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Ab-, Auslieferung
Amtsaufgebot
Nacheile
Gerichtshilfe über Land
Verwandtschaftsfolge
Erbfolge, die nur die Nähe des Verwandtschaftsgrades berücksichtigt
Pflicht, dem eigenen Lehnsherrn (I) im Kriegsfall militärisch Unterstützung zu leisten
Übernahme eines Hofes (II 4) durch einen Hofannehmer
Erbfolge auf Grund des Gesetzes
wie Intestaterbfolge
Kriegsdienst (I) als Verpflichtung, wie Heerfahrt (II)
Stimmenmehrheit
wie Nachfolger (I)
rechtliche Folge, Konsequenz
Nachfolge in der Regierung (I)
bewaffneter Dienst der Untertanen oder Bürger in Konfliktfällen
Amtsaufgebot
Nacheile
I Folge
II Befolgung
I wörtlich
II übertragen
- 1 bei Gericht
- a Zustimmung zu einem Urteilsvorschlag
- b Stimmenmehrheit, -minderheit
- c Umstand, Beisitzer
- d Urteil (das durch Zustimmung des Umstandes, der Beisitzer entsteht)
- 2 allgemein Folge leisten, Gehorsam, Ausführung
- 3 bestimmte Reihenfolge
- -- Zeitpunkt zum Handeln
- 4 Erbfolge, Lehnsfolge
- 5 Rechtsfolgen
II te gevolge staen seinen Antreil tragen
III Zustimmung, Einstimmigkeit
Gerichtshilfepflicht der UntertanenGerichtshilfe über Land
Verwandtschaftsfolge
Erbfolge, die nur die Nähe des Verwandtschaftsgrades berücksichtigt
Pflicht, dem eigenen Lehnsherrn (I) im Kriegsfall militärisch Unterstützung zu leisten
Übernahme eines Hofes (II 4) durch einen Hofannehmer
Erbfolge auf Grund des Gesetzes
wie Intestaterbfolge
Kriegsfolge
, f.Landfolge
, f., Landesfolge, f.I die pflichtmäßige Unterstützung des Landesherrn (I) durch die Untertanen, vor allem bei der Abwehr von Gefahren für das Land (II 1) (Landesverteidigung), aber auch durch verschiedene Dienstleistungen
II Thronfolge
Lehn(s)folge
, f.- 1 Eintritt (II 1), Nachfolge eines 2Lehnserben in den Besitz eines Lehens
- 2 bei der Lehnsfolge (I 1) zu leistende Abgabe, Lehnsware (III)
- 3 Akt der Mutung u. Belehnung (I)
II Gehorsam, Folge (II 2) dem Lehnsherrn gegenüber
Mehrsfolge
, f.1Nachfolge
, f.I wie Nacheile (I)
II die unmittelbare Verfolgung eines Straftäters durch den Geschädigten als Fall des Retorsionsrechts
III Zeitraum der unmittelbaren Verfolgung
IV das Recht der Herrschaft zur 1Nachfolge (I)
V das Recht, Leibeigene auf fremdes Territorium zu verfolgen
VI im Jagdrecht das Recht auf die Verfolgung des angeschossenen Wilds in ein fremdes Revier
VII was dem Urteil nachfolgt, Vollstreckung, Pfändung, Appellation usw
VIII Befolgung einer (gerichtlichen) Weisung
IX in Nachfolge ziehen, zu Nachfolge dienen als Präzedenzfall dienen
X Nachzahlung der Besoldung nach Ausscheiden
XI Eintritt in die Rechtsstellung eines Vorgängers, insb. eines Erblassers
2Nachfolge
, m.Rechtsfolge
, f.Nachfolge in der Regierung (I)
Reisfolge
, f.Stammfolge
, f.I wie Stammlinie (I)
II Erbfolge, erbliche Nachfolge (in ein Amt); auch iU. zur Nachfolgeregelung durch eine Wahl