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I losmachen
  • 1 abtrennen
  • 2 mit Genitiv der Sache: berauben
II nachmachen
III fertig machen
  • 1 Streit schlichten
  • 2 ausmachen, übereinkommen
  • 3 gutmachen, ersetzen
I aufzeichnen
II Händel anfangen
III übermachen
IV ?
A sinnlich
    I "auf" in der Bedeutung "in die Höhe"
    • 1 aufrichten, errichten
    • 2 aufhäufen
    • 3 wiederherstellen, in Ordnung bringen
    II "auf" in der Bedeutung "offen"
    • 1 öffnen, aufknöpfen
    • 2 bergmännisch: benutzbar machen, aufwältigen
    • 3 zugutemachen, aufarbeiten, bergmännisch: aufbereiten
B übertragen
    I vermachen, testieren
    II Schulden machen
    III verkuppeln
    IV aufwiegeln
    V seerechtlich: Schadensumfang feststellen
I fertig machen
  • 1 ausrüsten
  • 2 Vertrag erfüllen
  • 3 etwas erledigen, abtun, ausfechten
  • 4 etwas beschließen, verabreden, beraten
    • -- unpersönlich: etwas voll machen, entscheiden
  • 5 ein Schriftstück ausfertigen
  • 6
    • a gerichtlich erledigen
    • b jemanden einer Straftat überführen
      • -- klarstellen
  • 7 unpersönlich: darstellen, bilden
II übertragen
  • 1 schmähen, verleumden, ins Gerede bringen
    • -- ausschelten
  • 2
    • a vererben, vermachen
    • b Erbe aushändigen
  • 3 einziehen, erheben
Verlobung
einen Vergleich stiften
jemanden festnehmen
I umbringen
II verleumden
III verschwenden
adeln
schlichten
I oft in der gegensätzlichen Formel machen und entmachen 
  • 1
  • 2 absetzen
  • 3 aufheben
  • 1 auch reflexiv: sich einer Sache entäußern
    • -- (ein Amt) aufgeben
  • 2 enterben
III reflexiv: (aus Haft) entfliehen
IV jemanden entehren
V (einen Zaun) öffnen
aufgeben
I Urkunde bestätigen
II anerkennen
III anbringen
IV kugelsicher machen
V festnehmen
I jemanden
  • 1 von Abgaben und ähnlichem
  • 2
  • 3 aus einem Rechtsverhältnis
II etwas
  • 1 auslösen
  • 2
  • 3 sich durch Geldzahlung sichern
III im Bergbau: den Nachweis führen, daß ein Bergwerk durch Feiern wieder ins Freie gelassen ist
IV reflexiv
  • 1
  • 2
  • 3 sich von einem Verdacht reinigen
I
I in althochdeutschen Glossen
II machen
III vermachen (im Beleg formelhaft)
V beweisen
-- vereinkindschaften
I ersetzen, entschädigen
  • -- herausgeben
II Sicherheit leisten
III anrechnen
IV anwerben
  • -- ähnlich
Ehevertrag
wie hereinarbeiten 
als Dienstleistung und deren Termin
jemanden töten, insbesondere hinrichten
I reflexiv: (aus der Stadt) fortgehen, wegziehen
Gewinnung von Hüttensilber
bestimmte Tucher- beziehungsweise Weberarbeit

(Liebmachen)

, subst. inf.
Abgabe, Erkenntlichkeit
lösen, frei machen von etwas
I eine Forderung durch Zahlung erfüllen
II ein Gut aus der Pfandverstrickung lösen
III befreien
IV jem. von einer Amtspflicht entbinden
V sich von einem (Schuld-)Vorwurf reinigen, lösen (II 12) 

machen

, v.
im allgemeinsten Sinn: etwas bewirken (herstellen, verändern usw.); der weite Bedeutungsumfang ermöglicht es auch dem nicht juristisch gebildeten Sprachteilnehmer, ohne Kenntnis der besonderen Fachterminologie jegliche Art der rechtsrelevanten Herstellung oder Änderung von Zuständen, Gegenständen, Sachen, Rechten oder sonstiger Beziehungen zwischen Menschen zu bezeichnen
I mit Bezeichnungen für Gegenstände unterschiedlichster Art, die hergestellt (effiziert) oder deren Form verändert (affiziert) werden; je nach Bezugsgröße werden spezifische Bedeutungserläuterungen erforderlich (zB. vom Brief: schreiben, vom Testament: aufsetzen); etwas herstellen, anfertigen, errichten, zubereiten, zu etwas machen, zurichten, auch pejorativ: verfälschen
II im geschlechtlichen Bereich: zeugen, schwängern, gebären
III etwas durch Vereinbarung (Vertrag, Satzung, Willkür usw.) oder durch selbständige Setzung der dazu befugten Person oder Institution mit rechtlicher Bindungswirkung für die Beteiligten oder Betroffenen versehen; bestimmen, erlassen, festsetzen, abschließen, vereinbaren (jeweils mit unscharfer Trennung zwischen den sachlich gegliederten Unterpunkten), mit besonders ausgebildeter Wortfamilie im Niederländischen und Friesischen
  • 1 Recht(snormen) setzen oder vereinbaren, einen Frieden vereinbaren, ein Bündnis schließen, die Gestalt eines Herrschaftssymbols (Siegel) vereinbaren
  • 2 mit Bezeichnungen für ein- oder zweiseitige Willenserklärungen oder Rechtsgeschäfte: ein Testament errichten, einen Vertrag schließen, eine Gesellschaft, eine Vereinigung gründen, einen Kauf abschließen, ehegüterrechtliche oder erbrechtliche Vereinbarungen treffen
  • 3 mit Bezeichnungen für Vermögensgegenstände und Rechte: (auf den Todesfall) vermachen, verfügen; (zu Lebzeiten) übereignen, übergeben, verleihen, stiften, zur Versorgung aussetzen; mit einer Zahlungsverpflichtung belasten
  • 4 durch Urteil, Rechtsspruch, Schiedsspruch oder sonstige verbindliche Anordnung entscheiden, festsetzen
  • 5 mit Bezeichnungen für Termine und (Gerichts- oder Rats-)Versammlungen: einen Termin, eine Frist bestimmen, festsetzen, eine (Gerichts- oder Rats-)Versammlung zusammenberufen, abhalten
IV eine Person (auch: sich selbst) durch einen Rechtsakt oder sonstiges rechtsrelevantes Handeln in eine neue Rechtstellung, ein neues Amt, einen neuen Stand, eine neue Lage usw. versetzen; ernennen, wählen, erheben, einsetzen
V eine Rechtshandlung vornehmen, etwas mit der Kraft des Rechts herstellen, durch eine Rechtshandlung die Rechtsqualität einer Sache verändern; eine Rechtsnorm ableiten (Murner)
VI eine rechtliche Institution errichten, gründen, einrichten, stiften
VII von Normen, Gegenständen, Leistungen, Strafen, die in Maßeinheiten ausgedrückt werden können: festsetzen, festlegen
VIII in Verbindung mit Vermögenswerten: erzielen, verdienen
IX etwas als Resultat ergeben, ausmachen, betragen
X (eine Summe Geldes zu) Schaden machen einen Schaden (in bestimmter Höhe) verursachen, Schaden auf jemand machen jemanden zu Schadensersatz verpflichten
I jn. herabsetzen, beleidigen, auch: jn. am Körper verletzen
II beschädigen, beschmutzen
III (eine Ware) verderben, nicht fachgerecht herstellen
etwas (idR. unberechtigt) nach einer Vorlage herstellen
II Recht auf das Plaggenmachen (I) 

preismachen

, v., subst.
I fremdes Gut zur Plünderung freigeben oder zur Beute machen; Personen (der Lächerlichkeit) preisgeben
II eigenes Gut jm. freigeben
zunftgebundenes Handwerk der Radmacher 
wie 1rechtfertigen (II) 
Vokabularbeleg zu rectificare 
I sich reinmachen sich von einer Anklage befreien; von einem Kerbholz: die hierauf verzeichneten Vorgänge bereinigen
II säubern
Herstellen von Messerscheiden

schmähen

, v., schmachen, v.
I jn. (durch Wort oder Tat) beleidigen, kränken; verleumden, jm. übel nachreden; auch in Bezug auf Gott und Heilige
II jn. entehren oder in seiner Ehre mindern
III (eine Frau) in der Geschlechtsehre verletzen, schänden (III) 
IV (einen Kaufvertrag) in Frage stellen
Herstellen von Schmiedestücken
I reinigen, säubern, putzen; von Straßen, Plätzen uä. auch: begehbar machen
II von Schuld befreien, freisprechen; sich mit dem Eid schönmachen sich freischwören; jn. schönmachen (mittels öffentlicher Unschuldserklärung) js. Ehre wiederherstellen
Handwerk des Schraubenmachers 
Schuhe (I) herstellen

Schuldmachen

, n., Schuldenmachen, n.
Aufnahme von Geldschulden, Darlehen
Herstellen, Weben von Seidentuch 
wie sichermachen (II) 
I absichern; gewährleisten, garantieren
III gefahrlos machen, von Gefahrenquellen befreien
Herstellen von Spiegeln (I) 
Herstellung von Spinnrädern 
für jn. als Stellvertreter auftreten, jn. vertreten
Einrichtung einer 1Steuer (II 5) 
laden, terminieren
Aufspielen für einen Tanz (III) (durch Musikanten)