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Beschädigung des Baches
Geldbuße
Vergehen, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fallen
wie Diebe und Frevel
formelhafte Bezeichnung der Strafgerichtsbarkeit; Einkünfte daraus; gleichbedeutende Formeln: Diebe und Mannschlacht, Diebe und Mord, Diebe und Totschlag
kleine Übertretung, die darauf stehende Buße
wie Erdfall (I)
unblutige Schlägerei als Vergehen
Übertretung eines Weideverbots
Strafe für Frauen
leichtere Körperverletzung
verbrecherische Beseitigung oder Veränderung der Grenzzeichen
hoher Frevel (III, IV)
Verweis oben Bd. III 885 irrig; vgl. aber der herren frevel GrW. I 462
für Hochgerichtsfälle zu leistende 1Brüche (III)
Vergehen gegen Waldordnungen
Vergehen während 2Hut (III)
Frevel (III 1) durch Viehhüten an verbotenen Stellen
wie Jagdübertretung, Jagdvergehen
Gerichtsbuße für ungerechtfertigt erhobene Klage
geringfügiger Frevel (IV 2)
wie Frevel (IV)
wie Malefiz (I)
Geldstrafe für die von einem Mann verübte Rechtsverletzung
Bruch des Marktfriedens
Strafe, Buße von mittlerer Schwere
Beleidigung
Verstoß gegen die Mühlordnung
bei Nacht begangene Straftat
wie Scheltbuße
Bußgeld für einen Hieb
Bußgeld für Vergehen gegen die Nutzungsrechte im Schönbuch, einem großen Waldgebiet in Schwaben
Geldstrafe für Schwüre (II)
wie Spielstrafe
auf einer 1Straße (II od. III) verübte Rechtsverletzung, Missetat (I), auch durch Beschädigung einer 1Straße (II)
Strafgeld für einen trockenen Streich (I)
wie Streitbuße
Geldbuße
Vergehen, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fallen
wie Diebe und Frevel
formelhafte Bezeichnung der Strafgerichtsbarkeit; Einkünfte daraus; gleichbedeutende Formeln: Diebe und Mannschlacht, Diebe und Mord, Diebe und Totschlag
kleine Übertretung, die darauf stehende Buße
wie Erdfall (I)
unblutige Schlägerei als Vergehen
Übertretung eines Weideverbots
Strafe für Frauen
II plötzlich
I in Althochdeutschen Glossen
II Übermut, Gewalt(tat), böser Wille
III Rechtsverletzung
- 1 allgemein
- -- sich strafbar machen
- 2 Art, Größe der Straftat
- 3 Hausfriedensbruch
- 4 trockener Frevel im Gegensatz zu Blutfrevel: Körperverletzung ohne Wunde
IV Strafzahlung
V Strafgerichtsbarkeit; Einkünfte daraus
VI Anzeige wegen kleiner Straftat
Vergehen vor offenem Gericht; Buße dafürleichtere Körperverletzung
verbrecherische Beseitigung oder Veränderung der Grenzzeichen
hoher Frevel (III, IV)
Verweis oben Bd. III 885 irrig; vgl. aber der herren frevel GrW. I 462
für Hochgerichtsfälle zu leistende 1Brüche (III)
Vergehen gegen Waldordnungen
Vergehen während 2Hut (III)
Frevel (III 1) durch Viehhüten an verbotenen Stellen
wie Jagdübertretung, Jagdvergehen
Klagfrevel
, m.? f.?Kleinfrevel
, m.Landfrevel
, m.Lüg(en)frevel
, m., f. u. n.Malefizfrevel
, m.Mannsfrevel
, m. u. f.Marktfrevel
, m.Mittelfrevel
, m. u. f.Mundfrevel
, m.?Mühlfrevel
, Genus?bei Nacht begangene Straftat