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Wasserpfahl
Freiort im Spiel
wie Pranger
Pfahl zur Feststellung der Stauhöhe des Mühlwassers
"Gemeinweide"
Friedezeichen an der Grenze des städtischen Weichbilds
Grenzpfahl
Grenzzeichen, innerhalb derer die Geisel sich bewegen darf
Grenzzeichen
Grenzzeichen auf Deichen
wie Hoheitstock
Grenzpfahl
entsprechend Jagdstein?
Schandsäule, Pranger
ursprünglich Schandpfahl, hier Bezeichnung für öffentliche Kirchenbuße (I)
kreuzförmiger Pfahl als Pfändungszeichen
Pfahl als Grenzzeichen
Grenzmarkierung, auch bei Gewässern;
eine mit Kerben versehene Meßstange
bei der Einteilung von Deichabschnitten: Grenzpfahl
Pfahl zur Abgrenzung eines Gerichtsplatzes, meton. die gehegte Gerichtsstätte
Pfahl als Grenzmarkierung
Pfahl, an dem ein Delinquent festgebunden und geschmaucht (II) wird
Grenzpfahl
Pfahl, an dem zur Hegung des Gerichts ein Schwert (I oder II) befestigt ist?
gebannter Pfahl, an den geschütztes (VI) Vieh gebunden wird
in einem Mühlbach unter obrigkeitlicher Aufsicht eingeschlagener Pfahl (I 6) zur Kontrolle der genehmigten Stauhöhe des Wassers
Pfahl (I 6) zur Markierung der Stauhöhe in einer Schleuse
Pfahl (I 2), an den jmd. zum Strafvollzug gebunden wird; als (iU. zum Pranger) nur ehrenmindernde Schandstrafe
(Bannerpfahl)
, PanierpfahlI Pfahl, an dem Missetäter verbrannt werden
II äußerster Grenzpfahl eines Grundgebietes
I Grenzpfahl zur Abteilung der einzelnen Deichlose
II in bestimmten Abständen eingeschlagene und numerierte Pfähle, um jeden Punkt des Deiches genau angeben zu können
Prangerwie Pranger
Pfahl zur Feststellung der Stauhöhe des Mühlwassers
Fahl
, FähleFriedpfahl
, FriedenpfahlGrenzpfahl
Grenzzeichen, innerhalb derer die Geisel sich bewegen darf
Grenzzeichen
Grenzzeichen auf Deichen
wie Hoheitstock
Grenzpfahl
entsprechend Jagdstein?
Schandsäule, Pranger
Kirchenpfahl
, m.Kreuzpfahl
, m.Lachpfahl
, m.Malpfahl
, m.II im Mühlbach verankerter Pfahl zur Kontrolle der genehmigten Stauhöhe des Wassers
Markpfahl
, m., Markenpfahl, m.Maßpfahl
, m.Pfahl
, m.I runder oder kantiger Stecken, Stab aus Holz (auch aus Stein) mit zugespitztem Ende
- 1 als Strafwerkzeug bei Ehebruch, Kindstötung und anderen Verbrechen; bei der Schiffszerstörung wegen Mißachtung des Stapelrechts; auch übertragen auf die Strafe der Pfählung (II)
- 2 Pfahl, an den jmd. zum Strafvollzug gebunden wird, bei Schandstrafen, aber auch bei Todesstrafen auf dem Scheiterhaufen
- 3 Pfahl, auf den nach vollzogener Strafe ein abgetrennter Körperteil gesteckt oder gebunden und ausgestellt wird
- 4 als Weinbergpfahl Gegenstand besonderer rechtl. Regelungen
- 5 Pfahl als Symbol der Bannung oder Privilegierung eines Ortes
- 6 Pfahl zur Markierung zB. der Wasserhöhe und von Grenzen, im Pl. von Pfahl (II) kaum zu unterscheiden
- 7 wie Pfahlgeld (I)
II Grenze, im Pl.: Bereich, der von Pfählen (I 6) abgesteckt wird, eingegrenztes Gebiet
III die Wendung in den vier Pfählen bezeichnet den Bereich der Engstimmunität (Haus)
IV festgesetzte Regel, Verordnung