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niederer (vereidigter) Kanzleibedienter vorwiegend zur Übermittlung (,reitend' oder ,laufend') der schriftlichen Ausfertigungen einer Kanzlei an den Empfänger, zur Einziehung von Kanzleigebühren und zur Erledigung von einfachen Arbeiten innerhalb einer Kanzlei; seit dem 16. Jh. vielfach belegt, häufiger allerdings Bote gebraucht (zur Etymologie vgl. 1Bote); Aufgaben später teilweise auf die Post übergehend
I zum Begriff
II Tätigkeit
III sonstige rechtliche Bestimmungen
  • 1 Bestellung und Vereidigung
  • 2 Dienststellung, Rang
  • 3 Dienstaufsicht
  • 4 Amtssymbol und Dienstkleidung
  • 5 besondere Dienstvorschriften im Zusammenhang mit dem Botendienst (oben II)
  • 6 Entlohnung