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I Personen (allerdings nicht immer genannt)
- 1 verstoßen; bei Ehetrennung durch Scheidung
- 2 absetzen
- 3 entlassen
- -- abfertigen
- -- auf kurze Zeit beurlauben
- -- abziehen lassen
- -- meist in Verbindung mit einem auf den Einzug bezüglichen Zeitwort
- -- substantivisch: Gebühr für die Erlaubnis der Abfahrt
- 4 von einem Gute heruntersetzen, zur Ruhe setzen
- 5 herunterlassen, sinken lassen
II Sachen
- 1 sinnlich wahrnehmbare (hiervon auch übertragene Bedeutungen:) abfliessen lassen
- -- verzapfen
- -- absenden
- -- übertragen: verordnen
- -- von ein tier a. losbinden
- -- übertragen: den hund ablassen sich schlecht benehmen; abgelassen unbändig
- -- erteilen, auszahlen
- 2 sinnlich nicht wahrnehmbare
I (nach dem Tode) zurücklassen, hinterlassen
- -- verschont lassen (der schwarze Tod)
II unterlassen, versäumen, übergehen, nicht beherzigen
III verlassen
IV aufhören zu bestehen
I unterlassen
- -- jemandem etwas am Körper lassen
III veranlassen
IV zulassen
V verschieden
I verzichten, übergeben
- 1 feierlich übertragen
- 2 eine Burg (dem Feinde) übergeben
- 3 ein Stück Land zur Benutzung überlassen (von der Obrigkeit)
- 4
- 5 testamentarisch vermachen
- 6
II aufheben, beendigen
- 1 bergmännisch: ein Bergwerk eingehen lassen
- -- eine Festung
- 2 unterlassen, beiseite lassen
- 3 eine Mahnung nachlassen
- 4 das Handwerk aufsagen
- 5 die Arbeit einstellen, streiken
- -- reflexiv: sich erhaben, aufständig sein
- 6 Vertrag kündigen
- -- sich entloben
- 1 jemanden einlassen
- 2 ins Handwerk aufnehmen
- 3 die Länder eines andern überschwemmen
- 4 ein Amt offen, unbesetzt lassen
IV vereinzelt:
freilassenansetzen
A transitiv
- I mit persönlichem Objekt
- 1 herauslassen
- a befreien, freigeben
- b verstoßen
- c die Bemannung eines Schiffes ans Land setzen, landen
- d aus dem Dienst entlassen
- e (Töchter) von der Erbschaft ausschließen
- 2 Pferde und Reiter stellen, ihre Stellung gegen Geld andern auftragen
- 1 etwas herauslassen
- 2 hingeben
- a überlassen
- α auflassen, übergeben
- β gegen Zins überlassen
- γ (Grundstück) zur öffentlichen Benützung überlassen
- -- Weg wieder freigeben
- δ reut auslassen Rodung verwildern lassen
- b hinterlassen
- c die Frau mit einem Scheidebrief entlassen
- 3 unterlassen
- 4 übergehen
- 5 vereinzelt: Vorräte aufbrauchen
II mit sachlichem Objekt
B reflexiv
C absolut: "Geständnis ablegen"
ausgenommen, vorbehaltenI belassen
II Anspruch auf das Erbe gewähren
III unterlassen
mit Leibgedinge begaben?einräumen
dabei beruhen lassen
auf etwas verzichten
freilassen
I den Abschied geben
II freilassen (aus der Haft)
(zum Genuß) zulassenII reflexiv
- 1
- a auf einen Rechtshandel eingehen
- b Ehe versprechen
- c (eine Erbschaft) antreten
- d Verpflichtungen eingehen
- e sich mit jemandem einlassen
- 2 sich niederlassen
- 3 sich aufnehmen lassen
II aus einem Abhängigkeitsverhältnis freigeben
III (aus Haft) freilassen
IV (Geldstrafe) erlassen
V befreien
VI aus dem Schuldverhältnis entlassen
I nachlassen
- 1 von Ansprüchen jeder Art
- 2 von einer Verpflichtung befreien
- 3
- 4 auf die Durchführung einer Klage verzichten
- 5 Eid(es) erlassen
II entlassen
III überlassen
- -- vermachen
IV ergehen
aufgeben-- substantiviert
freilassenI jemanden freigeben
II jemanden zulassen
III eine Sache übergeben, übertragen
IV freistellen, gestatten
V einen Platz frei, unbesetzt lassen
II überlassen, verleihen
III sich verlassen
IV auflassen
HinterlassenschaftI am Orte zurück lassen. eines Fürsten heimgelassene Räte
II anheimstellen, überlassen
III (das gepfändete Vieh) herausgeben
IV (den Eid) zuschieben
böswillig verlassenhier von der Folter
ausliefern
reflexiv übertragen sich äußern, mit der Sprache herausgehen
aus einem Rechtsbereich
transitiv:
- 1 zu Leihe oder Bestand (IV) geben
- a allgemein
- b bewegliche Sachen
- c unbewegliche Sachen, Rechte
- d insbesondere ein Gericht oder Amt
- e im Bergrecht ein Lehen (I 3) odere eine Lehnschaft (V 1), ein 1Gedinge (III 7 b) und anderes überlassen
- f überhaupt einen Werkvertrag abschließen
- 2 kaufweise überlassen
- -- akkordweise (insbesondere eine Summe Geldes) überlassen
- 3 insbesondere als Zugabe beim Kauf überlassen
II von Personen:
- 1 jemanden entkommen lassen
- 2 jemanden mit einer Arbeit beauftragen
- 3 jemanden mit einem Amt beauftragen? (aber richtig wohl zu heimlassen (I))
- 4 ein Kind jemandem zur Ausbildung geben
III übertragen
IV substantivierter Infinitiv
I wörtlich: etwas zurücklassen
II übertragen, insbesondere von Verstorbenen
III gestatten, zulassen?
IV auslassen, unberücksichtigt bleiben
V reflexiv: sich hinter etwas lassen? hier: sich ruhig einschließen lassen?
hinterlassenüberlassen, abgeben, abtreten (Sachen und Rechte)
veräußern
übertragen
I (Geld bei jemandem) stehen lassen
II überlassen
überantwortenlassen
, stv., auch subst. Inf.I durch einen Rechtsakt (Auflassung, Belehnung, Verpfändung usw.) etwas überlassen, übertragen (tw. auch vor der rechtsförmlichen Auflassung), auflassen, verlehnen, verpfänden
II im Todesfall hinterlassen, auch in der Wendung hinter sich lassen
III in Antwort, in Recht lassen sich auf eine Klage einlassen
IV an jemanden lassen, auf jemanden lassen, an das Recht lassen, zu einem Urteil lassen zur rechtlichen Entscheidung an ein Gericht oder Schiedsleute übertragen
VI nachlassen, erlassen
VII von etwas lassen aufgeben, verzichten
VIII von sich lassen weggeben
IX aus einer rechtlichen Bindung, einem Rechtszustand entlassen, freilassen, freistellen
X als Ehemann die Frau, als Zinsmann das Land, als Amtsträger das Amt verlassen. Ssp.(Eckh.2)LR. II 59 § 1 u. III 57 § 1
XI zurücklassen, bei jem. lassen
XII (jemanden bei einem bestimmten Rechtsstatus) belassen
XIII zu etwas lassen, in einem Ort lassen zulassen
XIV erlassen, verkünden
XV unterlassen
XVI (formelhaft verfestigte) Verbindungen
- 1 mit Subst.
- a zu Bann lassen jem. in den Bann tun
- b den Fuß lassen dableiben
- c auf das Geld lassen anrechnen
- d zu Geld lassen gegen eine Geldzahlung überlassen
- e ohne Rede lassen nicht in Anspruch nehmen
- f aus d. Were lassen aus der Verfügungsgewalt lassen
- g etwas mit Gewette und Buße lassen mit Strafgeld und Buße aufgeben, von etwas ablassen
- h seinen Glauben bei jem. lassen auf jemanden vertrauen
- i von oder zu der Hand lassen
- j an Recht lassen vgl. die Belege unter IV
- k bei Recht lassen Gerechtigkeit widerfahren lassen
- l das Recht da lassen sich auf einen Gerichtsstand einlassen
- m mit Recht lassen etwas mit Recht aufgeben
- 2 mit Adj.
- a ledig, los u. quitt lassen aus einer Verpflichtung, einem Rechtsstatus entlassen
- b rechtlos lassen rechtlos machen
- 3 mit Verben
XVII rsprw.
(lieblassen)
, v.loslassen
, v.I jem. von der Erfüllung einer Verbindlichkeit (Schuld, Mitgliedschaft uä.) entbinden
II jn. freilassen (aus dem Gefängnis, der Leibeigenschaft)
nachlassen
, v.I etwas hinterlassen, vererben
II eine Person als Witwe(r), Waise, Erbe zurücklassen; jn. in anderer Weise hinterlassen, zurücklassen; Partizip: hinterblieben
III ermäßigen, vermindern, erlassen, abschaffen
IV etwas erlauben, keinen Einwand erheben
V etwas unterlassen, abstehen von etwas
VI etwas überlassen, übertragen
nachverlassen
, adj.Nachverlassen
, n.niederlassen
, v.I sich oder jn. ansiedeln, seßhaft werden oder machen, einen eigenen Hausstand gründen
II sich gründen auf, sich stützen auf
III von einem Streit: sich legen
IV wie niederhaben
V wie niederreißen