des Eichers
(Eid der) Eidhelfer
Gebühr beim Abgang vom Gut
Meineid
Gelöbnis, Friede zu halten; Sühneid
Eid, den ein zu einem Amte Erwählter leisten muß, daß er auf keine unerlaubte Weise sich Stimmen zu sammeln versucht hat
Eid der Siebengeber vor ihrer Amtsübernahme
für die Allgemeinheit gültiger Bescheid
Eid des Vormunds
I
vorgeschriebene Tracht des zum Zweikampf bereiten Klägers
Gerichtsentscheid
I Ehescheidung
II (schieds)richterlicher Spruch, Absonderung
III Bezirk
IV Merkmal, Unterschied
V Grenze
  • -- oft Flurname
VI Gericht, das Grenz- und Feldstreitigkeiten schlichtet
  • 1 Scheidepunkt, wo sich ein Wasserlauf teilt
  • 2 Kamm, Gipfel
VIII (Getreide-)Maß
IX Ende am Hirschgeweih
"wird bei der Grenzfeststellung geschworen" 1625 DWB. IV 1, 6 Sp. 148
wie Gürtelgewand 
(Bußen wegen) Haarziehen
Hälfte, halber Anteil
"Eid mit Berührung der Hand eines Sippegenossen"
Kirchenbuße, Harmschar
(abgenötigter) Eid, jährlich dem kaiserlichen Kommissär H. Has oder seinem Hasenrat geschworen
Teilviehvertrag
der von den Hebammen abzulegende Berufseid
Eid des Aufsehers über das Fischwasser
I das ein Herr gibt
II städtische Kleider
Erledigung, Antwort eines Hofes (VIII 4), mit dem Nebensinn freundlicher, aber unzuverlässiger Worte (oder vor der Tür, auf dem Hof (IV 1) ?)
I bei einem Hof (VIII 4) getragene Kleidung, dann daselbst vorgeschriebene gleichartige Kleidung, Hoflivree, vom Hof oder sonstiger Obrigkeit geliefert
II Kleid (Stoff), das von einem Pächter dem Verpächter gegeben wird
III Kleid, das auf dem Beginenhof getragen wird
Amtseid eines Hofrichters 
von den Hofleuten dem Hofherrn geleisteter Eid
Lehnseid
von einem Hufer (II) abzulegender Eid
Grenze einer Hufe 
Huldigungseid
bei der Huldigung abzulegender Eid
Eid des (Weinberg-) Hüters
Diensteid eines Hüttenreiters 
Eid über geschlechtliches Unvermögen
wie Inhäsivausspruch 
Mitteilung des Richters an Anwalt oder Parteien
jährlich geleisteter Bürgereid
I als Teil der jährlichen Besoldung
Eid, den Juden in Rechtsstreitigkeiten mit Nichtjuden in einer von christlicher Seite vorgeschriebenen Form leisten mußten
Amtseid der Judeneinnehmer 
Diensteid
Bescheid (VII) über eine Gerichtsvisitation
von kaiserlichen Lehnsleuten abzulegender Eid
wie Gefährdeeid 
judizielle Entscheidung einer Kammer (V 2) 
an alle Advokaten und Prokuratoren gerichteter Befehl des Kammergerichts (I 2), die Prozeßführung betreffend
Kleidung beim Landaufenthalt des kaiserlichen Hofes
von den Parteien vor dem gerichtlichen Zweikampf geleisteter Eid
Zunfteid eines Kantengießers 
Eid der Kantonsdeputierten bei der Kantontagsatzung 
I (rechtsverbindliche) Auskunft (Bescheid VII), Erläuterung, Nachricht, Antwort einer Kanzlei als zuständige Behörde
II von einer Kanzlei erlassener schriftlicher Befehl, Weisung (Bescheid V 1)
III von einer Kanzlei (B II) gefälltes Urteil
1Eid eines Kanzleiboten 
Diensteid eines Kanzleidieners 
I von Kanzleibedienten bei ihrer Bestellung zu leistender Eid; vgl. auch den Punkt "Bestellung" in den Artikeln über die wichtigeren Kanzleiverwandten 
II als Bezeichnung für den von geistlichen Würdenträgern bei der Übernahme eines Amts vor der päpstlichen Kanzlei zu leistenden Eid
amtliches Ergebnis einer Kanzleivisitation 
Verpflichtungsformel des Kanzlisten 
1Eid des Kapitelsherrn 
der eine Kapitulation (III) bekräftigende 1Eid 
Eid, den ein Kaufmann (I und II) abzulegen hat
1Eid über das Unvermögen, eine Kaution zu stellen
kirchlicher Amteid 
Eid des Kistensitzers (II) 

Kleid

, n.
Oberbekleidung von Mann oder Frau
I als berufliches Kennzeichen im Rechtsleben, als Amtstracht
II in verschiedenen Rechtshandlungen als Rechtssymbol für die Person, die es trägt
III als Teil der Abgaben an die Leibherrschaft im Todesfall
IV Oberbekleidung von Mann und Frau in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen
der von weltlichen Bediensteten dem Abt und Konvent abzulegende Diensteid
mit vierzehn Jahren abgelegter Leibeigenschaftseid
Untertaneneid
Entscheidung eines Konsistoriums (II) 
wie Koppelfutter (I) 
zum folg.
Amtseid des Kränzlers bei seiner Bestellung
dem Kriegsherrn (I) zu leistender 1Eid 
Eid des Zeugen, hier das Recht, diesen Eid zu verlangen
Zeugeneid
kurfürstlicher Ornat
der Gegenpartei abgeforderter Eid

Kusteid

, m.
Eid des Klägers und seiner Eideshelfer zur Bekräftigung der Anklage

Küreid

, m.
I Auswahleid (Liebermann,WB. 293f.) mit vom Richter oder von der Gegenpartei ernannten Eideshelfern
II Gelöbniseid bei Übernahme eines bestimmten Amtes (als Wahlmann, als Mitglied eines städtischen Ratskollegiums, als Träger der Kurwürde)
Eid zur Sicherstellung der Ablieferung aller gefangenen Lachse an das Würzburger Hofküche
I Treueschwur auf die Landessatzung (I) 
II die beschworene Verfassung
Treuegelöbnis eines Landesuntertanen, Landeshuldigung (I) 

Land(es)scheide

, f., selten Landscheid, m.
I Grenzlinie, Grenze (I 1), uU. auch Grenzgebiet, Grenze (I 2) 
II die amtliche Flur- und Grenzbegehung und -festsetzung, vereinzelt auch die amtliche Besichtigung von Gebäuden zur Feststellung von Überschreitungen der Bauvorschriften
Bescheid (VI), Entscheidung eines Landgerichts (I) 
II "Markgericht ausserhalb des Stadtbannes" SchweizId. VIII 227
1Eid (II) des Landesrats (I) 
Huldigungseid

Laßeid

, m.
schlichter Meineid 
Eid bei Besitzeinweisung in ein Laßgut 
der vor dem Stadtrichter zu leistende Eid des Lederbeschauers
bei der Begründung eines Lehnsverhältnisses dem Lehnsherrn vom Lehnsempfänger zu leistender Treueeid
Kleidungsstücke, die der Lehrherr dem Lehrling nach Ablauf der Lehrzeit geben muß

leid

, adj., adv.
I attributiv, auch substantiviert gebraucht
  • 1 beleidigend, kränkend
  • 2 subst.: in Vbdg. mit lieb rechtsformelhaft zur Kennzeichnung dessen, daß ohne Ansehen der Person geurteilt wird
  • 3 d. leide Mann verhüllende Bez. d. Scharfrichters
II prädikativ gebraucht
  • 1 es ist jem. lieb oder leid es geschieht unter allen Umständen
  • 2 jem. leid sein gegen den Willen einer Person sein
    • a rsprw.:
  • 3 jem. l. sein als Ausdruck d. Bedauerns
  • 4 in Beteuerungsformel bei Beleidigungsklage: daz yme leit were "selbst das würde er noch für unzureichend halten"
III als Umstandsangabe gebraucht, formal vielleicht zu Leide zu stellen; jemandem leid tun, machen ein Unrecht zufügen, leid geschehen ein Unrecht erleiden

Leid

, n.
manchmal von Leide nicht zu unterscheiden; reich belegt in nichtrechtlichen Bedeutungen (vgl. DWB. VI 654ff.)
I ausgehend von der Bedeutung "das einem Menschen angetane Böse" präzisieren sich die rechtlichen Bedeutungen: Unrecht, Ehrverletzung, Beleidigung, Schande, körperliche Verletzung, Schaden, Nachteil
II in Rechtsformeln verbunden mit Lieb (I 1) oder Liebe 
  • 1 in Entscheidungssituationen od. bei der Zeugenschaft kennzeichnet die Vbdg. von Leid mit Liebe uä. Bez. die Freiheit von persönlichen, nicht sachgerechten Beeinflussungen
  • 2 Lieb(e) und Leid leiden, haben, tragen uä. "an den Rechten und Pflichten einer Gemeinschaft teilhaben"
  • 3 zu Liebe u. L. im Vertrauen, ohne Arglist
1Eid (II) d. Fehdeführers, die verantwortliche Führung u. Haftung (1Leite II) im Fehdezug zu übernehmen
Amtseid der Loderschaumeister 
Eid des Leiters der Verkaufsstelle des Loderhandwerks 

Maggescheid

, n. u. f.
(Vertrag über die) Vermögens- und/oder Erbauseinandersetzung zwischen Eheleuten oder Verwandten
wie Maggescheid 

Maklereid

, m., Mäklereid, m.
der von einem Makler (I 1) zu leistende Amtseid
die Advokat oder Vorsprecher vor der Zulassung zum Gericht abverlangte eidliche Beteuerung, das Amt redlich zu auszuüben
Offenbarungseid über eine Vermögenslage

Manneid

, m.
I wie Lehneid 
II Schwur eines Mannes im Gericht zur Unterstützung der Behauptung einer Partei

Markuskleid

, n., nur pl.
in Fehmarn zur Gerade gehörendes Gut
Diensteid eines Marstallers (I) 

Meineid

, m.
die strafbare Handlung eines Falscheids vor Gericht (vereinzelt auch einer anderen Institution) sowie der Bruch eines Gelöbnisses, mit dem ein besonderes Verhalten versprochen wird (promissorischer Eid), insb. von zu besonderer Treue verpflichteten und dazu vereidigten Personen; da beim falschen Schwören durch die Anrufung Gottes die göttliche Ordnung verletzt wird, handelt es sich sowohl um ein geistliches wie weltliches Delikt mit der Zuständigkeit beider Gerichtszweige; bei Straftaten vereidigter Personen stellt der Verstoß gegen die beschworenen Pflichten eine zusätzliche Straftat dar
I zum (theologischen und weltlichen) Begriff, den Tatbestandsmerkmalen und der gerichtlichen Zuständigkeit
II im gerichtlichen Verfahren
III das Delikt wird je nach Schwere mit Verstümmelungsstrafen von meist spiegelndem Charakter (Verlust bzw. Verletzung von Schwurhand, Schwurfinger oder Zunge) bestraft, aber auch Gefängnis oder Verbannung, meist einhergehend mit Ehrverlust, eingeschränkter Amts-, Zeugnis- und auch Verfügungsfähigkeit, und sogar die Todestrafe können verhängt werden; der Meineidige wird häufig zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet
Schwur des angehenden Handwerksmeisters, den Erfordernissen des Standes bzw. Amtes Genüge zu tun
Lehnübs. von juramentum minorationis 

Mitleiden

, n., auch Mitleid, n.
I Anteilnahme und 1Milde (II) bei unverschuldetem Leid (I) 
II Beteiligung an den Lasten eines Gemeinwesens oder Betriebes, auch die Lasten selbst
Schwur eines Mombers (II) 

Mutbescheid

, n., auch m.?
vertragliche Übereinkunft, Vereinbarung
Kleidungsstück aus dem Eigentum der 1Mutter (I) als Bestandteil des Muttererbes 
Amtseid eines Müllers (I) 
der bei der Aufnahme in eine Nachbarschaft (I) zu leistende Eid

Nacheid

, m.
I der Eid, den die Eideshelfer der Partei nachschwören (I) 
II ein zweites Mal zu leistender Eid
Eid des Nachthirten beim Dienstantritt
eine ausgrenzende Kleidertracht zur Kennzeichnung eines Narren oder als Schandstrafe

Nasteid

, m.
eidliche Beteuerung einer Ehefrau, daß ihr Anspruch auf Morgengabe (I)begründet ist

Neid

, m.
Groll, Mißgunst, Feindschaft, im Ae. auch böse Tat, in Mehrfachformeln oft mit anderen Affekten genannt, die zu unsachgemäßen Entscheidungen führen können; einen Neid begreifen eine feindselige Einstellung bekommen
Kleidungsstück für die untere Körperhälfte, Beinkleid, Hose
Ordenstracht einer Nonne (I) 

Noteid

, m.
I vom Richter einer der vor Gericht erschienenen Parteien auferlegter Eid zur Klärung, ob das Klagebegehren begründet ist (vgl. iusiurandum necessarium: Dig. 12,2)
II ein Eid, der bezeugt, daß der in dieser Prozeßsituation erforderliche Eid mit Eideshelfern nicht geleistet werden kann
III erzwungener Eid
Obergewand
I als Todfallabgabe
II als Gegenstand der Konfiskation
III als Bestandteil von Unterhaltsleistungen
eidliche Versicherung, daß die Offenbarung des eigenen Vermögens der Wahrheit entspricht
eidliche Verpflichtung auf die Ordensregeln 
Kleidung(sstück) von Ordensmitgliedern
mit den beteiligten Parteien (I) geführte Verhandlung vor einer Behörde
gesonderter Bescheid über einen Vorgang
vor dem Landesfürsten abzulegender Amtseid eines protestantischen Pastors 
Amtseid des Pfennigpflegers 
Eid eines Pflegers (I) 
Amtseid, den der Pfleger (I) bei seiner Einsetzung ablegt
I "regelmässig erneuerter Eid der Bürger auf Verfassung des Landes und Staatsverträge" SchweizId. I 93
II Amtseid
III Treueeid
Bürgereid
vom Probierer (II) zu leistender Amtseid
Amtseid eines Prokurators (I) 

Proveid

, m.
vom Bischof eingesetzter Vorsitzender des Gerichts für Grenz- und Markenstreitigkeiten in Chur, später Präfektrichter genannt
Reinigungseid, durch den sich ein Prozeßbeteiligter von einer Anschuldigung freischwören kann
Eid eines Ratgeben (IV) 
Eid eines neugewählten Ratsmitglieds als Voraussetzung für den Amtsantritt
Anordnung, Festsetzung, (Rechts-) Weisung eines städtischen oder fürstlichen Rats

Ratseid

, m.
Amtseid eines Rates (VI) 
wie Ratbeschluß 
Amtseid eines Mitglieds des städtischen Rats
Amtseid eines Ratsknechts 
Auskunft zur Rechtslage in einem bestimmten Fall
wie Rechtscheidung (II) 
verbindliche Entscheidung einer Regierung (III) 
durch ein Regiment (II) erlassenes Gebot
Verwaltungserlaß des Reichhofrats (I) 

Reichsabschied

, m., Reichsabscheid, m.
Zusammenfassung der Beschlüsse eines 1Reichstags (I), wobei verschiedene Einzelgesetze wiedergegeben oder zahlreiche Einzelnormen kompiliert werden; der jüngste Reichsabschied wurde 1654 verabschiedet; nach der Einführung des immerwährenden Reichstages 1663 werden die Reichschlüsse einzeln verkündet
Eidesformel für die Reichhofräte (II) 
Eidesformel für einen Reichslehnmann, nur als Überschrift ohne Text belegt
"Eid durch gesamte Anzahl (der vom Hauptschwörer mitgebrachten Helfer, im Ggs. zur Auswahl der wirklich schwören Sollenden durch den Gegner oder den Richter)" Liebermann,WB. 186
Eid, mit dem man sich von einem Verdacht oder einer Beschuldigung befreien will
in protestantischen Territorien Treueid auf die staatlich zugelassene Konfession (II) bei Antritt eines öffentlichen Amtes
Amtseid eines Rentmeisters 
richterlicher Amtseid
Abgabe an den Richter
vom Ritter beim Ritterschlag (I) abzulegender Eid
"Eid der Krapp-Verarbeiter" Lasch-Borchling II 2182
gerügter Eid
Eid, den die Schäfer bei ihren jährlichen Zusammenkünften abzuleisten haben

Schafscheid

, m., Schafscheide, f.
Verteilung der von der Alm zurückgekehrten Schafe an ihre Besitzer
Umhang, der als (Teil einer) Schandstrafe zu tragen ist
Diensteid des Scharfrichters 
Gelöbnis der Scharwächter 
Eid zur Bekräftigung einer Schätzung, insb. als juramentum taxorum bei der Abschätzung des eigenen (steuerpflichtigen) Vermögens und als juramentum in litem zur Bestätigung der Höhe eines erlittenen Schadens als Parteieid im Zivilprozess; meton. auch die Einschätzung selbst; die Pflicht, den Eid zu leisten
Eid eines Steuereinnehmers

Scheid

, m., n.
I Schiedspruch, Schiedsurteil, Schiedsvertrag, Vergleich, Einigung; offener Scheid allgemein bekanntes, öffentliches Schiedsurteil (Beleg 1281); einen Scheid zubringen einen Schiedsspruch beweisen (Beleg 1360); Scheid machen einen Schiedsvertrag herbeiführen / abschließen (Belege 1452, 1497)
II Gremium, das eine Schiedseinigung herbeiführt
III schlichtendes Eingreifen in einen Kampf oder eine Rauferei; jn. zu einem Scheid reizen jn. (als Falle) zum Dazwischengehen veranlassen, provozieren
IV "Entzweiung, Zwiespalt" SchweizId. VIII 195
V Güterteilung, Erbteilung
I zum Zweck des Beweises abgegebener Eid
II nur zum Schein (IX), nicht rechtskräftig abgeleisteter Eid
Amtseid eines 1Schernen 
Eid zur Bestätigung einer Erbteilung
Diensteid des Schichtmeisters 
schriftliche Beeidung der korrekten Angaben durch den Schiffer (I 1) beim Zoll
Freischwören eines Schiffmannes (I) durch andere Besatzungsmitglieder
Amtseid eines Prüfers der Qualität von Bier
Eid der Schmelzer (I) eines Bergwerks

Schmiedtreid

, n. o. m.
(Abgabe von) Schmiedkorn 

Schneid

, m.
fachgerechtes Zuschneiden als Teil der Meisterprüfung in der Schneiderzunft 
wie Schöffeneid; meton. auch die unter Eid getroffene Feststellung, hier: ein Weistum
Amtseid eines Schöffen 
Eid über die Korrektheit der steuerlichen Selbsteinschätzung bzw. der Angaben zum steuerpflichtigen Vermögen
(jährlich abzuleistender) Amtseid eines Schreibers (I 2) 
Eid einer Amtsperson vor Dienstbeginn in einer Schreiberei (III) 
Amtseid eines 2Schröters 
Amtseid eines Schuldieners 
Amtseid eines Schultheißen (I) 

Schweid

, m.
Viehweide, Land für die Viehtrift; Weidebezirk; auch: Weiderecht
Eid eines Schweinehirten 
Schwur (I), Eid
Amtseid eines 2Schützen 
vor jeder Königswahl abzuleistender Schwur der Frankfurter Bürger, mit dem sie sich für die Sicherheit der angereisten Kurfürsten samt Gefolge verbürgen
ohne Eidhelfer abgelegter Eid
Eid der Sendschöffen beim Amtsantritt
wie Sendeid 
wie Sendeid 
Amtseid eines Sieglers (I) 
Amtseid eines Sigristen 
wie Sommerkleidung 
zusätzlicher Eid unter Verletzung einer bestehenden eidlichen Bindung
gesonderte, zusätzliche Entscheidung, Bestimmung; spezielle Anordnung
spezieller, auch individuell abzuleistender Eid, (Treue-)Schwur
Diensteid eines Stadtgerichtsdieners 
Eid eines Stadtboten 
Diensteid eines Stadtschreibers 
Diensteid auf die Stahlordnung 
wie Steinsetzereid 
Amtseid eines Steinsetzers (I) 
unter Eid geleistete Selbstauskunft über die eigene Vermögenslage
Amtseid eines Steuereinnehmers 
Amtseid des städt. Beschauers für den Stockfisch 
in Villingen: Amtseid der beiden dienstjüngsten Ratsherren
Diensteid eines Strandreiters 
von den Parteien vor dem gerichtlichen Zweikampf abzuleistender Eid
Amtseid eines Substituten (I) 
Eid eines Taghirten 

Tateid

, m.
ein (mit Eidhelfern geleisteter) Reinigungseid, der im Zusammenhang mit Eigentums- und Besitzstreitigkeiten zur Erhärtung der Rechtmäßigkeit einer vom Beklagten als Tatsache angeführten Rechtslage dient