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Sorge für die Armen; Verwaltung des Armenfonds
Amtsverwaltung, insbesondere in Württemberg Amtseinnehmerei; Bezirk einer solchen Behörde
angeschwemmtes Neuland
I Veranlagung
II Herstellung, Ersatz
III Einkleidung eines Ordensgeistlichen, einer Nonne
IV Patengeschenk
das Aufladen
kurtrierisches Amt nördlich der untersten Mosel (hat nichts mit Bergbau zu tun!)
Einlager
"Zugewiesensein armer Einwohner bei reicheren Gemeindegenossen" Unger,SteirWsch. 195
dauernde Abgabe
Falknerei
Gemeindeamt in Ulm (nach der Jungfrau Maria genannt), seine 3 Beamten hießen Frauenpfleger 
Geldzins

Gelege

, Gelegde
I Sachlage, Gelegenheit, Beschaffenheit
II Lage?
III ein Stück Land, Baugrundstück
IV Quartierlast
Vermögensverwaltung der Gemeinde

Grablege

, Grableite
wie Begräbnis 
-- Abgabe beim Verzug aus der Pfarrei
eine Art Abgabe
Verwaltung des Niederkirchengutes
Pflege am (württembergischen) Hof (VIII 4) 
Oberaufsicht über die Hospitalverwaltung

Hundlege

, Hundelege, Hundslege
Verpflichtung, während der Jagdzeiten die herrschaftlichen Jagdhunde und Jäger zu verköstigen, auch zur Hundeaufzucht, sowie die entsprechende Berechtigung
entsprechend Hundlege 
Handhabung der Rechtspflege
Beleg und Bedeutung wie Kameralgefälleinbringerei 
Verwaltung des Vermögens einer 1Kapelle (I), auch das Organ und der Gegenstand der Verwaltung
wie Kasten (III oder IV)
Lager für Kaufmannswaren
Vormundschaft
Kirchhof (I)? oder Beerdigung?
Getreideabgabe
kleine Verwaltungseinheit
I
II Dienstleistung, wie Landpflicht 

1Lege

, n.?

2Lege

, f.
I in norddt. Handelsstädten die amtliche Prüf- u. Meßstelle für das Leinengewerbe
II eigentumsbezogene Markierung auf Grenzsteinen
III Bündnis
Begräbnis (II) 
Grablege, hier als Begräbnisrecht einer Kirche
wie Madelare. Belege s. dort

Niederlege

, f., Niederleg, m.
I der Ort
III koll.; Waren aus einer oder für eine Niederlege (I 1) 
Ausübung der Obervormundschaft (II) 
Pfarrbezirk
wie Pfenniggeld (I) 

pflege

, adj.
pflichtig, verpflichtet

Pflege

, f., auch m., im Ablaut hierzu: Pflage, f., auch m.
I rechtliche Sorge für eine beschränkt geschäftsfähige oder noch nicht mündige Person und für deren Vermögen durch einen Pfleger (I); vereinzelt auch die elterliche Personensorge
II Wahrnehmung von Herrschaftsrechten in Stellvertretung des eigentlichen Herrschaftsinhabers (König, Landesherr), insb. im Pflegamt (I); metonymisch mit Hervorhebung der institutionellen und räumlichen Komponente: Verwaltungsbereich, Amt, Amtsbezirk, der für den eigentlichen Rechtsinhaber treuhänderisch verwaltet wird, Bezeichnungsmotivation ist die herrschaftliche Fürsorge für Land und Leute
III Vertretungsmacht
IV fürsorgliche Aufsicht, Verwaltung, Amtsführung mit Bezug auf eine Anstalt, ein Gut, ein Amt; in Pflege halten ausüben, wahrnehmen
V Amt zur Verwaltung von kirchlichen Baulichkeiten und Grundstücken
VI Gewohnheit, Sitte, Brauch, kraft langer Übung und bei Widerspruchsfreiheit mit dem geschriebenen Recht als Recht geltend; formelhaft mit Recht und Sitte verbunden
VII Satzung
VIII Abgabe; formelhaft verbunden mit sonstigen Bezeichnungen für wiederkehrende Leistungen
IX Wiedergutmachung für einen zugefügten körperlichen Schaden
X Betreuung, Obhut, sorgsame Behandlung, insb. bezogen auf Menschen, vereinzelt auch auf Tiere oder Sachen; formelhaft verbunden mit Hege (IV) 
XI in der Stadt Luxemburg ein Verwaltungsbezirk (von insgesamt sieben) unter einem Schöffen, dem ein Pflegegebieter zur Beaufsichtigung der Fronarbeiten der Bürger für die Stadt unterstand
XII Verbund der Armenpflege
Beratung, Unterredung
reichsunmittelbares Gebiet unter der Verwaltung eines Pflegers (II); auch als Zusatz zum Gebietsnamen
wie Roßlast 
Kirchenschänder
Niederlegung der Waffen; die Befreiung von der Teilnahme an gerichtlichen Terminen, die in der Zeit des Heerdienstes gewährt wird, gilt noch vierzig Tage nach der Rückkehr des Kriegers
Lehrer in einem Lehrerkollegium, iU. zum Schulrektor; auch: Lehrer einer städt. Schule (I) iU. zum Schulmeister (I) einer Dorfschule
wie Schulinspektion (II) 
wie Schwanenrecht 
wie Seelsorge 
wie Spendmeisteramt 
Posten, Stelle eines Spitalpflegers (I); Aufsichtsbehörde über das Spitalwesen
städt. Amtsstelle zu Prüfung, Messung und Verkauf der von Leinenwebern erzeugten Handelswaren
städt. Behörde zur Finanz- und Vermögensverwaltung; zT. mit weiteren Aufgaben betraut
Fonds zur Finanzierung insb. von Stipendien (I); auch die zugehörige Verwaltung