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dem Adel entsprechend, dem Adelstand zukommend oder angehörend
nach altem Maß
zunftordnungsgemäß, zünftig
fleischbankwürdig
-- übertragen: todeswürdig
I der Bannbuße verfallen
II dem Kirchenbann verfallen
steuerpflichtig
schadhaft (vom Schiff)
I im Bergbau üblich
II zum Weinbau gehörig
I
bei der obrigkeitlichen Besichtigung für richtig befunden
I rechtlich, rechtskräftig
II gütlich
IV preiswert, angemessen
dem Blutgericht verfallen
börsenfähig
(Gerichts)untertan
wie brüchtlich 
gesetzmäßig
tragbar
zur Eichelmast taugend
I den ordentlichen Gerichtstand habend
II substantiviert: Berufungskläger
ebenfalls
-- gleich
-- üblich
dem Eid gemäß
erbberechtigt, erbfähig
fechtmäßige Handlung Raufhändel
strafbar
der Feuerstrafe verfallen
dem Landfrieden (von 1712) gemäß
ein Fuder groß
fünf Maß haltend

fürstenmäßig

, fürstmäßig
dem Fürsten ebenbürtig
für den Galgen reif
untertan
geziemend
wie geleitweise 
ausreichend, angemessen
I vor Gericht gehörig
  • 1 dem Gericht verfallen, verbrecherisch
  • 2 der Gerichtsbarkeit unterstehend
  • 3
II gerichtsüblich
I entsprechend
II gerecht
III gleichzeitig
zum Hagmachen erforderliches Holz
I 1/2 Maß haltend
II unvollständig (nach Beweisrecht)
wert, aufgehängt zu werden
den Henkers wert, ihm gemäß
des Henkens wert
dem Hofgebrauch (II) entsprechend
dem Hofrecht (V) gemäß
von der Größe, die einem Huhn gemäß
den Bestimmungen der Hypothekenordnung entsprechend
an eine Innung (I 1) gebunden
abschätzig: der kirchlichen Inquistion gegen Ketzer gemäß
einer Anordnung, Anweisung gemäß
der Jagdordnung (I) entsprechend
der Jagdordnung entsprechend
nach der den Juden unterstellten Art wuchernd
einem Urteil gemäß
dem Gesetz entsprechend
wie kanzleiisch 
-- in sachlich einschlägigen Buchtiteln
I
I als Kassengeld (II) zugelassen
II der Kassenordnung entsprechend
dem vorgeschriebenen Feingehalt einer Münze entsprechend

landgericht(s)mäßig

, adj. u. adv.
der Gerichtsbarkeit (II) eines Landgerichts (I) unterfallend
I von einer Person
II von einer Handlung
dem Landesrecht (II 1) entsprechend
zur Teilnahme an Landestagen (IV) berechtigt u. verpflichtet
nicht seßhaft

lehn(s)mäßig

, adj., adv.
in einem Lehnsverhältnis befindlich
mit allen Körpergliedern versehen, lebensfähig, gliedmäßig 

malefizmäßig

, Adjektiv
wie malefizisch (I) 

mannmäßig

, Adjektiv
als Mann volljährig, erwachsen; auch substantiviert: Erwachsener

mäßig

, adj., adv.
I dem 1Maß (I) entsprechend
II das Herkommen achtend, dienstwillig, untertan
III bescheiden, maßhaltend, gering, geringfügig

matrikularmäßig

, adj., adv.
nach der Matrikel (III) 
wie mautbar 
I bei der Einstufung von Straftaten: von mittlerer Schwere
II dem Mittelstand (I) angehörig
einem Mord (I) entsprechend
dem Inhalt eines Mutts (I) entsprechend

ordnungsmäßig

, adj., adv.
einer Vorschrift, Anordnung entsprechend

ordonnanzmäßig

, adj. u. adv.
(an)ordnungsgemäß, vor allem bezogen auf die Versorgung von Soldaten

patentmäßig

, adj., adv.
dem Inhalt eines Patents (I) entsprechend
III zur Stellung eines Pfandes (I) verpflichtet oder verpflichtend
IV zur Pfändung berechtigt, sich bei jm. pfandmäßig machen jn. pfänden
V der Pfändung (VII) ausgesetzt

pflichtmäßig

, adj., adv.
obligatorisch, pflichtgemäß

radmäßig

, adj.
mit dem Rad (II) zu strafen

rechtmäßig

, adj. u. adv.
I dem Recht entsprechend, legitim, rechtlich zugelassen, auf rechtlichem Wege
II rechtmäßiger Mann Mann von mittlerer Größe
III allgemein: angemessen, geeignet
einem Reichsabschied entsprechend
der Reichsprobe entsprechend
eine Gerichtsverhandlung erfordernd

rittermäßig

, adj., (rittermäß), adj.
dem Ritterstand angehörend oder untergeordnet und befähigt, in diesen Stand aufgenommen zu werden, ritterlich; zur Bestimmung von Ersatzpersonen für ein Einlager; von Lehngütern: dem Ritterstand vorbehalten
eine Strafe mit der Rute (I 1) nach sich ziehend
zur Zahlung eines Lösegelds fähig
bei Tieren: mit dem 1Schelm (I) infiziert
wie schildbürtig 

schlußmäßig

, adv., adj.
I einem Beschluss entsprechend, vereinbarungsgemäß
II in Form eines Beschlusses

schragenmäßig

, adj., adv.
der Schrage (III) gemäß
I von Lebensmitteln: in für den Verkauf geeignetem, gutem und reinem Zustand
II vom Marktpreis: dem Schrannenpreis entsprechend
I strafbar, schuldhaft (I), mit Schuld (VI) behaftet
II pflichtig, verpflichtet, haftbar
III (eine Verbindlichkeit) sichernd
IV gebührend, schuldig (VI) 
den Bedingungen eines gewährten oder vereinbarten 1Schutzes (II) gemäß

schwertmäßig

, adj., (schwertmaß), adj.
I zur Aufbewahrung eines Schwertes (I) geeignet
II zum Führen eines Schwertes (I) berechtigt, befähigt
I wie sendbar (I) 
II einer sendbaren (I) Person zukommend, vorbehalten
berechtigt, ein Siegel (II) zu führen
den Qualitätsvorgaben für Speicherkorn entsprechend
berechtigt, Sporen (I) zu tragen, rittermäßig 
I dem (jeweiligen) Stand (I) angemessen, geziemend
II einem Stand (VI) angehörig
aggressiv
wie stiftsfähig; stiftsmäßige Ahnenprobe Prüfung der Stiftsfähigkeit 
stimmberechtigt

strafmäßig

, adj., adv.
II von Personen: (einer Strafe) verfallen, straffällig (I) 
III in strafwürdiger, strafbarer Weise
umstritten
wie stubenfähig 
wie tapfer (V)