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Abgabe an den Landesherrn
"Abendessen, das der neue Landammann nach seiner Wahl den Landleuten gibt"
Mahl bei Amtsantritt eines Amtmannes
I Gemeindegericht
II Bürgerrecht
III Gebühr für Erwerbung des Bürgerrechts
IV (die den Nachbarn angebotene) Festmahlzeit
Mahl bei Ablegung der Bau-(Bürger)meisterrechnung
Essen gelegentlich der Feststellung der vierteljährlichen Arbeitsleistung der Bergleute (später in Geld abgelöst)
Essen nach der Ausbeuteverteilung
Mahlzeit mit Bier
gemahlenes Braugut
Braurecht
Mahlzeit, die aus den Gerichtskosten bezahlt wird
Mahlgut
I Einstandsmahl des Neubürgers
auf den Donnerstag fallende Festmahlzeit der Räte
amtliches Mahl unbestimmten Zwecks
Gatte, Gattin
Ehegemahl
I Verköstigung der Fronarbeiter
II Festmahl zu Ehren eines Fürsten
Mahlzeit des Fünfzehnergerichts 
I jährliches Rechnungsmahl, wo Ratsherren zur Kurzweil spielten
II eine Mahlzeit, die den Bergbeamten und Arbeitern zu St. Martinstag gegeben wurde
"Mahl, das der Landvogt von Grünigen den Untersuchungsgefangenen auf Rechnung der Herrschaft Zürich gab"
Mahl während des Einlagers
I Ehegatte, Eheteil
II Braut; Ehefrau
III Ehemann, ursprünglich auch Verlobter
Essen auf Kosten der Gemeinde für die Teilnahme am Gemeinwerk (II) 
gemeinsames Essen der Gerichtspersonen aus verschiedenem Anlaß
Mahlzeit des Gescheids (VI) 
Mahlzeit, bei der hauptsächlich kleine Fische aufgetischt werden
I schützende Gemeinschaft
II sichtbares Zeichen eines Landes, von dem man Namen und Freiheit herleitet (kleiner Grundteil, symbolisches Zeichen?)
III Gut, das bei Verkauf vorbehalten wird (weil sein Besitz den Stand gehobener Freiheit begründet?), Stammgut
  • 1 allgemein
  • 2 wodurch insbesondere bei den Schöffenbarfreien des Sachsenspiegels Schöffenfähigkeit begründet wird
IV das Gericht, bei dem jemand auf Grund von 1Handgemahl (III 2) Schöffe oder schöffenfähig ist, dann der in seinem Geschlecht nach Anerbenrecht vererbliche Schöffenstuhl (vielleicht auch Zeichen daran?)
V Bezeichnung für gew. andere Güter
  • 1 Amtsgut eines Schergen
  • 2 sonstige (ursprünglich Handgemahl nach (III 1)?)
VI Grenzzeichen der Grafschaft Öttingen
I durch die Hand Vermählte, Braut, Ehefrau;
II insbesondere an die linke Hand Getraute, morganatische Ehefrau
Handrede
I nur erschlossen: Gerichtsstätte, wo mit Handanlegung auf Pfahl oder Säule Festigungen (II) vorgenommen und Eide geschworen werden, dann Pfahl oder Säule selbst (H. Meyer, Das Handgemal 1934); Hauszeichen, das zugleich für die Person des Besitzers dient (Homeyer,Heimat)
II auf einer Urkunde angebrachtes Zeichen (Abbild von Handmahl (I) oder zu Handgemal?),worauf die Festigung (II) der Urkunde stattfand, oder die Urkunde selbst, chirographum 
III heimatliche Gerichtstätte, wo Freiheitsbeweis durch Helfereid zu führen ist, legitimus sacramenti locus 
IV Ursprungsort eines Geschlechts
  • -- nur wichtigste Stätte der Heimat
Einstandsmahl der Regensburger Hansbeisitzer
-- Festessen des Hansgerichts
Heeres-(Landes-)Versammlung
I gehegtes Gericht
  • 1 allgemein
  • 2 in eingeschränkter Bedeutung bäuerliches Ehehaftding 
II (städtische) Satzung, Willkür und die darin enthaltene Strafdrohung
III Gerichtsbezirk
I gute Mahlzeit des Verurteilten vor der Hinrichtung, dann übertragen
II Mahl des Scharfrichters mit Gehilfen und Berufsgenossen nach, auch Mahl des Gerichts bei der Gelegenheit der Hinrichtung
Mahl nach dem Herbst (III 2), das der "Rebmann" vom Eigentümer der Reben erhielt
Mahlzeit nach Festsetzung des Weinpreises
I gutes, Herren gemäßes Mahl
II einem Herren gegebenes Mahl, vom Vogt auf Schloß Grüningen
Festmahl auf Gemeindekosten nach der Wahl des Gemeindehirten

Hochzeitmahl

, Hochzeitmahlzeit
-- hochzeitmäler "für die dem Priester, Mesner etc. gereichten Essen" 1599 SchwäbWB. III 1724
an einen Hof (II 2) zu liefernde Speise
jährliches Festmahl in Winterthur, zu dem der Landvogt auf Kyburg Hühner beizusteuern hatte
Haupt-, Mittagsmahlzeit
pflichtmäßige Speisung grundherrschaftlicher Jäger durch Untertanen
alljährlicher Festschmaus bei den Zünften
mit einer Jahrzeit (III 3) verbundene Armenspeisung
Essen für Spitalinsassen am Johannistag
als Brauchtum in der Schweiz übliche Mahlzeit anläßlich der Ablieferung von Käse (I) als Abgabe
städtische Fruchtakzise, die von den Bäckern erhoben und sackweise berechnet wird

Lagmahl

, n.
Klage (I), Rechtsbegehren und -verfahren
Gerichtsmahl beim Landgericht (I) 

1Mahl

, n.
I Versammlung, insb. Rats- und Gerichtsversammlung, 1Gericht (I), Ding (B) 
II Rede, Übereinkunft
III wohl aus 1Mahl (II) entwickelt: Rechtsweisung, Recht
IV Gerichtsgefälle?, Abgabe

2Mahl

, n.
I Mahlzeit, Essen; häufig als Teil der Besoldung oder Entlohnung (zB. für Amtsträger bei auswärtiger Tätigkeit oder für Frondienst Leistende), auch als Anerkenntnis eines Herrschaftsverhältnisses (teilweise durch den 1Mahlpfennig (I) abgelöst) oder als geschuldete Pflicht bei der Aufnahme in eine Gemeinschaft (hier häufig wegen Mißbrauchs untersagt); die formelhafte Wendung Mahl und Futter, Nagel und Eisen bezeichnet die Gesamtheit der Lebenshaltungs- und Reisekosten bei einer dienstlichen Reise; im Beleg von 1474 wird eine Mahlzeit Brot als ungefähres Zeit- und Entfernungsmaß für die Zumutbarkeit einer Reise angesehen
II "Flächenmass von 250-400 Quadratklftrn oder 1/3-1/2 Jucharten, je nachdem es sich auf Weinberge oder Äcker bezieht" (urspr. so viel Ackerland, wie man zwischen zwei Hauptmahlzeiten (in 3-4 Stunden) umackern kann), SchweizId. IV 155f., VorarlbWB. II 341, ZFerd.3 36 (1892) 438

3Mahl

, m. (u. Femininum?), Mähl, m. (u. Femininum?)
Verlobter, Bräutigam, 1Gemahl 
wie Marende 

Martinsmahl

, n. u. f.
wie Martingericht 
wie Meisteressen (II) 
Mahlzeit am Morgen (I), als Gegenstand unterschiedlicher rechtlicher Regelungen
Festmahl einer Nachbarschaft (I) 
I Abendmahlzeit, auf die bestimmte Personen einen Rechtsanspruch haben
II Abendmahl als Sakrament
herkömmliches Festmahl zu Neujahr (I) 
Essen für die Gerichtspersonen anläßlich einer Urteilsvollstreckung
Gebühr für den Erwerb bestimmter Bürgerrechte?
Folge von Festmahlzeiten der Stadtverwaltung am Montag und Dienstag in der Pfingstwoche anläßlich der Neubesetzung städtischer Ämter
von einem Kloster gegebenes Reichnis
Festessen, anläßlich einer Promotion (II) auszurichten
eine Steuer
wie Ratschenke 
den Angestellten einer Finanzverwaltung zustehende Mahlzeit, meist im Anschluss an eine Rechnung (II 1), als Teil der Besoldung oder Entlohnung
Mahlzeit anläßlich der amtlichen Rechnungslegung
Zusammenkunft der Mitglieder eines Regiments (II) zu einem Essen, wohl anläßlich einer Regimentbesatzung 
Mahlzeit anlässlich des Amtsantritts eines Richters, entweder vom ihm selbst ausgerichtet oder zu seinen Ehren veranstaltet

Richtmahl

, f., n.
in eine Geldzahlung umgewandelte Mahlzeit für den Scharfrichter als Teil seiner Besoldung
Gastmahl, Gastgelage; als Gegenstand von Luxusverboten
in der Schweiz: Festmahl (für städt. Amtsträger) am Schüblingziestag (Fastnachtsdienstag), bei dem hauptsächlich Schüblinge (II) aufgetischt werden
jährl. Versammlung der Dorfgemeinschaft ua. zur Zählung des Viehbestands und Berechnung des Schutts (IV) 
für die Amtsträger eines Siebenergerichts ausgerichtete Mahlzeit
wie Sonntagskost 
in einem Spital abgehaltenes, öffentliches 2Mahl (I) für Bedürftige
Mahlzeit nach Abschluss der Steuerrechnung (I) 
Mahlzeit anlässlich eines Stiftteidings; als Leistung der Stiftsmänner (II) oder Verpflichtung des Stiftsherrn (III) 
gesellige Zusammenkunft, Festmahl einer Stubengesellschaft (I od. II)
wie Sturzmahlzeit 
Festessen bzw. Bewirtung von Gästen anlässlich einer Taufe (I); vielfältig reglementiert