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Aufsichtsstelle über die Akzise in Riga
Arbeitgeber der Dienstboten
mit Gerichtsbarkeit ausgestattete Grundherrschaft; Inbegriff der grundherrschaftlichen Rechte
Bezirk, Herrschaft (IV) eines Freiherrn
Lehns-Kondominium
Grundherrschaft eines geistlichen Stiftes (Kloster usw.)
Grundherrschaft im Grenzgebiet
Obrigkeit und Grundeigentümerin einer Hofmark (IV)
Gesamtheit der zu einem Majorat (II) gehörenden Herrschaftsgebiete
die von einem Mundherrn ausgeübte Vertretung und dessen Schutzpflicht gegenüber den ihm Untergebenen
wie Niedergericht (I)
oberste Leitung des Pfannhausamtes
Stand, Status, Amt und Würde eines Ratsherrn (I)
wie Regiment (I)
dem Herrn eines Reichsafterlehens unterstehendes Territorium
reichsunmittelbarer Komplex von Besitzungen und daraus gründenden Herrschaftsrechten
I im Besitz eines reichsstädtischen Amtes stehende Grundherrschaft
II Inbegriff der Rechte eines Amtsherren, übertragen: dieser selbst
landwirtschaftlicher BetriebArbeitgeber der Dienstboten
mit Gerichtsbarkeit ausgestattete Grundherrschaft; Inbegriff der grundherrschaftlichen Rechte
I Grundherrschaft
II Landesherrschaft
Fährherr und sein DienerBezirk, Herrschaft (IV) eines Freiherrn
I Herrschaft über einen ländlichen Ort
II gemeinsame Herrschaft
KondominatLehns-Kondominium
Grundherrschaft eines geistlichen Stiftes (Kloster usw.)
Grundherrschaft im Grenzgebiet
- 1 Herrschaftsrecht über Grund und Boden überhaupt
- 2 Person oder Körperschaft, die die Herrschaft über Grund und Boden besitzen
- 3 Bereich oder Bezirk eines Grundherrn
I Hehrheit, Würde, Vornehmheit, Aufwand
II Herrenstellung über Personen und (oder) Sachen
- 1 bezüglich Welt, Reich, Land, Herrschaft (IV 5), Lehen, Vogtei, Grundherrschaft, Kloster
- 2 einzelnes Herrschaftsrecht
- 3 Privatrechte
- a Vermögen
- b subjektives Recht, Anspruch
- c Eigentumsrecht
- d sonstiges dingliches Recht, habende Gewähr
- e Eigenleute
- 4 Amtsausübung
- -- besonders Oberaufsicht
- 5 einen ideellen Anteil
III Personifikation von Herrschaft (II), Obrigkeit, Regierung
IV Herrschaftsgebiet (samt Rechten und Verfassung)
- 1 allgemein
- 2 Territorium eines geistlichen Fürsten
- 3 Territorium eines Laienfürsten
- 4 Gerichts- oder Amtsbezirk
- 5 nichtfürstliches Gebiet, ursprünglich von Hochfreien. O. Brunner, Land u. Herrsch.3 276; in Bayern seit 15. Jh. größere Hofmarken mit hoher Gerichtsbarkeit. ZBayrLG. 15,1 S. 105. in Österreich Grundbesitzkomplex eines Freiherrn. ZBayrLG. 3,31
- 6 städtisches Gebiet
V Wohnsitz?
VII Mehrheit vornehmer Personen
VIII Dienerherrschaft
IX Stolz, Hochmut, herrisches Wesen
X Flurname
XI Verbindung mit Adjektiv
- 1 adelige Herrschaft
- 2 freie Herrschaft
- 3 ganze, volle Herrschaft
- 4 geistliche Herrschaft
- 5 gnädige Herrschaft
- 6 grimme Herrschaft
- 7 große Herrschaft
- 8 hohe, höchst Herrschaft
- 9 nachjagende Herrschaft
- 10 natürliche Herrschaft
- 11 niedere Herrschaft
- 12 obere Herrschaft
- 13 rechte Herrschaft
- 14 unrechte Herrschaft
- 15 vermengte Herrschaft
- 16 volle Herrschaft
XII Häuptling
wie Hochherrlichkeit Obrigkeit und Grundeigentümerin einer Hofmark (IV)
Kastenherrschaft
, f.I die vom Kassenkollegium ausgeübte Leitung der rigischen Stadtkasse
II Amt eines Mitglieds des Kassenkollegiums
II wie Klosteramt (II)
gemeinschaftlich ausgeübte HerrschaftI wie Landesherr (I)
II Summe der Rechte, die dem Landesherrn (I) zustehen, Herrschaftsgewalt des Landesherrn (I) über ein Land (II 1)
Gerichtsgewalt (II) über ein Landgericht (II) I wie Lehnsherr (I)
II einem Lehnsherrn (I) unterstehendes Territorium
III Herrschaftsgewalt u. Ausübung der Rechte eines Lehnsherrn (I)
Grafschaft uä. als Leibesgedinge (I) Gesamtheit der zu einem Majorat (II) gehörenden Herrschaftsgebiete
Markherrschaft
, f.I wie Markgrafschaft (I)
III die Oberhoheit in einer 1Mark (I 1) als Herrschaftsgewalt
Mundherrschaft
, f.Niederherrschaft
, f.Oberherrschaft
, f.I Obrigkeit (II), übergeordnete Herrschaftsinstanz
I Oberlehnsherr als Rechtsinstitution
rückwärtige Linie der VerwandtschaftPfandherrschaft
, f.I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) innehat und die damit verbundenen Rechte ausübt
II aus dem Besitz eines Pfandes (I) resultierendes Rechtsverhältnis
III verpfändetes Herrschaftsgebiet
wie Pfanne (II) oberste Leitung des Pfannhausamtes
Privatherrschaft
, f.I intermediärer Herrschaftsträger unterhalb der Landesherrschaft
III privater Dienstherr
Ratherrenschaft
, f.wie Regiment (I)
dem Herrn eines Reichsafterlehens unterstehendes Territorium
Reichsherrschaft
, f.Schutzherrschaft
, f.I wie Schutzherr (II)
II rechtliche Stellung eines Schutzherrn (II)
Stadtherrschaft
, f., auch m.?I wie Stadtherr (I)
II von einer Stadt (III) ausgeübte Herrschaft
Herrschaft (II u. IV) eines Standesherrn (I)