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jährlicher Grundzins des Lehnsnehmers an den Lehnsherrn, für den dieser Gemeindesteuern zahlt
Vermögen einer Kantorei (E) 
Teil des Kirchvermögens
Vermögen (in Geld) einer 1Kapelle (I) 

Kapital

, n.
I (größerer) Geldbetrag, Geldsumme allgemein, Vermögen in Geld (mitunter auch Sachwerte einschließend)
II Geldsumme von bestimmter Höhe, die rechtlich einem bestimmten Zweck gewidmet ist und dient
  • 1 Handlungs-, Geschäftsgelder, Gesellschaftskapital
  • 2 Stiftungsbetrag oder ähnliche zweckgebundene Geldmittel
  • 3 durch Rechtsgeschäft (zB. Rentenkauf, Kreditgeschäft, Sicherungsvertrag) ausgegebene Geldsumme (Hauptgeld I, Hauptgut I, Hauptstamm I 1, Hauptsumme im Ggs. zu Zins, Rente)

kapital

, adj.
I im allgemein Sprachgebrauch: hervorragend, vorzüglich, ausgezeichnet, vortrefflich, besonders stark oder groß, insbesondere in der Jäger-, Studenten- und Kaufmannssprache. vergleiche zB.: Paul,WB.5 338; Wahrig,DWB. 1971; Schlössing,KaufmWB. 78.
II in der Rechtssprache seit dem 18. Jh. gebraucht zur Kennzeichnung eines besonders schweren, meist todeswürdigen Verbrechens 
Kapital (II 3) eines Kastens (IV) 
Barvermögen einer Kirche (II, III)
I durch die Landschaftskasse (I) erhobenes bzw. aufgenommenes Geld
II Kapitalbrief an eine Landschaftskasse (I) oder von einer Landschaftskasse (I) beglaubigter Kapitalbrief eines Schuldners?
zu einem Majorat (II) zählendes Kapital (I) 
durch Pfand (I) gesichertes Darlehen
I Abgaben-, Steuersumme
II zu besteuernde Kapitalgrundlage
II zu versteuerndes Vermögen