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Das Achtel eines "Bauernerbes", Sechzehntel eines "Hofes"
I Erbgut, das dem Sohne als dem Nächstberufenen zufallende Erbe, Geschlechtserbe
II auch in übertragener Bedeutung (oder nur "das vornehme Erbe"?)
vornehmer (weil als Sohn nächstberufener?) Erbe (oder Geschlechtserbe?); nach Grimm "ehelicher Sohn"
Ersatzerbe, Nacherbe
hinter einem Haus gelegenes Erbgut
bei Allod III 6 a ε 
Stammgut
unteilbares Stammgut, nach Erstgeburtsrecht vererbt
I Erbanwärter, (Mit)Erbe
II bäuerlicher Alleinerbe
  • 1 Waldmarkgenosse
    • -- Hofbesitzer, von da auf den ganzen Hof übertragen, 14. Jh. in der Gegend von Jülich entstanden
  • 2
IV Anrainer
Gut mit Waldmarkberechtigung
Erbgut
Erbe, der ein Auswärtiger bzw. Ausländer ist
bebauter Erbleihegrund
erbliches Bauerngut
Bauernwirtschaft, -stand, -beruf
Baumgarten als Privateigentum
außwärtiger Erbe
Mitglied eines Ausschusses, der dem Holzgrafen in der Verwaltung zur Seite steht, zugleich Schöffe im Holzding
Neben-, Miterbe
brauberechtigtes Grundstück
"Erbeingesessener"
Leibeserbe
Ausschank
Grundstück mit Braurecht
Fähreneigentümer
?
zur Burg gehörige Grundstücke
wie Burgrecht VI; Grundstück
Besitzer eines Waldanteils
Besitz eines Waldanteils
der Erbe des Bürgen
Grundstück eines Bürgers
vollberechtigtes Gemeindeglied
dreimal
wie Miterbe (I) 
Miterbschaft
leiblicher Erbe
"ein von der Gemeinde ... gegen gewisse Leistung und mit gewissen Rechten übertragenes Gewerbe"
II Erbe im allgemeinen
Bittleihe
wie Einkauferbe 
Handel mit Eisenwaren
Miterbe
I Glossen
II Erbschaft, Nachlaß, Erbteil
  • 1
    • a Erklärungen des Begriffes
    • b Abgrenzung gegenüber gerade, herwede uä.
  • 2 Sprachgebrauch
  • 3 Vereinzeltes
    • a Ausstattung der Nonne?
    • b Beerbung
    • c Erbanspruch
    • d Erbfallsabgabe
    • e erbliches Recht
    • f
    • g Obereigentum des Landes?
    • h Erbzins?
III (ererbter und) vererbbarer Grundbesitz; Liegenschaft im Gegensatz zu Fahrhabe; Trennung von 1Erbe (IV) fließend
  • 1
    • a allg.: Grundstück, Liegenschaft
      • -- altes erbe, oud erve Familiengut
    • b in Abgrenzung zur beweglichen Sache, Fahrhabe 
      • -- vliegende erve bewegliches Gut
  • 2 bebauter Grund, Haus und umliegendes Gelände wie Hof, Garten uä.
  • 3 bergmännisch
    • a Grubenfeld
    • b Grubenfeld von bestimmter Größe
    • c Sonderrecht eines Erbstollens
  • 4 Sonderentwicklungen im Angelsächsischen
    • a Fahrhabe
    • b Vermögen
    • c Geldbetrag
    • d Vieh
IV gegen erblichen Zins verliehener Grundbesitz, Erblehen, Erbpachtgut, Erbzinsgut
  • 1 allgemein
  • 2 in städtischer Erbleihe vergabter Besitz
  • 3
    • a in bäuerlicher Erbleihe verliehener Grund; Bauernhof
    • b Bauernhof von bestimmter Größe
      • -- erve "im rügeschen Landrecht ein Bauernwesen, wozu ein voller Hofteil an Hufen nicht gehört" Berghaus I 424
V freies Eigen, Allod 
VI Paarformeln
  • 1 Eigen und Erbe nicht erblich (ob erworben?) und erblich besessener Grund (zu 1Erbe (III), 1Erbe (IV) oder 1Erbe (V) gehörig); früh erstarrt
    • a allgemein
    • b im Gegensatz zur Fahrhabe 
    • c im Gegensatz zum Lehen
    • d Weiterbildung
    • e verzerrt? eigen [Obereigentum des Verleihers?] erbe wie 1Erbe (IV 3 a) 
  • 2 Erb und Gut 
    • a gesamter Nachlaß (liegend und fahrend?)
    • b liegendes und fahrendes Gut?
    • c gesamter Grundbesitz
  • 3 Erbe und Lehen 
    • a Allod und Lehen
    • b erblich und auf Zeit verliehener Besitz
I jmd., der erbt (I); Erbnehmer, Nachlassempfänger
  • 1 Erklärungen des Begriffes
  • 2 in ahd., ags. Texten und Glossen
    • -- Glosse zu heres 
  • 3 mit erläuternden Zusätzen
  • 4 in Paarformeln
  • 5 in Titel und Stand
  • 6
II wer erblich zu etwas berechtigt ist; wem etwas erblich verliehen ist
III "Grundeigentümer, welche unter ihrem Bodenbesitz ... die Steingewinnungen von den Leyern betreiben lassen"
IV "der an der Instandhaltung der Deiche Interessierte, dazu Verpflichtete" Niederrhein/RhWB. II 143
Wappen
Nachkomme des Erben
wer mit der Fähre erblich beliehen ist
2Erbe eines Fallgutes
ererbtes Feldgut 
fischereiberechtigtes Anwesen
Erbfolgeberechtigter
freies Eigen, Allod?
-- Flurname?
"Heiratsantrag"
ein durch Verwandtschaft Erbberechtigter
I Miterbe (zur gesamten Hand)
  • 1 wie Miterbe (I) 
  • 2 seit dem 13. Jh. technisch für Mitglied im Erbenverband der Ritterschaft
  • 3 seit dem 14. Jh. auch bei Frankfurter Patriziern
II Waldmarkgenosse, insbesondere Beisitzer des Waldmarkgerichts
III Wald- und Weidebezirk, die in ungeteilter Gemeinschaft besessen werden
blutsverwandte Erbe
I (Mit-)Erbe
  • 1
  • 2 mit Adjektiva Attribut
  • 3 in Paarformeln mit: Anerbe, Bruder, Erbe, Freund, Genosse, Mage, Nachkomme, Nachkömmling 
II Grundbesitzer
Erbteil
Miterbe?
Meßgewand, priesterliche Kleidung
vollberechtigtes Gemeindemitglied
I Erwerb, Lebensunterhalt
  • 1 allgemein Beruf
  • 2 insbesondere
    • a Handel, Handwerk
    • b Gastgewerbe
    • c Betrieb
II Angelegenheit
  • 1 insbesondere
    • a Dienst
    • b Regierung, Verwaltung
    • c Interesse
    • d Aufgabe, Pflicht
  • 2 Anliegen, Auftrag
    • -- Rechtssache
  • 3 Verhandlung, Vertrag
  • 4 Anspruch
  • 5 Erwerbung, Aneignung
    • -- Anwesen
III Anwerbung von Truppen
Genosse
größerer Grundbesitzer
I Erbe von Grund und Boden
II Universalerbe
III Grundbesitzer
ererbter Grundbesitz
Halbbauer
Zerschneiden der Halssehne
Handwerk als Beruf
I der in erster Linie eingesetzte Erbe, besonders im Gegensatz zum Ersatz- und Nacherben (II) 
II wer als Einzelperson erbt im Gegensatz zum Stamm
"ein bedeutendes Liegenschaftspfand, ein ganzes Haus"
Erbe einer Herdstatt 
2Gewerbe einer Herrschaft (IV 5) 
Pachtgut
I 2Erbe, der den Hof (II 4) übernimmt
II erbgesessener Bürger des Reichshofs Westhofen
Mitglied einer Holz-(Mark-)genossenschaft
-- "der eigentümliche Besitzer einer Holzung oder eines Teils derselben" Berghaus I 710
-- "Waldinteressenten" Bauer,WaldeckWB. 149
"alle diejenigen Personen, ... welche das Holz im Walde aufkaufen, transportieren und verhandeln" Sulzmann,HolzhNeckar 30

hundertwerbe

, hundertwerf
hundertmal
fabrikmäßig betriebenes Gewerbe
wie Miterbe (I) 
gesetzlicher Erbe
metonymisch für die Naturalabgabe, die auf einem Kerbholz (I) vermerkt wurde
jüdischer Grundbesitz
(jüdischer) Erbe eines 1Judenerbes 
Einstandsberechtigter
Handelsgewerbe
wie Kaufmannschaft (IV) 
Berufstätigkeit eines Kaufmanns (I und II)

Kerbe

, vorwiegend f.
I Einschnitt und davon abgeleitete Bedeutung
  • 1 auf einem Grenzpfahl
  • 2
    • a in einem Kerbholz beziehungsweise -stock als Merkzeichen und gleichzeitige Verrechnungseinheit
    • b in Hessen besonders der Einschnitt auf dem Hirtenstab (I) zur Feststellung der Anzahl des Herdenviehs
  • 3 in einem Kerbzettel, insbesondere in Schlettstadt zum Nachweis des unentschuldigten Fernbleibens eines Schuldners vor Gericht
  • 4 in den Riegelbaum eines Tors zum Zeichen der Ladung vor das Femgericht 
  • 5 als Kontrollzeichen beim Eichen 
  • 6 in den Niederlanden (Anteil an) Maggeld, wie Kerb (I 5) 
  • 7 übertragen: Rechnungseinheit für die Steuer beziehungsweise die Bestimmung derselben, wie Kerb (I 6) 
II wie Kerb (II) seltenere Bezeichnung für Kerbholz und -stock 
Erbe eines unmittelbaren Abkömmlings, Enkel
der aus einer Nebenlinie stammende Erbe
ein nur einem Konvent (I) zinsbares Gut
wie Kossathof 
wie Kossathof 
Thronfolger

Kurerbe

, m., Kürerbe, m.
I Erbe der Kurwürde, zukünftiger Kurfürst (I) 
II Inhaber des Kürrechts (B I) 
Berechtigung zur Ausübung des Kuttlerberufs

Kürbe

, f.
auf dem Rücken zu tragender Spankorb, im Bergbau als Erzmaß
I Erbnehmer (I), Empfänger des frei vererbbaren Allods im Unterschied zu 1Lehnserbe, Lehnfolger 
I Handel, Handwerk(stätigkeit) in einem Land(esteil)
II Gewerbe auf dem flachen Land
wie Leiberbe 
wie Lederer 
I vererbbarer Lehnsbesitz
II Erbzinsrecht
die nach Lehnsrecht zur Erbfolge in das Lehen berufene Person
2Lehnserbe u. dessen Nachkommen
wie 2Lehnserbe, Lehnsgenosse (I) 
das erbberechtigte leibliche Kind einer Person
2Lehnserbe, der zugleich Leibeserbe ist
männlicher Leiberbe 
wie Leiblehnerbe 

Leinwandgewerbe

, n. u. m.
Handwerk der Leinenweber 
Sklavenhandel
wie 1Mahlmann (I)?
wer auf Grund des Majorats (I) als Erbe des Majorats (II) berufen ist
männlicher 2Lehnerbe 
erbberechtigter leiblicher Nachkomme einer Person, der ein Mannlehen (I) verliehen wurde
männlicher Leiblehnerbe 
männlicher Leibeserbe, erbberechtigtes Mitglied eines Geschlechts
männlicher Leibeserbe, auch Erbe im Mannesstamm
der an der 1Mark (I) nutzungsberechtigte Hofbesitzer in einer Markgenossenschaft
zu Erbleihe ausgegebener Grundbesitz

Miterbe

, m.
I Mitglied eines Erbenverbandes als sofortiger oder potentieller Gesamtrechtsnachfolger eines Erblassers; bei Rechtsgeschäften versichern sich die Vertragspartner der Zustimmung der M. zur Sicherung ihrer Ansprüche
  • 1 Erbeigentümer eines Hofes best. Größe und damit Mitglied in der meistberechtigten Bauernklasse einer Markgenossenschaft
  • 2 Anteilsberechtigter an einer 1Holzmark (II) 
I Miterbe (I), insb. Mitglied im Erbenverband einer ritterlichen Familie
II Mitglied einer Waldmarkgenossenschaft
Erbteil von seiten der 1Mutter (I); Vater- und Muttererbe die Gesamtheit der Erbansprüche
in Köln: Bez. für ein Mitglied in der Genossenschaft bürgerlicher Anteilseigner an den Rheinmühlen

Mühlgewerb

, m. u. n.?, Mühlengewerbe, n.
I die einzelne Mühlenanlage
II das Mühlenwesen, der Betrieb von Mühlen (I) 
I wer nach jm. etwas erbt
II wer vom Testator nach einem Vorerben oder anstelle einer anderen Person als 2Erbe (I) eingesetzt wird, wobei das gemeine Recht verschiedene Fälle der Substitution (vulgaris, exemplaris, pupillaris usw.) unterscheidet
wer der nächste Erbe einer Person ist
einer der 1Aftererben oder Nacherben (II) 
wie Miterbe (I) 
Erbe in absteigender Linie

Noterbe

, m.
erbberechtigte Person, die auch durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers nicht vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen werden kann, Pflichtteilsberechtigter
zu Erbleihe an Geistliche ausgegebener Besitz
1Haupterbe (I), der ein Auswärtiger bzw. Ausländer (I) ist
erstrangiger Erbe in einer Markgenossenschaft, hier auf die Liegenschaft bezogen
Erbgut eines Propstdingmannes 

Ratskerbe

, f.?
(ursprünglich durch Einkerbungen gekennzeichnete) Marke, die ehrenamtlich tätige Ratmänner (II) zum Bezug eines bestimmten Quantums Ratswein berechtigt; für den Belegungszeitraum wohl identisch mit Ratzeichen 
rechtmäßiger Erbe, auch von Frauen
Nachfolger in der Regierung (I) 
zum Reichshof (I) Westhofen gehörendes Stück Land
"ererbte Rente, Rentenanspruch" Lasch-Borchling II 2045
Eigentümer eines Haupthofes, Inhaber einer Salstatt 
Handel mit Salz; auch das Privileg dazu
berufsmäßige Betrügerei, Gaunerei
Erbe, der berechtigt ist, den Schild (III) des Erblassers zu führen
blutsverwandter Erbe
Erbberechtiger der Schwertseite 
Erbe eines Schwertlehens 

Seidengewerbe

, m., n.
wie Seidenhandel 

Seitenerbe

, m., Seiterbe, m.
2Erbe aus der Seitenlinie, Erbberechtigter zweiten Grades
wie Seitenerbe 
zum Erben eingesetzte Person
im Sterben liegender Kranker, Todkranker
erbberechtigter Verwandter
städt. Erbleihe, auch das in solcher vergebene Stadtgut (I) selbst
wie Stahlschmiedehandwerk 
aufgrund von direkter ehelicher Abstammung (in idR. männlicher Linie) Erbberechtigter; auch: Erbe eines Stammguts (I) 
wie Stammgut (I) 
im Volleigentum (Erbgut II) stehendes Standeigen 

Sterb

, m., Sterbe, f.
I Epidemie, Pest sowie das damit verbundene Massensterben; rechtsrelevant ua. in Bezug auf die Testierfähigkeit
II Tierseuche, auch Tod eines Tiers
wie Erbexe?, ua. als Schöffe 
I Erstgeborener in der männlichen Linie, der das Stockgut (I) erbt
II erstgeborener Nachkömmling (Sohn oder Tochter) als Erbe eines Stockguts (II) 
III Inhaber eines Stockguts (III) 
überörtlicher Handel, Transportwesen, Speditionsgewerbe
I Nachfolger im Papstamt 
II Thronfolger