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dem Adel entsprechend, dem Adelstand zukommend oder angehörend
nach altem Maß
zunftordnungsgemäß, zünftig
fleischbankwürdig
schadhaft (vom Schiff)
börsenfähig
(Gerichts)untertan
wie brüchtlich
gesetzmäßig
tragbar
zur Eichelmast taugend
erbberechtigt, erbfähig
fechtmäßige Handlung Raufhändel
strafbar
der Feuerstrafe verfallen
dem Landfrieden (von 1712) gemäß
ein Fuder groß
fünf Maß haltend
dem Fürsten ebenbürtig
für den Galgen reif
untertan
geziemend
wie geleitweise
ausreichend, angemessen
den Henkers wert, ihm gemäß
des Henkens wert
dem Hofgebrauch (II) entsprechend
dem Hofrecht (V) gemäß
von der Größe, die einem Huhn gemäß
den Bestimmungen der Hypothekenordnung entsprechend
an eine Innung (I 1) gebunden
abschätzig: der kirchlichen Inquistion gegen Ketzer gemäß
einer Anordnung, Anweisung gemäß
der Jagdordnung (I) entsprechend
der Jagdordnung entsprechend
nach der den Juden unterstellten Art wuchernd
einem Urteil gemäß
dem Gesetz entsprechend
wie kanzleiisch
dem vorgeschriebenen Feingehalt einer Münze entsprechend
der Gerichtsbarkeit (II) eines Landgerichts (I) unterfallend
dem Landesrecht (II 1) entsprechend
zur Teilnahme an Landestagen (IV) berechtigt u. verpflichtet
nicht seßhaft
in einem Lehnsverhältnis befindlich
mit allen Körpergliedern versehen, lebensfähig, gliedmäßig
wie malefizisch (I)
als Mann volljährig, erwachsen; auch substantiviert: Erwachsener
nach der Matrikel (III)
wie mautbar
einem Mord (I) entsprechend
dem Inhalt eines Mutts (I) entsprechend
einer Vorschrift, Anordnung entsprechend
(an)ordnungsgemäß, vor allem bezogen auf die Versorgung von Soldaten
dem Inhalt eines Patents (I) entsprechend
obligatorisch, pflichtgemäß
mit dem Rad (II) zu strafen
einem Reichsabschied entsprechend
der Reichsprobe entsprechend
eine Gerichtsverhandlung erfordernd
dem Ritterstand angehörend oder untergeordnet und befähigt, in diesen Stand aufgenommen zu werden, ritterlich; zur Bestimmung von Ersatzpersonen für ein Einlager; von Lehngütern: dem Ritterstand vorbehalten
eine Strafe mit der Rute (I 1) nach sich ziehend
zur Zahlung eines Lösegelds fähig
bei Tieren: mit dem 1Schelm (I) infiziert
wie schildbürtig
der Schrage (III) gemäß
den Bedingungen eines gewährten oder vereinbarten 1Schutzes (II) gemäß
berechtigt, ein Siegel (II) zu führen
den Qualitätsvorgaben für Speicherkorn entsprechend
berechtigt, Sporen (I) zu tragen, rittermäßig
aggressiv
wie stiftsfähig; stiftsmäßige Ahnenprobe Prüfung der Stiftsfähigkeit
stimmberechtigt
umstritten
wie stubenfähig
wie tapfer (V)
nach altem Maß
zunftordnungsgemäß, zünftig
fleischbankwürdig
-- übertragen: todeswürdig
I der Bannbuße verfallen
II dem Kirchenbann verfallen
steuerpflichtigschadhaft (vom Schiff)
I im Bergbau üblich
II zum Weinbau gehörig
bei der obrigkeitlichen Besichtigung für richtig befundenI rechtlich, rechtskräftig
II gütlich
IV preiswert, angemessen
dem Blutgericht verfallenbörsenfähig
(Gerichts)untertan
wie brüchtlich
gesetzmäßig
tragbar
zur Eichelmast taugend
I den ordentlichen Gerichtstand habend
II substantiviert: Berufungskläger
ebenfalls-- gleich
-- üblich
dem Eid gemäßerbberechtigt, erbfähig
fechtmäßige Handlung Raufhändel
strafbar
der Feuerstrafe verfallen
dem Landfrieden (von 1712) gemäß
ein Fuder groß
fünf Maß haltend
fürstenmäßig
, fürstmäßigfür den Galgen reif
untertan
geziemend
wie geleitweise
ausreichend, angemessen
I vor Gericht gehörig
II gerichtsüblich
I entsprechend
II gerecht
III gleichzeitig
zum Hagmachen erforderliches HolzI 1/2 Maß haltend
II unvollständig (nach Beweisrecht)
wert, aufgehängt zu werdenden Henkers wert, ihm gemäß
des Henkens wert
dem Hofgebrauch (II) entsprechend
dem Hofrecht (V) gemäß
von der Größe, die einem Huhn gemäß
den Bestimmungen der Hypothekenordnung entsprechend
an eine Innung (I 1) gebunden
abschätzig: der kirchlichen Inquistion gegen Ketzer gemäß
einer Anordnung, Anweisung gemäß
der Jagdordnung (I) entsprechend
der Jagdordnung entsprechend
nach der den Juden unterstellten Art wuchernd
einem Urteil gemäß
dem Gesetz entsprechend
wie kanzleiisch
-- in sachlich einschlägigen Buchtiteln
kapitalmäßig
, adj.II wie kapitelfähig
kasse(n)mäßig
, adj.I als Kassengeld (II) zugelassen
II der Kassenordnung entsprechend
kornmäßig
, adj.landgericht(s)mäßig
, adj. u. adv.I von einer Person
II von einer Handlung
landrechtmäßig
, adj.landtagsmäßig
, adj.ledigmäßig
, adj.lehn(s)mäßig
, adj., adv.(liedmäßig)
, adj.malefizmäßig
, Adjektivmannmäßig
, Adjektivmäßig
, adj., adv.II das Herkommen achtend, dienstwillig, untertan
III bescheiden, maßhaltend, gering, geringfügig
matrikularmäßig
, adj., adv.mautmäßig
, adj.mittelmäßig
, adj.I bei der Einstufung von Straftaten: von mittlerer Schwere
II dem Mittelstand (I) angehörig
mordmäßig
, adj.muttmäßig
, adj.ordnungsmäßig
, adj., adv.ordonnanzmäßig
, adj. u. adv.patentmäßig
, adj., adv.pfandmäßig
, adj.I wie pfandbar (I 4)
II wie pfandbar (II 1)
III zur Stellung eines Pfandes (I) verpflichtet oder verpflichtend
IV zur Pfändung berechtigt, sich bei jm. pfandmäßig machen jn. pfänden
V der Pfändung (VII) ausgesetzt
pflichtmäßig
, adj., adv.radmäßig
, adj.rechtmäßig
, adj. u. adv.I dem Recht entsprechend, legitim, rechtlich zugelassen, auf rechtlichem Wege
II rechtmäßiger Mann Mann von mittlerer Größe
III allgemein: angemessen, geeignet
reichsabschiedsmäßig
, adj.reichsprobmäßig
, adj.richtmäßig
, adj.rittermäßig
, adj., (rittermäß), adj.rutenmäßig
, adj.schatzmäßig
, adj.schelmmäßig
, adj.schildmäßig
, adj.schlußmäßig
, adv., adj.I einem Beschluss entsprechend, vereinbarungsgemäß
II in Form eines Beschlusses
schragenmäßig
, adj., adv.schrannenmäßig
, adj.I von Lebensmitteln: in für den Verkauf geeignetem, gutem und reinem Zustand
II vom Marktpreis: dem Schrannenpreis entsprechend
schuldmäßig
, adj.II pflichtig, verpflichtet, haftbar
III (eine Verbindlichkeit) sichernd
IV gebührend, schuldig (VI)
schutzmäßig
, adv.schwertmäßig
, adj., (schwertmaß), adj.I zur Aufbewahrung eines Schwertes (I) geeignet
II zum Führen eines Schwertes (I) berechtigt, befähigt
sendmäßig
, adj.I wie sendbar (I)
II einer sendbaren (I) Person zukommend, vorbehalten
siegelmäßig
, adj.speichermäßig
, adj.spormäßig
, adj.standesmäßig
, adj.II einem Stand (VI) angehörig
steuermäßig
, adj.I wie steuerpflichtig
II wie steuerbar (IV)
stichmäßig
, adj.stiftsmäßig
, adj.stimmmäßig
, adj.strafmäßig
, adj., adv.I wie strafbar (I)
II von Personen: (einer Strafe) verfallen, straffällig (I)
III in strafwürdiger, strafbarer Weise