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Heerkarren

, Heerkarre, Heerkarch

Karre

, m. u. f., Karren, m.
ein- oder (seltener) zweispänniges, fast ausnahmslos nur zweirädriges Transportfahrzeug (Ggs.: vierrädriger Wagen)
I
  • 1 entsprechend seiner geringeren Größe werden für den Karren nur etwa die Hälfte der jeweils auf einen Wagen entfallenden Abgaben und Gebühren entrichtet und sind die Karrenwege schmaler und damit leichter zu unterhalten
  • 2 im städtischen Leben seit dem Spätmittelalter vielfach benutzt als Abfall- u. Schinderkarren zur Erhaltung der Sauberkeit und Hygiene, zB.:
II im Strafrecht
  • 1 neben der Verwendung beim Transport des Straftäters zur Richtstätte begegnet der Karren auch als Strafwerkzeug einer Schandstrafe
  • 2 im 18. Jh. infolge der Einführung von Arbeitsstrafen (Karrenstrafe) auch Arbeitsgerät (Festungs- und Straßenbau, Straßenreinigung), an das der Straftäter angeschmiedet oder -gekettet werden kann
  • 3 in Basel auch Bezeichnung für die Pfändung nach dem dabei benutzten Karren 
  • 1 geeichtes Arbeitsgerät (Steinbruchs-, Bergwerks- und Deicharbeiten) und damit Maßeinheit und Berechnungsgrundlage für Preis-, Abgaben- und Lohnberechnung
  • 2 Flächenmaß (abgeleitet vom Jahresertrag?):
IV Frondienstleistung mit einer Karre 
Wagen für den Transport des Mahlguts 

Postkarre

, f., Postkarren, m.
Gefährt zum Posttransport
Wagen des Schinderknechts, hier beim Strafvollzug

Salzkarre

, f., n., Salzkarch, f.
kleines (zweirädriges?) Fahrzeug für Salztransport

Schinderkarre

, f., Schinderkarren, m.
Karren, mit dem der Schinder (I) Straftäter zur Richtstatt und Selbstmörder, auch die Kadaver von Tieren transportiert; auch bei entehrenden Strafen benutzt
Wagen der Sinner