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vorwerfen, zum Vorwurf machen
Auslagen für Bauten
Huldigungseid leisten
als Darlehen vergebenes Pfleggeld (I)?
Schulden gegenüber dem Rat (V 2)
Schulden beim, Verpflichtung gegenüber dem Reich (II)
Geldbetrag, den man bei einem Schneider (I) schuldig ist
Geldbetrag, den man bei einem Schuhmacher schuldig ist
in Straßburg: noch zu zahlendes Stallgeld (III)
Auslagen für Bauten
Huldigungseid leisten
I beschuldigen
II verschulden
III verdienen, vergelten
IV verwirken, bezahlen
Schulden machenII jemandes Schulden bezahlen
huldigenII verschulden, verdienen
I transitiv: jemanden sich geneigt machen
II Hulde (II) tun
- 1 jemandem hulden
- 2 als part. perf.: einer, dem der Treueid geschworen worden ist oder der den Treueid geschworen hat
- 3 in der Verbindung hulden (geloben) und schwören
III transitiv; vom Höheren gegen den Niederen: mit Huld behandeln, gnädig sein
IV in etwas hulden zustimmen
V reflexiv: sich in die Hulde (I) eines Höheren empfehlen, ergeben (in Unterordnung oder Freundschaft)
VI Lehnwort im Polnischen und Tschechischen; holdowač, holdovati Gastfreundschaft erweisen, jemandem gut gesinnt sein
II Verbindlichkeit gegenüber einer Kammer (IV 2)
Geldschulden eines Kirchspiels Pflegenschulden
, pl.Ratsschulden
, pl.Reichsschulden
, f.Schneiderschulden
, pl.Schuhmacherschulden
, pl.schulden
, v.I jm. etw. schuldig (III) sein, zu einer Zahlung, Abgabe verpflichtet sein
II bußpflichtig sein, eine Strafe (für ein Verbrechen) verdienen
IV jn. beschuldigen, beklagen; jm. eine Straftat vorwerfen
V appellieren, Berufung einlegen