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Judenverordnung
Kapitulation
, f.II insbesondere der Vertrag, mit dem sich jemand (Land, Stadt, Festung, militärische Einheit udgl.) dem Feind übergibt
III im kirchlichen und weltlichen Verfassungsrecht Urkunde mit den Zusagen eines zu Wählenden (meist: Bischof, deutscher Kaiser) an seine Wähler für den Fall seiner Wahl; meist Wahlkapitulation genannt
IV vertragliche Verpflichtung zu zeitlich befristetem Soldatendienst und das dadurch begründete Rechtsverhältnis
(Vertrag mit) Zusagen des Kandidaten für ein Bischofsamt an das wahlberechtigte Stiftskapitel für den Fall seiner Wahl zum Bischof; für Osnabrück: immerwährende/perpetuierliche Stiftskapitulation unveränderliche Wahlkapitulation, gemäß welcher auf einen kath. Bischof stets ein Prinz aus dem evang. Haus Braunschweig-Lüneburg folgen soll