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(fremdes Weideland) abfressen (lassen)
abschwätzen
abweiden
abschätzen
wegjagen
Münzen abrufen
auf die Grenze setzen
etwas anrechnen beim Steueransatz
mit Beschlag belegen
gänzlich abweiden
Mehl abmessen
Bäume mit einem Merkzeichen anhacken
verpfänden
Folter
beweiden lassen
een velt behessen ohne Erlaubnis ein Land bejagen
unpassenden Umgang pflegen
verschließen
anzeichnen
Hohlmaß (1/30 Burgmutt)
(als Strafe) bestimmen
abschätzen
Beweiden des Deichs
amtliches Meßgefäß der Gemeinde
wie einhersetzen
schadlos halten
sich schützen
mnd. entsetten; mnl. ontsetten
wie 2Banner
weiterverpfänden
befreien
abweiden lassen, verfüttern
vom Wirthausgast
entgegnen
erpressen
verletzen
das Geloben, Versprechen
Normalmaß
"die jährliche obrigkeitliche Festsetzung der Kornpreise" SchleswHWB. II 353
wie Hafermaß
aus einem Bereich in einen anderen bringen
sich widersetzen
(bei der Jagd mit Hunden) verfolgen
mit einer Schatzung als 1Holde belegen?
für Käufe bestimmter 1Metze
Hafermaß der Klöster St. Stephan und St. Afra in Würzburg
Kornmaß der Klöster St. Stephan und St. Afra in Würzburg: eine Würzburger Stadtkornmetze zuzüglich deren 16. Teil
in den Stiftern Haug und Neumünster zu Würzburg geltendes Kornmaß (eine Stadtkornmetze und deren 32. Teil
Kohlenmaß
herabsetzen, schmähen
amtlich geeichtes Marktmaß (I)
ein kleines Getreidemaß, auch die damit gemessene Abgabe
beabsichtigen, Mehrschatz (I) zu erzielen
ein Recht vor anderen Berechtigten in Anspruch nehmen
eine obrigkeitliche Aufnahme des Schuldnervermögens nach erfolgloser Pfändung beantragen
nachträglich zu leistende Abgabe in der Höhe einer Kastenmetze?
als (Grundlage für die) Todfallsabgabe nehmen
Nachtetze betreiben, jm. oder jn. nachtetzen jn. durch Nachtetze schädigen
von etwas Gebrauch machen, jn. (für eine Leistung) in Anspruch nehmen, Nutzungen, Vorteile von einer Sache ziehen, etwas benutzen; häufig in der tautologischen Formel nutzen und nießen
Ohrenkneifen, ausgeübt vom Lehrer an Schülern, hier als Übermaßhandlung gewertet
ortsübliche Maßeinheit, 1Metze (I)
die Bewertung von Vermögensgegenständen durch einen Pfandschätzer
etwas verpfänden
etwas in einem bestimmten Wert ansetzen
eine Maßeinheit oder ein Meßgefäß für Getreide
mit Würfeln (falsch) spielen?
kennzeichnen
Berufung, Wahl in den Rat (V 2)
Einsetzung der Ratsherren (I) einer Stadt
tolerierter Verlust durch Mäusefraß bei einer 1Metze (I) Getreide
eine Art Reitholz
genormter Behälter zum Sandtransport mit einem Fassungsvermögen von rund 450 l
Taxierung von Schäden
wie scharmützeln
Flurschütz, Wald- und Feldhüter in städt. Diensten
(steinernes) Messgefäß, auch Eichmaß, insb. für Getreide
wie Steinsetzung
Einpflanzen von Rebstöcken
Einschließen in den Stock (VI)
abschwätzen
abweiden
abschätzen
wegjagen
Münzen abrufen
I durch 'Abnutz' tilgen
II durch Nutzung vermindern
III ausnutzen
abschatzen
, abschätzenI von jemandem einen Schatz (Geld oder anderen Wert) abfordern, ihm wegnehmen (hd. abschatzen); insbesondere jemandem, den man in der Gewalt hat, etwas abnötigen
- 1 besiegten Feinden Beute, Lösegeld, Kriegsentschädigung abfordern, eroberte Orte (brand-)schatzen
- 2 (räuberisch) Überfallene, Schiffbrüchige berauben
- 3 von Untertanen (zwangsweise) Abgaben (Schatz = Steuer, Geldstrafe) erheben; insbesondere Erpressen von unrechten Steuern, übermäßigen Abgaben, Bestechungsgeldern (an abschatzen (I 1) und abschatzen (I 2) angelehnt)
- 4 verbotene Selbsthilfe
- 5 übertragen
II den Wert einer Sache herabsetzen, ihr den Wert absprechen
- -- verbieten
- -- Münzen als geringwertig aus dem Verkehr ziehen
- -- öpis abschezen etwas als wertlos erklären
III bei der Zwangsvollstreckung
- 1 eine Sache um etwas einschätzen, eine Sache wegen einer Schuld pfänden und schätzen. Ursprünglich dabei ab selbständige Part
- -- später wird das Objekt weggelassen und ab mit schätzen verbunden
- -- beim Objekt steht schließlich statt des früheren ab ein von oder aus
- -- abschätzen wird dann gleichbedeutend mit schätzen
- 2 abstiften, abmeiern
- 3 aus dem Versteigerungserlös die Gläubiger befriedigen
I Sachen
- 1 vor Anker gehen
- -- Gegenstände von einem Fahrzeug abladen, um sie zu verschleppen oder wegzunehmen
- 2 etwas von einer Höhe herabsetzen
- 3 beseitigen, aufgeben, abschaffen
- a
- b Münzen außer Kurs setzen
- c eine Behauptung, einen Beweis, Eid, Testament widerlegen, entkräften
- -- absetzen von ablassen, verzichten
- 4 Waren usw. aus einem Vorrat, einem Lager entfernen, um sie zu veräußern
- 5 absondern, trennen
- -- abgegrenzte Straßen
- 6 einen Bericht absetzen, schriftlich abfassen, aufsetzen
- 7 ausantworten, zusprechen
- 8 ansetzen, androhen
II Personen
- 1 vom Pferde herunterholen (und berauben)
- 2 aus ihrem amtlichen Sitze im Wege Rechtens oder gewaltsam entfernen
- 3 absondern, abfinden
- 4 Personen abspenstig machen
- 5 Pächter, Meier von einem Hofe entfernen
- 6 einer Herrschaft, einem Hofe eine Person oder eine Sache entziehen oder aberkennen
- 7 reflexiv: sich absondern
- -- von Personen: sich von jemandem lossagen, eigentlich: von ihm wegrücken
- 8 ausruhen, Pause machen
I nicht beachten
II zurücksetzen, benachteiligen, geringer achten
III mißbilligen
IV nicht erwähnen
anberaumen, vornehmen, unternehmenI Wild antreiben
II jemanden zu einer Tat anstiften
anzeigenI jemanden auspfänden
- -- jemanden zwingen, Schatzung zu bezahlen
II etwas schätzen und zusprechen
I mit persönlichem Objekt
- 1 in ein Amt wählen, einsetzen
- 2 in einen Besitz einweisen, jemandem (Pfand)rechte übertragen
- 3 als Lehnsmann annehmen
- 4 ausnehmen
- 5 betrügen, hintergehen
- -- rotwelsch: ein (falsches) Kartenspiel einfädeln
- 6 brandmarken?
II mit sachlichem Objekt
- 1 Klage vorbringen; Prozeß anhängig machen
- -- Beweise beibringen
- 2 Güter übertragen
- 3 ein Amt übertragen
- 4 Rechtstag, Termin ansetzen
- 5 verordnen, verfügen
- 6 veranlagen, einschätzen
- -- verrechnen
- 7 einführen, gründen, stiften
auf die Grenze setzen
atzen
, ätzenI bewirten
II weiden
- -- verfüttern
etwas anrechnen beim Steueransatz
-- zur Umlage einschätzen
aufschiebenA wörtlich
- I von Sachen
- 1 das Banner aufpflanzen
- 2 Schiff auf die Werft "aufsetzen"
- 3 Waren aufbewahren
- 4 Münzen prüfen
- 5
- 6 Kreuz in den Boden stecken zum Zeichen, daß das Gericht eingreift
- 7
- 8 Strohkranz als Erkennungszeichen für finniges Fleisch anbringen
- 9
- 10
- 11 Kaiserkrone aufsetzen
II von Personen
B übertragen
- I von Sachen
- 1 auferlegen
- 2 bestimmen, verordnen, vorschreiben
- a Landfrieden
- b Ordnung, Vertrag annehmen
- c Recht
- d Preis festsetzen
- e den Eid vorschreiben
- f Termin ansetzen
- 3 schriftlich niederlegen
- 4 berufen, anregen, einführen
- a Gerichte
- b Gebrauch
- c Gesellschaft begründen
- d Feldzug ansetzen
- e eine Tagfahrt
- f etwas Böses anstiften
- g
- h
- 5 sich etwas vornehmen
- 6 etwas hinzufügen, einen Betrag hinaufsetzen
- 7 etwas einsetzen
- 8 ausrüsten
- 9 auf später hinausschieben
- 10 jemandem die Zunft aberkennen
II mit persönlichem Objekt
mit Beschlag belegen
gänzlich abweiden
Mehl abmessen
Bäume mit einem Merkzeichen anhacken
ausschätzen
, ausschatzenI schätzen lassen
II auspfänden
III plündern
IV etwas verwerfen, jemanden ablehnen
A Sachen
- I versetzen, verpfänden, verleihen
II bestimmen, anordnen
III schriftlich niederlegen, abfassen
V ankündigen
VII ein Dorf mit Kolonisten besetzen
B Personen
- I
- 1 Kind aussetzen
- 2 ausschiffen
- 3 ausweisen
- 4 absondern
- 5 ausschließen
- 6 ausnehmen
- 7 Zeugen ablehnen
- 8 Bauern legen
- -- anderswo ansiedeln
III jemanden zulassen
IV verdächtigen
V zur Wahl vorschlagen
verpfänden
Folter
beweiden lassen
een velt behessen ohne Erlaubnis ein Land bejagen
I hinzufügen, beigesellen; Geld aufs Spiel setzen
II (einen Zwist) beilegen
billigen, genehmigenunpassenden Umgang pflegen
I mit Beschlag belegen
II beeinträchtigen
III jemanden anzeigen
schätzen, prüfenverschließen
besetzen
, besatzenI jemanden besetzen
- 1 verhaften, festsetzen
- 2 als Leibeigenen beanspruchen
- 3 jemanden überführen
- 4 sich verbürgen für jemanden
- 5 jemanden ausrüsten, ausstatten
- 6 einen Vormund geben
II etwas besetzen
- 1 in Besitz geben
- a beschlagnahmen
- b in Besitz, Pflege, Schutz nehmen
- c militärisch besetzen
- -- belagern
- d mit Bewohnern besetzen (ein Dorf, Gut usw.)
- -- dazu: Vieh, Fische usw. einsetzen
- e Amt, Gerichtsbank besetzen
- f wie besitzen I 2
- g (Versammlung) zusammenrufen
- h angeben, wieviel und in welchen Koten man im folgenden Jahr versieden will
- 2 In Besitz nehmen
- 3 übertragen
III reflexiv
vorbehaltenanzeichnen
Hohlmaß (1/30 Burgmutt)
(als Strafe) bestimmen
I absetzen (von einem Amt)
II entsetzen (aus einem Besitz)
I reflexiv: sich einigen (durch eine Satzung)
II (jemanden in ein Amt) einsetzen
III reflexiv: sich in den Besitz setzen
hinsetzen (zu Gericht)abschätzen
I etwas zur Verfügung stellen
II jemanden
I (eine Strafe) darauf setzen
II an die Spitze stellen
III sich darüberhinwegsetzen
I reflexiv: dagegenstellen, Widerstand leisten
II im Spiel: als Gegeneinsatz setzen
einen Zusatz machenBeweiden des Deichs
amtliches Meßgefäß der Gemeinde
ehrschatzen
, ehrschätzenI Ehrschatz entrichten
II ein Lehen aus Handlehen zu Erblehen machen
Wohnung gewährenwie einhersetzen
II (taxieren und) arrestieren
A von Sachen
- I
- 1 (Waren) einlagern
- 2 aufladen
- 3 (Grenzzeichen) anbringen
- 4 in der Verbindung eingesetzt Gewicht wie Einsatz (I 2)
- 5 eintragen, buchen
- 6
IV verpfänden
V verabreden
B von Personen
- I jemanden gefangen setzen
- 1 (zum Erben) bestimmen
- -- auch reflexiv
- 2 (als Bürgen) stellen
- 3 einen Sterbmann benennen
- 4 in eine Gemeinschaft wieder aufnehmen
VI reflexiv: sich einmischen
schadlos halten
sich schützen
mnd. entsetten; mnl. ontsetten
- 1
- a aus dem Besitz weisen; daraus drängen, dessen berauben
- -- verlustig gehen
- b
- c reflexiv: sich entäußern
- d aufheben, abschaffen
- e (Entlastungsbeweis) entkräften
- f etwas für unwahr erklären
- g reflexiv: sich entziehen
- h reflexiv: versäumen, sich darüber hinwegsetzen
- 2
- 3 Formel (be)setzen und entsetzen zur Bezeichnung der freien Verfügungsgewalt
III aus Beschlaglegung lösen
IV retten, befreien, helfen
V reflexiv: wegziehen
VI widersetzen
- 1 (Eid) brechen?
- 2 wie entsagen (II 2)
- 3 ?
I Steuergelder eintreiben, erheben
II schätzen
- 1 etwas vergüten, entschädigen
- -- jemanden schadlos halten
- 2
- 3 wiedergutmachen
- 4 Ersatz für jemanden schaffen
- 5 eintreten für
- 6 leisten, stellen
III Partizip: festgesetzt, feststehend
IV einsetzen, verpfänden
I bewirten
II weiden, weiden lassen, verfüttern
"geeichter Metzen"wie 2Banner
I versetzen
II übersiedeln
durchführen, fortführenweiterverpfänden
befreien
abweiden lassen, verfüttern
vom Wirthausgast
entgegnen
erpressen
verletzen
das Geloben, Versprechen
Normalmaß
"die jährliche obrigkeitliche Festsetzung der Kornpreise" SchleswHWB. II 353
I für negotiare
II einschätzen
III annehmen
reflexiv: sich befreien, herausredenI festsetzen
II einsetzen (als Pfand)
III im Spiele einsetzen
IV jemanden einsetzen, wählen
V jemanden vor Gericht beibringen
VI jemanden in Dienst nehmen
VII zur Ruhe bringen
VIII reflexiv
IX entgegensetzen (eine Behauptung einer anderen)
X anrechnen als etwas
XI behaupten
Schulden miteinander verrechnen; Tauschgeschäfte machen (mit schlechtem Nebensinn)wie Hafermaß
I Handauflage auf die Urkunde
II Handzeichen, Unterzeichnung
eine Sache jemandem auf Abrechnung zusprechenI anheimstellen, überlassen
II den Eid zu-, zurückschieben
III (an der richtigen Stelle) wieder aufrichten
übertragen von einem Recht, besonders einer Forderungaus einem Bereich in einen anderen bringen
I räumlich
II aus einer Personenmehrheit, jemanden nicht mehr wählen
III aus schwieriger Lage
wie dareinsetzen (I) sich widersetzen
hetzen
, hessenI allgemein
- -- substantiviert
II insbesondere
- 1 ins Garn, vom Strick hetzen
- -- substantiviert
- 2 hetzen und beißen/beizen mit Hunden und mit Vögeln jagen
I mit persönlichem Objekt
- 1 jemanden in ein Amt einsetzen
- 2 gefangennehmen
- 3 als Femegerichtsausdruck: aus dem Frieden setzen, ächten
- 4 jemanden beisetzen
- 5 übertragen: ein (uneheliches) Kind erzeugen
II mit sachlichem Objekt:
- 1 verpfänden
- 2 eine Rechtssache einem Gericht, einer Instanz zur Entscheidung überlassen
- 3 seinen Namen hinsetzen: unterschreiben
- 4 behaupten?
I zurücksetzen, vernachlässigen
II ausnehmen, ausschließen, insbesondere bei einer rechtlichen Festsetzung
III vergleichen, beilegen
I hinterlegen
II einem Richter die Sache zur Entscheidung übergeben, zum Urteil submittieren
III einen Beistand, Rückhalt haben
IV (Zinsen) herabsetzen
V substantiviert zu hintersetzen (II)
entfernen, fortjagenmit einer Schatzung als 1Holde belegen?
Kaufmetzen
, m.Hafermaß der Klöster St. Stephan und St. Afra in Würzburg
Kornmaß der Klöster St. Stephan und St. Afra in Würzburg: eine Würzburger Stadtkornmetze zuzüglich deren 16. Teil
Klostermetze(n)
, f. u. m.Kohlmetzen
, m.letzen
, v.I hindern, abhalten, aufhalten
II behindern, stören, schädigen, belästigen
III jem. kränken od. körperl. schädigen
IV Personen festnehmen, Güter pfänden
V säumen
VI beilegen, beenden
VII beachten
VIII innehaben, genießen
lützen
, v.Marktmetzen
, m.Mausmetzen
, m.mehrschatzen
, v., mehrschätzen, v.meinätzen
, v.metzen
, v.I einen Zins in 1Metzen (I) erheben bzw. entrichten
II die 1Metze (III 1) erheben bzw. entrichten
I in einer Mühle (I) gebräuchliches Hohlmaß, nach dem der dem Müller als Mahllohn (I) zustehende Getreideanteil benannt ist
II Meßgefäß mit dem Fassungsvermögen einer Mühlmetze (I)
nachhinschätzen
, v.Nachkastmetzen
, pl.nachschätzen
, v.nachsetzen
, v.I jn. als Nacherben (II) einsetzen
III wie nachleben (I), Folge leisten
IV eine Sache, eine Tätigkeit betreiben, einen Anspruch verfolgen
V einen Straftäter verfolgen
VI ein Wild verfolgen
nachtetzen
, v.niedersetzen
, v.I sich hinsetzen, sich auf einem Sitz niederlassen; von Richter und Schöffen im Gericht: als Ausdruck der Eröffnung der Gerichtssitzung
II wie niederlassen (I)
III eine Gerichtssitzung konstituieren, Personen in ein (Schieds-) Gericht berufen, ein Gremium einberufen
IV jn. einstellen
V von einem Regierenden: absetzen
VI jn. festhalten
VII etwas ablegen
VIII mindern, herabsetzen
nutzen
, v., nützen, v.Ohrenpfetzen
, n.Ortmetzen
, m.Pfandschätzen
, n.(pfands'setzen)
, v.etwas in einem bestimmten Wert ansetzen
pfetzen
, v.I aus der Hand pfetzen an sich reißen
II strafverschärfend vor der Hinrichtung: jn. zwicken, reißen
III beschimpfen, schmähen
Pfistermetzen
, m.plätzen
, v.pletzen
, v.Ratbesetzen
, n.Ratsetzen
, n.Rechtsetzen
, n.I Rechtsprechung
II Formulierung eines Rechtssatzes (I)
Reismetzen
, m.Retzen
, Genus?Sandkretzen
, m.Schadenschätzen
, n.scharmützen
, v.schätzen
, v., schatzen, v.I etw. in seinem Wert oder Preis einschätzen, berechnen, veranschlagen, taxieren; etw. bewerten
- 1 Qualität und Preis von Lebensmitteln
- 2 den Wert von Objekten, die für als Pfand infrage kommen, dafür vorgesehen sind oder bereits gepfändet wurden
- 3 den Wert von Immobilien und Gütern
- 4 den Geldwert eines verursachten Schadens
- 5 den Wert einer persönlich erbrachten Leistung
- 6 den Wert von Münzen und Edelmetallen
- 7 den Wert von Maßen
- 8 die Höhe von Abgaben
- 9 im Zsh. mit Straftaten
- 10 insb. bei Gericht: den Wert des Prozessgegenstands oder eines im Prozess relevanten Objekts, insb. einer gestohlenen Sache; auch die Gerichtskosten
II (von jm. oder auf etw.) Abgaben erheben, auch von jm. eine abgabenähnliche Belastung einfordern (Beleg 2. Hälfte 15. Jh.) sowie für sich selbst eine Abgabenhöhe festlegen (Beleg 1438)
III jn. berauben, ausplündern, schröpfen, auch brandschatzen
IV jn. gefangen nehmen, um Lösegeld für ihn zu erhalten; für jn. Lösegeld fordern
V jn. aus einer Gefangenschaft auslösen
VI einen Dieb schätzen "ihm den Wert dessen, was er einem gestohlen hat, abnehmen" ÖW. XI 705
VII jn. vom Leib schätzen jm. das Leben nehmen
VIII Schätze sammeln
IX jn. (auch sich) oder eine Situation einschätzen, beurteilen, für etw. halten; etw. meinen; jm. etw. schätzen jm. etw. anrechnen (Beleg 1488); jm. das Leben schätzen jm. (noch) Lebenskraft zutrauen (Beleg 1569)
X etw. bedenken, erwägen und dann auch beurteilen
XI jn. hinsichtlich der Leistungsfähigkeit für zu erbringende Dienste einschätzen, taxieren
XII jm. zur Strafe oder als Schadensersatz Geld abnehmen
eine Schandstrafeschwatzen
, v., schwätzen, v.I plaudern, (unnötig, viel) reden; va. als Ruhestörung
II ausplaudern; (Geheimes) verraten, preisgeben
III spöttisch: eine Aussage machen
IV besprechen, beschwören
schützen
, v., auch in nd. Form schütten, v.I in 1Schutz (II) nehmen, bewahren, behüten; befördern, unterstützen; etwa in Bezug auf Geistliche, Juden, Städte
II (mit militärischen, rechtlichen oder anderen Mitteln) verteidigen, sich wehren
III etw. abwehren, abwenden
IV eine Einrede vorbringen, etw. (durch rechtliches Vorbringen) aufhalten, aufschieben; das Gericht schützen die gerichtl. Verhandlung aufschieben
V jn. festnehmen, verhaften; einsperren
VI (auf fremdem Grund unberechtigt weidendes, Feld- oder Waldschaden verursachendes Vieh) beschlagnahmen, einsperren; auch allg.: als Pfand zurückhalten
VII (ver-)sperren, dämmen, (Wasser, Blut) zum Stocken bringen, (Wasser) stauen, insb. bei Mühlen und im Bergbau
VIII Grundstücke (durch eine Wand uä.) voneinander abtrennen, abgrenzen
setzen
, v.I sich/jn. hinsetzen; Platz nehmen (lassen); jm. einen Sitzplatz verschaffen, anweisen; jn. platzieren; ua. bei Gericht
II jn. (in ein Straf- oder Foltergerät) einspannen, darauf befestigen, festsetzen, ausstellen; jn. an ein Rad (II) flechten
III jn. (in ein Gefängnis uä.) einsperren; inhaftieren
IV jn. an einem Sitzplatz bewirten; iU. zum Straßenverkauf
V jn./etw. ansiedeln; sich niederlassen, seinen Wohnsitz nehmen (lassen); Zusätze wie mit Feuer und Flamme, haushäblich (II) uä. bezeichnen den eigenen Haushalt; sich hinter jn. setzen js. Hintersasse werden
VI jn. (in Besitz, Gewere usw.) einsetzen
VII jn. zu etw. bringen, (in einen best. rechtlichen Status, Rechtszustand, eine Situation, Lage) versetzen, begeben; sich in Schulden setzen sich verschulden
VIII jn./etw. (in einen Stand, Rang usw.) aufnehmen; jn. zu/in das Werk setzen jn. im Handwerk, in der Zunft zulassen
IX jn. einstellen, bei sich annehmen; zB. als Dienstbote, Lehrling
X jn. (in ein Amt, einen Posten, eine Funktion) einsetzen, berufen, bestellen; jn. ernennen; (ein Gericht, Gremium uä.) besetzen, einberufen, konstituieren
XII jn. von/aus etw. setzen jn. dessen entheben, davon ausschließen, jn. von etw. befreien; von Eltern: Kinder von sich setzen Kindern das Erbe ausbezahlen
XIII sich jm./etw. setzen bzw. (da)wider jn./etw. setzen sich jm./etw. widersetzen, verweigern; gegen etw. verstoßen, zuwiderhandeln; sich zur Wehr setzen sich wehren
XIV jn. unter jn./etw. setzen jn. jm./etw. unterstellen; jn. über jn./etw. setzen jn. jm./etw. vorsetzen
XVI jn. zu Recht setzen jn. einer Gerichtsbarkeit überantworten, gerichtlich belangen
XVII jn. zur Rede setzen jn. zur Rede stellen, von jm. Rechenschaft fordern; auch gerichtlich
XVIII (sich) mit jm. einigen, übereinkommen, verbünden
XIX etw. schlichten; (durch Schlichtung I) gütlich beilegen, abschließen, vergleichen; (ein Urteil) fällen, (Recht) sprechen
XX (eine Streitsache) zur Entscheidung/Schlichtung vorlegen, übergeben; jn. zur Entscheidung/Schlichtung anrufen, sich hierzu an jn. wenden; aus der Hand setzen einem anderen zur Streitklärung übergeben
XXI vor Gericht: eine Klage/Sache an jn./in js. Hand setzen (uä.) jn. als Vertreter mit der Klage/Prozessführung betrauen
XXII vor Gericht: (Klage, Argument, Beweis uä.) vorbringen, vortragen
XXIII etw. errichten, aufbauen, aufstellen, (an einen Ort) stellen, platzieren; ua. von Bauwerken, Grenzmarkierungen, Sühnekreuzen; in Rechtsgesten: (einen Spaten als Zeichen der Eigentumsentziehung auf einen Deichabschnitt) stecken, (eine abgeschlagene Hand zur Warnung sichtbar) anbringen; flüchtigen/freidigen Fuß setzen fliehen; auf etw./einen Fuß setzen auf etw. aufbauen, gründen
XXIV etw. einpflanzen; (eine Pflanzung) anlegen; (Land) bebauen, bestellen; bildlich auch: jn. eingraben
XXV (mit einem Schiff) auf Grund laufen, festsitzen
XXVI (ein Zeichen, Siegel I uä.) aufbringen, aufprägen, anbringen, aufdrücken; (Münzen) prägen, auch: als Nominal einführen
XXVII etw. aufschreiben, (in ein Register, Stadtbuch usw.) eintragen; in Geschrift/zu Buch (uä.) setzen schriftlich abfassen, dokumentieren
XXVIII etw. statuieren, gesetzlich verfügen, anordnen; (als Gesetzgeber, Rechtsetzer I) vorschreiben, bestimmen, regeln; häufig formelhaft zB. mit gebieten (I) und ordnen (II)
XXIX (ein Amt, eine Institution, Stiftung uä.) gründen, einrichten, schaffen; gesetzter Markt ordentlicher, regelmäßiger Markt
XXX (ein Testament) errichten; (testamentarisch, letztwillig) verfügen, vermachen; stiften
XXXI etw. (zB. im Preis, Wert, Maß, Umfang) festlegen, festsetzen, bestimmen; taxieren, veranschlagen; insb. im Zsh. mit dem heute sog. Setzrecht, wonach zur Auflösung zB. einer Erbengemeinschaft an einem unteilbaren Gut ein Mitberechtigter einen Preis vorschlägt und der andere wählen darf zwischen Summe und Gut; etw. zu/auf (ein) Geld setzen den Preis, Geldwert von etw. festlegen
XXXII (eine Abgabe) erheben; jn. besteuern, veranlagen; (öffentliche Ausgaben) umlegen; (eine Abgabe, Pflicht uä.) auferlegen, auflasten; etw. auf/an jn./etw. setzen jn./etw. mit etw. belasten, besteuern
XXXIII jn. mit etw. belasten, beschweren; auch in der Wendung: jm. etw. auf den Hals setzen
XXXIV (jm.) eine Zeit/einen Tag uä. setzen (jm.) eine Frist/einen Termin auferlegen, insb.: einen Gerichtstermin bestimmen, jn. vorladen
XXXVI jm. (Geld, Gut usw.) übergeben, übertragen, überlassen; ua. als Morgengabe; jn. aussteuern, versorgen
XXXVII etw. besetzen (II 1 b), in Besitz nehmen
XXXVIII etw. (zum Kauf, zur Miete) anbieten, feilbieten
XXXIX beim Glücksspiel: (den Einsatz) erlegen; um Geld spielen
2Stadtschütze
, m., im Pl. auch Städteschützen, m.Steinmetzen
, m.Steinsetzen
, n.Stöcksetzen
, n.Stocksetzen
, n.stützen
, v.II auf. etw. aufbauen, gründen (lassen); auch übtr.
Tagsetzen
, n.I wie Tagsatzung (I)
II wie Tagsatzung (II)