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Nachfeier
bettlägerig
Hochzeitsfest
beinfest (bei Wunden, wenn das Fleisch am Knochen festwächst. His,FriesStrR. 311)
verehelicht
als (ritterlicher) Titel
meist in Formeln
glaubwürdig
was mit der Erde fest verbunden ist
auf dem eigenen Hofe sitzend
seßhaft
hausangesessen
als Titulatur
hoher Feiertag
formelhaft beim festen Zubehör (oder Bestandteil)
jährlich wiederkehrendes kirchliches Fest
zum gerichtlichen Zweikampf tauglich, geübt und zugelassen
wie Kantorbier
wie Kirchweihe (I)
gesetzesfest, vertrauenswürdig
glaubwürdig
in der Mauer verankert und damit zum Gebäude und zum liegenden Gut gehörig, häufig als Teil einer Mehrfachformel bei der Veräußerung von Liegenschaften
Tag des hl. Michael als kirchlicher Festtag
die einen Monat nach dem Todesfall stattfindende kirchliche Gedächtnisfeier für einen Verstorbenen als Termin, vor dem keine Erbansprüche geltend gemacht werden können
(durch einen Nagel) fest mit einer unbeweglichen Sache, häufig einem Gebäude, verbunden und damit Teil der Liegenschaft iU. zur Fahrhabe, häufig formelhaft
formelhaft verbunden mit nagelfest: zur Liegenschaft gehörend
in Verhörprotokollen: Bez. für den Hexensabbat
eine Regel (I) befolgend
verschließbar, abschließbar; schloßfest halten verschlossen halten
(jährliche) festliche Veranstaltung einer Schützengesellschaft (I), mit Schützenspiel, Bewirtung der Teilnehmer uä.
zum Segeln (I) sicher
Sonntag als arbeitsfreier Festtag
beständig, unverrückbar, unverrückt, unbeweglich
Bestätigung eines Rechtes
strikt, unverbrüchlich
wie stet (II)
I fest, dauerhaft (wohnen)
II mannbar
am Knochen festgewachsenbettlägerig
Hochzeitsfest
beinfest (bei Wunden, wenn das Fleisch am Knochen festwächst. His,FriesStrR. 311)
I Feier beim Dienstwechsel
II Tag des Dienstwechsels
als Anredeverehelicht
als (ritterlicher) Titel
meist in Formeln
I in Bezug auf festes Zubehör
II fest, dauerhaft (wohnen)
I als Prädikat
I beständig, unwiderruflich
II unbeweglich
III ehrenfest; Prädikat des Ritterstandes
wie neuhochdeutsch3Fest
, FesteI Festung, Schloß, Burg, Befestigung, Stadt
- -- (Schloß)Herrschaft
II Gefängnis, Haft
III Friedlosigkeit als Ungehorsamsfolge, Verfestung, (Grafen)acht
- -- Ächtung
IV Gericht
- -- Gericht(sbezirk)
V Erwerbung eines Rechtes durch formgerechte Übereinkunft
- -- Übergabe, Inventur
glaubwürdig
was mit der Erde fest verbunden ist
I handfest machen gefangen nehmen
II sonstiges
Weihnachten, Ostern, Pfingstenauf dem eigenen Hofe sitzend
seßhaft
hausangesessen
als Titulatur
hoher Feiertag
formelhaft beim festen Zubehör (oder Bestandteil)
jährlich wiederkehrendes kirchliches Fest
zum gerichtlichen Zweikampf tauglich, geübt und zugelassen
wie Kantorbier
Kirchweihfest
, n.lag(e)fest
, adj.(laubenfest)
, adj.Manifest
, n.I öffentliche Erklärung zur Rechtfertigung einer Handlung
II Feststellung, Verzeichnis einer Schiffsladung
mauerfest
, adj.Michaelsfest
, n.(Monatfest)
, n.nagelfest
, adj.nietfest
, adj.notfest
, adj.I notwendig, unumstößlich
II in Notlagen verläßlich; auch als Attribut in Anrede oder Titel
Opferfest
, n.pfahlfest
, adj., adv.I mit Grund und Boden ausgestattet, grundbesitzend
II innerhalb von Pfählen (II), als Zubehör zu einem Grundstück
(regelfest)
, adj.schloßfest
, adj.Schützenfest
, n.(segelfest)
, adj.Sonntagfest
, n.standfest
, adj.(Stattfest)
, n.stattfest
, adj.stetfest
, adj., adv.Stuhlfeste
, f., auch Stuhlfest, n.I Verlobungsfeier
II Beitrag, Zahlung in die Zunftkasse