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Unglaube, Irrglaube
Verkaufshalle für Fleisch
Vorhalle, Laube des Gerichtshauses
Verkaufsstand der Tuchhändler
Glaube (I 2), Vertrauen in einen guten (dh. rechtschaffenen) Kaufmann (I und II)
(Vor-)Halle eines Gebäudes als Verkaufsplatz für Korn (I), teilweise auch als Gerichtsplatz (I) benutzt
Salzmaß
wie das häufigere Leinwandshaus (I)
Ehrenwort eines Mannes
wie Metzge
wie Münze (IV)
balkon- oder galerieartiger Bogen- oder Säulengang an einem Gebäude, als Ort für Rechtshandlungen
Gericht der Reichslandvögte im Elsaß
ebenerdiger, zur Straße hin offener Bogengang eines Hauses als Tagungsort für das städtische Gericht
Gerichtsort, an dem (geringfügige?) Beleidigungen verhandelt werden
urspr. aus dem dän. Recht: Treuhänderschaft über eine Burg mit der Verpflichtung zu Schutz und Verteidigung von Burg und Umland; verbunden mit Vogtei, Gerichtsbefugnis und Einnahmen; nach dem Schwinden der militärischen Bedeutung von Burgen reduziert auf administrative, fiskalische und richterliche Funktionen
Zunfthaus der Schmiede
Gerichtsstätte eines Schöffengerichts
Versammlungsraum der Schuhmacherzunft
Laube für Versammlungen und Veranstaltungen, auch als Gerichtsstätte
wie Tanzboden (I)
-- Unredlichkeit
Verkaufshalle der Bäcker, BrotschranneII ?
GerichtshausVerkaufshalle für Fleisch
Vorhalle, Laube des Gerichtshauses
Verkaufsstand der Tuchhändler
I Glaubwürdigkeit
III zu treuer Hand, in gutem Vertrauen
IV Kredit
V Bürgschaft, Schuldversprechen
VIII Friede
IX Religion
- -- Glaubensbekenntnis
I (Recht auf ein) Waldstück
II Holzmagazin
Kaufmannsglaube
, m.Kornlaube
, f.1Laube
, f.- 1 Herbstordnung
- 2 durch die Laubordnung festgelegter Weinlesebezirk
- 3 die durch Herbst- und Laubordnung geregelte Weinbergsarbeit, insb. die Weinlese
- 4 Lesetag während der Weinernte
- 1 Anteil am Waldrecht
- -- "bestimmter gleichheitlicher Antheil an den ungetheilten Gemeindeängern"
- 2 Strafe für das Liegenlassen abgehauenen Holzes in einem Gereute
2Laube
, f.I bedeckter, zur Straße hin offener Bogen- od. Säulengang als Hausvorbau od. Träger des oberen Stockwerks
- 1 als Gerichtsstelle (I) oder Ort für sonstige öffentliche Rechtshandlungen
- 2 Verkaufs- und Handelsplatz für Kaufleute (II) (Ggs. Bank II, Krambude, Laden II)
II besonders bei öffentlichen Gebäuden offengebaute Galerie, auch hohe Treppe, benutzt zu Versammlungen und Gesetzesverkündigungen
III Gebäude
- 1 Rathaus, Zunfthaus
- 2 städt. Brauhaus
- 3 Bruderschaftshaus
- 4 Haus m. mehreren Wohnungen
- 5 Scheune, Tenne, Korn- od. Tanzboden, Hütte
IV Raum
- 1 Wohn- od. Schlafraum, auch das ganze Geschoß
- 2 Erker, Söller, Überhang, kleiner Vorbau
- 3 Hausflur
- 4 Kirchenempore
3(Laube)
, m.I (in gutem, bösem) Glauben, (in, auf) Vertrauen, zu treuer Hand
II Beglaubigung
III Glaubwürdigkeit, Kreditwürdigkeit
4Laube
, f.Leinwanderlaube
, f.Mannsglaube
, m.Metzgelaube
, f.Mißglaube
, m.I Mangel an Vertrauen, Argwohn, Zweifel
II falscher Glaube, Irrglaube, Aberglaube
III Hinterhältigkeit, Unehrlichkeit, Treulosigkeit
(Mißlaube)
, m., mnl. n. (Mißlauben), m.II falscher Glaube, Ketzerei
Münzlaube
, f.Ratslaube
, f.Reichslaube
, f.Richtlaube
, f.Scheltlaube
, f.Schloßglaube
, m., (Schloßlaube), m.Schmiedslaube
, f.Schöffenlaube
, f.Versammlungsraum der Schuhmacherzunft