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Hausierer mit Kurzwaren
Hausierer
im Haushalte eines Wiener privilegierten jüdischen Hausvaters (als Bediensteter) wohnender Jude
im Bereich eines Hochstifts ansässiger Jude
auf dem flachen Land ansässiger Jude (Ggs. Stadtjude)
Person jüdischen Glaubens, die als Lieferant von Münzmetall oder Pächter einer Münze (IV) in fürstlichen Diensten stand und insb. das Geldwechselgeschäft auf eigene Rechnung betrieb
jüdischer Pferdhändler
"auf seinen Vorteil erpichter Salzhändler" SchwäbWB. VI Nachtr. 2874
Jude, der Hausierhandel treibt
Person jüdischen Glaubens, deren Rechtsstellung mittels eines Schirmbriefs (I) gesichert ist, so dass sie in einer Stadt ansässig und erwerbstätig sein kann
unter obrigkeitlichem 1Schutz (II 9) stehende Person jüdischen Glaubens; mittels eines Schutzbriefs (III) abgesichert, kann sie und zT. ihre Familie (ohne Bürgerrecht zu haben) in einem Herrschaftsgebiet, einem Dorf oder einer Stadt ansässig und erwerbstätig sein; das urspr. nur dem Kaiser zustehende Schutzrecht (VI) (vgl. Kammerknecht (I)) geht später auch auf Territorialherrn und Städte über
in einer Stadt (II) ansässige, gegen Zahlung von Schutzgeld (II) geduldete Person jüdischen Glaubens
Hausierer
im Haushalte eines Wiener privilegierten jüdischen Hausvaters (als Bediensteter) wohnender Jude
im Bereich eines Hochstifts ansässiger Jude
II Jude, dem man regelmäßig die Viehgeschäfte übertragen hatte; auch Makler und Heiratsvermittler
I Rechtsstellung der Juden in der christlichen Umwelt
- 1 Landfriedensschutz, Kammerknechtschaft, Judenschutzregal
- 2 Geleit (I 1 und 4)
- 3 Bürgerrecht, Mauerverteidigung
- 4 besondere Beschränkungen und Auflagen
- a Zulassung, Heiratsbewilligung
- b Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- c Verweisung, Verfolgung, Vermögenseinziehung
- d Ausschließung vom Waffenrecht
- e andere Beschränkungen (Handel, Handwerk, Grund- und Hausbesitz, Schulen, Ämter)
- 5 Tracht
- a Vorschriften von christlicher Seite
- b Darstellungen von Juden auf Münzen
- c Judentracht als Schandkleid für Zuhälter
- 6 Beschränkungen im Verkehr zwischen Juden und Christen
- 7 Einrichtungen im Rahmen der jüdischen Selbstverwaltung, Gericht und sonstige Berechtigungen
- 8 verschiedene Abgaben
II privatrechtliche Stellung
- 1 Geld- und Pfandgeschäft
- a allgemein
- b insbesondere beim "Schadennehmen" (der Gläubiger nimmt die ihm geschuldete Summe auf Kosten des Schuldners bei einem Kapitalverleiher auf)
- c Beleihung gestohlener Pfänder
- α allgemein
- β das sogenannte Hehlerprivileg der Juden
- γ Beschränkungen hinsichtlich der Annahme verdächtiger Pfandgegenstände
- d Wuchervorwurf
- 2 der Jude als Gewähre
III im Strafrecht
- 1 Diebstahl
- 2 Totschlag und Körperverletzung
- 3 geschlechtliche Beziehungen zu Christen beziehungsweise Mischehe, die als Verbrechen gewertet werden
- 4 Bekehrung von Christen durch Juden
- 5 Vorwurf von Kindesentführung und Ritualmord durch Juden
- 6 Vorwurf der Münzfälschung
- 7 Vollzug der Todesstrafe an Juden auf besonders schimpfliche und qualvolle Weise durch Hängen an den Füßen zwischen Hunden
IV Stellung im Gerichtsverfahren
V Toleranz und Emanzipation der Juden
VI übertragen:
VII Verschiedenes
wie Kammeragent (I), Kammerfaktor