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Beschädigung des Baches
Geldbuße
Vergehen, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fallen
wie Diebe und Frevel 
formelhafte Bezeichnung der Strafgerichtsbarkeit; Einkünfte daraus; gleichbedeutende Formeln: Diebe und Mannschlacht, Diebe und Mord, Diebe und Totschlag 
kleine Übertretung, die darauf stehende Buße
wie Erdfall (I) 
unblutige Schlägerei als Vergehen
Übertretung eines Weideverbots
Strafe für Frauen
I
  • 1 übermütig, frech
  • 2
    • a frevelhaft, strafbar, widersetzlich
    • b
    • c böswillig
II plötzlich
I in Althochdeutschen Glossen
II Übermut, Gewalt(tat), böser Wille
  • 1
  • 2 gewalttätige Beeinflussung
III Rechtsverletzung
  • 1 allgemein
    • -- sich strafbar machen
  • 2 Art, Größe der Straftat
  • 3 Hausfriedensbruch
  • 4 trockener Frevel im Gegensatz zu Blutfrevel: Körperverletzung ohne Wunde
IV Strafzahlung
  • 1 allgemein
  • 2 von bestimmter Höhe
V Strafgerichtsbarkeit; Einkünfte daraus
VI Anzeige wegen kleiner Straftat
Vergehen vor offenem Gericht; Buße dafür
leichtere Körperverletzung
verbrecherische Beseitigung oder Veränderung der Grenzzeichen
hoher Frevel (III, IV)
Verweis oben Bd. III 885 irrig; vgl. aber der herren frevel GrW. I 462
für Hochgerichtsfälle zu leistende 1Brüche (III) 
Vergehen gegen Waldordnungen
Vergehen während 2Hut (III) 
Frevel (III 1) durch Viehhüten an verbotenen Stellen
wie Jagdübertretung, Jagdvergehen 

Klagfrevel

, m.? f.?
Gerichtsbuße für ungerechtfertigt erhobene Klage
geringfügiger Frevel (IV 2) 
wie Frevel (IV) 

Lüg(en)frevel

, m., f. u. n.
I wie Lügeinung 
II Geldbuße für eine Lüge (I) im Prozeß
wie Malefiz (I) 

Mannsfrevel

, m. u. f.
Geldstrafe für die von einem Mann verübte Rechtsverletzung
Bruch des Marktfriedens 

Mittelfrevel

, m. u. f.
Strafe, Buße von mittlerer Schwere
Beleidigung

Mühlfrevel

, Genus?
Verstoß gegen die Mühlordnung 
bei Nacht begangene Straftat
wie Scheltbuße 

Schlagfrevel

, m., f.
Bußgeld für einen Hieb
Bußgeld für Vergehen gegen die Nutzungsrechte im Schönbuch, einem großen Waldgebiet in Schwaben
Geldstrafe für Schwüre (II) 
wie Spielstrafe 
auf einer 1Straße (II od. III) verübte Rechtsverletzung, Missetat (I), auch durch Beschädigung einer 1Straße (II) 
Strafgeld für einen trockenen Streich (I) 
wie Streitbuße