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Zins von Äckern
Amtseinkommen
Bürge, Mitschuldner
Pfand, Sicherheit
städtische Entschädigung an den Akziseherrn für Überlassung der Akzise
Zins von den Fleischbänken
zinspflichtiger Bauer
als Bede bezahltes Geld
Abgabe vom Bergbau
Abgabe, Zins von einem Haus, Acker, Grundstück
Besoldung
dreifache Strafe
wie Eiergeld 
erbliche Abgabe an den Akziseherrn
Erbzins
in Erbsen bestehende Abgabe
Hafergeld
Rente, jährliche Geldleistung
Abgabe in Fischen
Getreideabgabe
Abgabe in Gänsen
Geldzins
wie Getreidegeschoß 
Abgabe von den Wiesen
Abgabe vom Grund und Boden
Abgabe
was zu gelten ist oder gegolten wird
I Zahlung, Abgabe und Einnahme
  • 1
    • a Geldschuld, Schulden überhaupt
    • b nicht bezahlte Schuld
  • 2 verschiedene Leistungen des Verpflichteten
    • a Zins, insbesondere Pachtzins; auch andere privat- und öffentlich-rechtliche Abgaben
    • b insbesondere Kapitalzins
    • c Steuer(veranlagung)
    • d Geldbuße
    • e Zahlung von Unterworfenen
    • f Abgabe von einem Amt
    • g Rate, Abschlagszahlung
  • 3 Anspruch des Berechtigten
    • a Zins, Ertrag; Einkommen [von 1Gülte I 3 c nicht immer scharf zu trennen]
    • b insbesondere obrigkeitliche Einkünfte
    • c Rente
      • -- Grundrente
    • d insbesondere ewige Gülte 
    • e Spielgewinn
    • f Forderung verschiedener Art
II Gültbrief
III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel
IV Preistarif
V Rechtsgültigkeit
VI Privileg
VII gülttragendes Landgut
VIII Verbrechen, Schuld
IX formelhaft, hauptsächlich zu 1Gülte (I 2) und 1Gülte (I 3) 
  • -- Mehrfachformeln bei Übertragungen, Kaufverträgen und ähnlichem
I Schuldner, Hafter
II Gläubiger
Grundlast
Abgabe, beziehungsweise der Anspruch darauf
(ursprünglicher Hauptschuldner) im Gegensatz zu Mitgülte und Bürge 
I (persönliche Renten-)Schuld
II todeswürdiges Verbrechen
wie Hellergeld 
Abgabe im Herbst
wie Heringsgeld (III) 
I an den Grundherrn gezahlter Zins, als Gülte unablösbar
  • 1 allgemein
  • 2 Naturalabgabe
  • 3 Geldabgabe
  • 4 Zeit und Art der Leistung
  • 5 Pfandrecht und Zwangsvollstreckung zur Hereinbringung
  • 6 Bemessungsgrundlage für An- und Ableit
  • 7 Pfändung und Verpfändung von Herrengülte (I) 
  • 8 Besteuerung
  • 9 Grundlage für Rüstung
  • 10 ein Gut nach Herrengült anschlagen
II Schätzung der Naturalien, die dem (Grund-)Herrn überlassen werden oder zufließen, vor allem als Herrengülte (I) 
III Recht am bäuerlichen Grund, für den Herrengülte (I) bezahlt wird

hochgülte

, hochgültig
voll-, hochwertig
Zins eines Hofes oder an einen Hof
Abgabe von der Hofstatt 
"Einkünfte aus dem Waldnutzungsrechte" HildeshUB. III 60
Verpflichtung der Zeidler zur Lieferung von Honig an ihre Herren
Abgabe (Anspruch und Leistung)
Gülte, Rente
jährliche Geld- oder Sachleistung als Zins, Rente usw.
Abgabe (1Gülte I 3 b) der Juden
Abgabe vom Anbau von (Weiß-)Kohl

Kapaungülte

, Kapaunengülte
Abgabe (an Grundherrn oder Obrigkeit) in Gestalt eines oder mehrerer Kapaunen, später in Geld abgelöst
wie Kapitelgefälle 
zur Kaplaneipfründe gehörende 1Gülte (I) 
wie 2Kappengeld 
in Käse (I) geleistete Abgabe
wie Kastengefälle 
Gefällertrag aus der Bannkelter 
Naturalabgabe in Kern (I), teilweise in Geld ablösbar
Abgabe an eine Kirche (II) 
durch Tausch mit dem Kloster Langenzenn auf die Burggrafen zu Nürnberg übergegangene Abgabe im Unterschied zu der alten burggräflichen Herrengülte (I) 
Abgabe an die königliche Kammer
II zum Einkauf von Getreide bestimmtes Geld
II Abgabe für das Recht, Vieh auf eine fremde Weide zu treiben
wie Kupfergeld (I) 
wie Küchendienst (I) 
1Landacht (I) als Natural- oder Geldabgabe
Abgabe vom Landbesitz
ritterliches Lehnsgut in Österreich
Abgabe für, Einkommen aus e. Lehen
für die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen vereinbarte Rente
II Abgabe eines Leibseigenen an den Leibsherrn 
gegen ein Kapital gekaufte Leibrente 
Abgabe
Abgabe
ablösbare Rente, Ggs. Ewiggeld 

Magengülte

, f., Mahngülte, f.
in Mohn entrichtete Abgabe
im Mai fällige Abgabe
wie Manngeld (II)?
Abgabe zu Martini 
zur Zeit der Frankfurter 1Messe (V) fällige Geldschuld
wie Mitbürge 
wie Mühlenzins (I) 

nachgülte

, adj.
wie nachgültig 
I nachrangige 1Gülte (I 1 a), Schuldforderung
II nachträglich gezahlte 1Gülte (I 1 a) 
auf Neujahr (I) fällige Abgabe
Schulden eines Erblassers
Einkommen in Form von Nüssen oder in Geld dafür
1Gülte (I) von Nußöl
Ertrag aus einer Oblei (I) 
wie Ölgeld (I) 
wie Ostergeld 
1Gülte (I) für Pelzbekleidung?
Abgabe, die in Pfeffer (I) zu leisten ist
wie Pfenniggeld (I), auch metonymisch Recht auf Einnahme der Pfenniggülte 
Naturalabgabe zur Erbringung der Präsenzgelder 
wie Priesterzins 
eine Abgabe
Abgabe von Rodungen
Abgabe in Roggen
wie Sackzehnt 
Recht auf eine Abgabe in Salmen
eine jährliche Abgabe auf Getreide
in Saulgau: Naturalabgabe in Form von Fleischwaren; urspr. dem Grundherrn zustehend, später zT. an Dritte übertragen
iU. zur Herrengülte "eine gewöhnliche, auf Gültkauf beruhende Gült ohne Grundherrlichkeit" Knapp,NBeitr. II 122
Abgabe von Schmalz 
(Natural-)Abgabe für einen 1Schutz (II) 
wie Schweinbede 
wie Selbstschuldner (I) 
ein in Silbergeld (I) berechneter jährlicher Kapitalzins
I (bei der idR. jährlichen Neuvergabe fällige) an den Stiftsherrn (III) zu leistende Zinsabgabe für eine 1Stift (VIII); zT. auch in Naturalien zu erbringen
II (als Stiftung II) zweckgebunden zugewandte dauerhafte Zinseinkünfte
wie Tannzins