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bevollmächtigt
berechtigt, bevollmächtigt
bevollmächtigt
als Titulatur
wie mannbar (I)
I mit eigenem Willen
II ohne Rechtsgrund, willkürlich
III durch Selbsthilfe
IV sein eigener Herr
"ermächtigt"berechtigt, bevollmächtigt
bevollmächtigt
als Titulatur
mächtig
, Adjektiv, AdverbI mit Bezeichnungen für Herrschaftsträger und Institutionen, meist im Vergleich gebraucht: bedeutend, mehr Macht besitzend als jemand anderes
II bevollmächtigt, verfügungsberechtigt; Rechtsmacht, Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis besitzend; im Lehnrecht formelhaft: zu Ehren und Recht mächtig sein Gerichtsgewalt, Rechtsmacht über jemanden besitzen; jemanden mächtig machen jemandem eine bestimmte Rechtsstellung (zB. die eines Bevollmächtigten oder eines ehelichen Kindes) verschaffen
III rechtswirksam, bindend, machthabig, mächtiglich (I); mit Bezeichnungen für den Ort einer Rechtshandlung: rechtlich zuständig
IV kräftig, stark, ansehnlich, bedeutend, zahlreich, übermächtig, gesund; einer Person mächtig sein, werden Macht über jemanden besitzen, jemandem Gewalt antun; seiner Sinne mächtig gesund und damit fähig, eine Rechtshandlung vorzunehmen
mannmächtig
, Adjektivohnmächtig
, adj.I körperlich schwach, kraftlos, im sexuellen Sinn ein strafbares Schimpfwort
II wirkungslos