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Zins von Äckern
Amtseinkommen
Bürge, Mitschuldner
Pfand, Sicherheit
städtische Entschädigung an den Akziseherrn für Überlassung der Akzise
Zins von den Fleischbänken
zinspflichtiger Bauer
als Bede bezahltes Geld
Abgabe vom Bergbau
Abgabe, Zins von einem Haus, Acker, Grundstück
Besoldung
dreifache Strafe
wie Eiergeld
erbliche Abgabe an den Akziseherrn
Erbzins
in Erbsen bestehende Abgabe
Hafergeld
Rente, jährliche Geldleistung
Abgabe in Fischen
Getreideabgabe
Abgabe in Gänsen
Geldzins
wie Getreidegeschoß
Abgabe von den Wiesen
Abgabe vom Grund und Boden
Abgabe
was zu gelten ist oder gegolten wird
Abgabe, beziehungsweise der Anspruch darauf
(ursprünglicher Hauptschuldner) im Gegensatz zu Mitgülte und Bürge
Abgabe im Herbst
wie Heringsgeld (III)
voll-, hochwertig
Zins eines Hofes oder an einen Hof
Abgabe von der Hofstatt
"Einkünfte aus dem Waldnutzungsrechte" HildeshUB. III 60
Verpflichtung der Zeidler zur Lieferung von Honig an ihre Herren
Abgabe (Anspruch und Leistung)
Gülte, Rente
jährliche Geld- oder Sachleistung als Zins, Rente usw.
Abgabe (1Gülte I 3 b) der Juden
Abgabe vom Anbau von (Weiß-)Kohl
Abgabe (an Grundherrn oder Obrigkeit) in Gestalt eines oder mehrerer Kapaunen, später in Geld abgelöst
wie Kapitelgefälle
zur Kaplaneipfründe gehörende 1Gülte (I)
wie 2Kappengeld
in Käse (I) geleistete Abgabe
wie Kastengefälle
Gefällertrag aus der Bannkelter
Naturalabgabe in Kern (I), teilweise in Geld ablösbar
Abgabe an eine Kirche (II)
durch Tausch mit dem Kloster Langenzenn auf die Burggrafen zu Nürnberg übergegangene Abgabe im Unterschied zu der alten burggräflichen Herrengülte (I)
Abgabe an die königliche Kammer
wie Kupfergeld (I)
wie Küchendienst (I)
1Landacht (I) als Natural- oder Geldabgabe
Abgabe vom Landbesitz
ritterliches Lehnsgut in Österreich
Abgabe für, Einkommen aus e. Lehen
für die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen vereinbarte Rente
gegen ein Kapital gekaufte Leibrente
Abgabe
Abgabe
ablösbare Rente, Ggs. Ewiggeld
in Mohn entrichtete Abgabe
im Mai fällige Abgabe
wie Manngeld (II)?
Abgabe zu Martini
zur Zeit der Frankfurter 1Messe (V) fällige Geldschuld
wie Mitbürge
wie Mühlenzins (I)
wie nachgültig
auf Neujahr (I) fällige Abgabe
Schulden eines Erblassers
Einkommen in Form von Nüssen oder in Geld dafür
1Gülte (I) von Nußöl
Ertrag aus einer Oblei (I)
wie Ölgeld (I)
wie Ostergeld
1Gülte (I) für Pelzbekleidung?
Abgabe, die in Pfeffer (I) zu leisten ist
wie Pfenniggeld (I), auch metonymisch Recht auf Einnahme der Pfenniggülte
Naturalabgabe zur Erbringung der Präsenzgelder
wie Priesterzins
eine Abgabe
Abgabe von Rodungen
Abgabe in Roggen
wie Sackzehnt
Recht auf eine Abgabe in Salmen
eine jährliche Abgabe auf Getreide
in Saulgau: Naturalabgabe in Form von Fleischwaren; urspr. dem Grundherrn zustehend, später zT. an Dritte übertragen
iU. zur Herrengülte "eine gewöhnliche, auf Gültkauf beruhende Gült ohne Grundherrlichkeit" Knapp,NBeitr. II 122
Abgabe von Schmalz
(Natural-)Abgabe für einen 1Schutz (II)
wie Schweinbede
wie Selbstschuldner (I)
ein in Silbergeld (I) berechneter jährlicher Kapitalzins
wie Tannzins
Amtseinkommen
Bürge, Mitschuldner
Pfand, Sicherheit
städtische Entschädigung an den Akziseherrn für Überlassung der Akzise
Zins von den Fleischbänken
zinspflichtiger Bauer
als Bede bezahltes Geld
Abgabe vom Bergbau
Abgabe, Zins von einem Haus, Acker, Grundstück
Besoldung
dreifache Strafe
wie Eiergeld
erbliche Abgabe an den Akziseherrn
Erbzins
in Erbsen bestehende Abgabe
Hafergeld
Rente, jährliche Geldleistung
Abgabe in Fischen
Getreideabgabe
Abgabe in Gänsen
Geldzins
wie Getreidegeschoß
Abgabe von den Wiesen
Abgabe vom Grund und Boden
Abgabe
was zu gelten ist oder gegolten wird
I Zahlung, Abgabe und Einnahme
- 1
- 2 verschiedene Leistungen des Verpflichteten
- a Zins, insbesondere Pachtzins; auch andere privat- und öffentlich-rechtliche Abgaben
- b insbesondere Kapitalzins
- c Steuer(veranlagung)
- d Geldbuße
- e Zahlung von Unterworfenen
- f Abgabe von einem Amt
- g Rate, Abschlagszahlung
- 3 Anspruch des Berechtigten
II Gültbrief
III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel
IV Preistarif
V Rechtsgültigkeit
VI Privileg
VII gülttragendes Landgut
VIII Verbrechen, Schuld
- -- Mehrfachformeln bei Übertragungen, Kaufverträgen und ähnlichem
I Schuldner, Hafter
II Gläubiger
GrundlastAbgabe, beziehungsweise der Anspruch darauf
(ursprünglicher Hauptschuldner) im Gegensatz zu Mitgülte und Bürge
I (persönliche Renten-)Schuld
II todeswürdiges Verbrechen
wie Hellergeld Abgabe im Herbst
wie Heringsgeld (III)
I an den Grundherrn gezahlter Zins, als Gülte unablösbar
- 1 allgemein
- 2 Naturalabgabe
- 3 Geldabgabe
- 4 Zeit und Art der Leistung
- 5 Pfandrecht und Zwangsvollstreckung zur Hereinbringung
- 6 Bemessungsgrundlage für An- und Ableit
- 7 Pfändung und Verpfändung von Herrengülte (I)
- 8 Besteuerung
- 9 Grundlage für Rüstung
- 10 ein Gut nach Herrengült anschlagen
II Schätzung der Naturalien, die dem (Grund-)Herrn überlassen werden oder zufließen, vor allem als Herrengülte (I)
III Recht am bäuerlichen Grund, für den Herrengülte (I) bezahlt wird
hochgülte
, hochgültigZins eines Hofes oder an einen Hof
Abgabe von der Hofstatt
"Einkünfte aus dem Waldnutzungsrechte" HildeshUB. III 60
Verpflichtung der Zeidler zur Lieferung von Honig an ihre Herren
Abgabe (Anspruch und Leistung)
Gülte, Rente
jährliche Geld- oder Sachleistung als Zins, Rente usw.
Abgabe (1Gülte I 3 b) der Juden
Abgabe vom Anbau von (Weiß-)Kohl
Kapaungülte
, KapaunengülteKapitelsgülte
, f.Kaplansgülte
, f.Kappengülte
, f.Käsegülte
, f.Kastengülte
, f.Keltergülte
, f.Kern(en)gülte
, f.Kirchengülte
, f.Klostergülte
, f.Königsgülte
, f.Korngülte
, f.I wie Korngeld (I)
II zum Einkauf von Getreide bestimmtes Geld
Kuchelgülte
, f.I wie Küchengülte
II Abgabe für das Recht, Vieh auf eine fremde Weide zu treiben
Kupfergülte
, f.Küchengülte
, f.Landachtgülte
, f.Landgülte
, f.Landmannsgülte
, f.Lehngülte
, f.Leibgedingsgülte
, f.Leibgülte
, f.Leibzuchtgülte
, f.Leinmetzgülte
, f.Linsengülte
, f.Losungsgülte
, f.Magengülte
, f., Mahngülte, f.Maigülte
, f.Manngülte
, f.Martinsgülte
, f.Meßgülte
, f.Mitgülte
, m.Mühlengülte
, f.nachgülte
, adj.Nachgülte
, f.I nachrangige 1Gülte (I 1 a), Schuldforderung
II nachträglich gezahlte 1Gülte (I 1 a)
Neujahrgülte
, f.Notgülte
, f.Nußgülte
, f.Nußölgülte
, f.Obleigülte
, f.Ölgülte
, f.Ostergülte
, f.(Pelzgülte)
, f.Pfeffergülte
, f.Pfenniggülte
, f.Präsenzgülte
, f.Priestergülte
, f.Reichskerngülte
, f.Rodegülte
, f.Roggengülte
, f.Sackgülte
, f.Salmengülte
, f.(Scheffelgülte)
, f.Schlachtgülte
, f.Schlechtgülte
, f.Schmalzgülte
, f.Schutzgülte
, f.Schweingülte
, f.Selbgülte
, m.Silbergülte
, f.Stiftgülte
, f.I (bei der idR. jährlichen Neuvergabe fällige) an den Stiftsherrn (III) zu leistende Zinsabgabe für eine 1Stift (VIII); zT. auch in Naturalien zu erbringen
II (als Stiftung II) zweckgebunden zugewandte dauerhafte Zinseinkünfte