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Vormarkt, der abends beginnt
Ablaßhandel
Kauf eines Ackers
Buttermarkt
I Markt, den eine Gemeinde mit eigener Gerichtsbarkeit abhält
II Marktflecken mit Banngerichtsbarkeit
bäuerlicher Markt
Nebenmarkt
Gerichtsplatz zum Stäupen
Viehmarkt
Markt der Bonde
Markt (III) für Backwaren
Markt für die Buschbäcker an bestimmten Tagen
Fleischmarkt der nichtzünftigen Knochenhauer
wie Buschbrotmarkt 
Gesindemarkt
I ländlicher Markt
II Marktflecken
wie Dult 
öffentlicher Markt
Ferkelmarkt
Heringsmarkt in Städten
Markt in der Nähe des Hochgerichtes
Seefischmarkt?
I allgemeiner, öffentlicher Markt
  • -- "der große Jahrmarkt in Bremen auf Lucas-Tag, welcher neun Tage währte" BremWB. I 455
  • -- Aufhebung des Zunftschutzes als Strafandrohung für die Schuhmacher
  • -- eigener Markt
  • 1 Tausch; Kauf(-vertrag)
  • 2 regelwidriger Handel, Schleichhandel?
  • 3 ungleicher Tausch, Schacher
III (verbotenes Glücks-) Spiel
Platzname in Gent.
Markt des Gerichtsbezirks
Markt am Gallustage
ländlicher Markt
Viehmarkt

Gemarkt

, Gemärkt
I Grenze, Markung
  • -- Grenzzeichen
II Gebiet
III Markt
wie Georgendult, auf dem Auerberg im Ostallgäu

Getreidemarkt

, Getreidigmarkt
Trödel-, Lumpenmarkt
Frühjahrsmarkt
Trödelmarkt
Gutskauf
Markt für Grundstücke
Geschirrmarkt
-- auch Name von öffentlichen Plätzen, wo dieser Markt stattfand
Markt für Hafer und Gerste
wichtig(st)er Fruchtmarkt
wichtigster Viehmarkt
öffentlicher Markt
spöttische Bezeichnung des Treibens der angeblichen Hexen
I Marktplatz in Hamburg

Holzmärkde

, Holzmarkt
wie 1Holzmark 
I (amtlich angekündigter und beaufsichtigter) Markt für den Holzverkauf
II auch als Forstgericht(sort)
dem Geschäftsverkehr der Hopfenhändler vorbehaltener Teil des Hauptmarktes
Straßenname, bestrittenen, wohl verschiedenen Ursprungs
jährlich stattfindender 2Holzmarkt (I) 
I allgemein
  • 1 Erklärung
  • 2 althochdeutsche Glossen
  • 3 spätere Belege
  • 4 als Termin für verschiedene Leistungen
II Bewilligung oder Erneuerung eines Jahrmarktes durch den Kaiser oder den Landesherren beziehungsweise die Obrigkeit
III kirchliche Bestimmungen über den Termin des Jahrmarkts und seine Abhaltung
IV Marktfriede, Marktfreiung anläßlich eines Jahrmarkts
  • 1 Bestimmungen
  • 2 Formen und Zeichen der Verkündigung des Marktfriedens
  • 3 Bruch des Marktfriedens und (erhöhte) Bußen
  • 4 Bestimmungen über Marktgericht und Marktpolizei, insbesondere Vorkauf 
  • 5 Begünstigung des Verkaufs auf Jahrmärkten
V mit dem Jahrmarkt verbundene Abgaben beziehungsweise Befreiung von Abgaben
  • 1 Abgaben der Teilnehmer am Jahrmarkt an den Marktherrn
  • 2 Zoll- und Abgabenfreiheit für Teilnehmer (insbesondere auswärtige) an Jahrmärkten
VI bestimmte Arten des Jahrmarkts
  • 1 befreiter Jahrmarkt privilegierter Jahrmarkt
    • a befreiter und gebräuchiger Jahrmarkt 
    • b befreiter und konfirmierter Jahrmarkt 
  • 2 ewiger Jahrmarkt 
    • a allgemein
    • b ewiger offener Jahrmarkt 
  • 3 freier Jahrmarkt öffentlicher, privilegierter, jedermann zugänglicher Jahrmarkt
    • a allgemein
    • b freier offener Jahrmarkt 
  • 4 gefreiter Jahrmarkt privilegierter Jahrmarkt
  • 5 gemeiner freier Jahrmarkt der öffentlichen Beteiligung freistehender Jahrmarkt
  • 6 gesetzter Jahrmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt anberaumter Jahrmarkt
  • 7 gewöhnlicher Jahrmarkt zu der gewohnten Zeit stattfindender, hergebrachter Jahrmarkt
  • 8 gewohnter Jahrmarkt wie gewöhnlicher Jahrmarkt 
  • 9 großer Jahrmarkt 
  • 10 jährlicher Jahrmarkt 
  • 11 offener Jahrmarkt dem allgemeinen Handelsverkehr zugänglicher Jahrmarkt
    • a allgemein
    • b offener und ehrsamer Jahrmarkt 
    • c offener gemeiner Jahrmarkt 
  • 12 öffentlicher Jahrmarkt 
VII Bestimmungen über Zulassung beziehungsweise Teilnahme am Jahrmarkt
  • 1 ortsfremde und nichtzünftige Händler
    • a grundsätzliche Zulassung
    • b zeitlich begrenzte Zulassung
    • c Nichtzulassung
  • 2 Zuweisung von Standplätzen an bestimmte Teilnehmer am Jahrmarkt
  • 3 Regelung des Straßenverkaufs während eines Jahrmarkts
VIII übertragen
  • 1
  • 2 ein vom Jahrmarkt mitgebrachtes Geschenk
  • 3 Ablaßhandel
IX als Lehnwort in slawischen Sprachen
  • 1 tschechisch
  • 2 obersorbisch
  • 3 russisch
in dem Ausdruck Juch- und Zuckmarkt "Markt mit geringer Zufuhr"
"von jüdischen Händlern stark besuchter Markt" SchwäbWB. VI 2246
von Juden beschickter Trödelmarkt
Jahrmarkt (I) am Jahrestag der Kapellenweihe
obrigkeitlich bestimmter (Markt-) Platz, auf dem zu festgelegten Zeiten mit Käse und verwandten Erzeugnissen gehandelt werden darf
Jahrmarkt zur Zeit des Katharinentags (25. November)
I Platz für die Abschließung von Kaufgeschäften (II), auch einzelner Kaufabschluß
II Markt(tag)
Jahrmarkt zur Kirchmesse (I) 
jährlich zur Zeit der Kirchweihe (I 2) stattfindender Markt 
wie Kirchweihjahrmarkt 
obrigkeitlich genehmigter Umschlagplatz für den Kohlenhandel

Kornmarkt

, m., mnl. auch f.
I Platz (idR. beim Kornhaus), auf dem unter Aufsicht städtischer Organe insb. der Getreidehandel stattfindet
II die Veranstaltung des Getreidehandels auf dem Kornmarkt (I) 
Jahrmarkt für den Tuchhandel
ländlicher Markt, Jahr- oder Wochenmarkt für den Kleinhandel
öffentl. Markt für d. Verkauf v. Leinwand
Sklavenmarkt
Trödelmarkt

Maimarkt

, m., Maienmarkt, m.
Markt (I) im Mai

Markt

, m. u. n., mnl. häufig f.
I vom Marktherrn (II) (Grund-, Stadtherrn) eingerichtete und überwachte Verkaufsveranstaltung (Wochenmarkt, Jahrmarkt, 1Messe IV) an einem bestimmten Platz (meist einer Stadt, oft aber auch einem Dorf: Marktdorf, Marktflecken) oder für einen bestimmten Anlaß (Heereszug) zu einer bestimmten Zeit, tw. auch: für bestimmte Waren; offen zu II u. III; der Kauf auf dem Markt ist zur Förderung des freien Handels privilegiert, der Markt steht unter dem Marktfrieden; der freie Zugang zum Markt wird durch Adj. wie allgemein, feil, frei (VI 2 a), gefreit, 1gemein (A II 2), (ge)setzt, gewöhnlich (III), offen, recht uä. bezeichnet
II mit metonymischer Verschiebung: Dauer und Termin des Marktes (I) mit der Gelegenheit, außer den Handelsgeschäften auch andere Rechtshandlungen (Gericht, Zolleinnahme, Amtseinsetzung usw.) vorzunehmen; den Markt einläuten, erlauben, verkünden "die Marktzeit eröffnen"; offen zu I und III 
III mit metonymischer Verschiebung: der Platz, auf dem der Markt (I) stattfindet und häufig wichtige öffentliche Bauten stehen; offen zu I u. II; der Markt (III) dient auch als Ort für Rechtshandlungen, die Öffentlichkeit erfordern (Bürgerschwur, Versteigerungen, Gerichtsverhandlungen, Strafvollstreckung)
IV Marktrecht (III), hoheitliches Recht auf Abhaltung und Sicherung des Marktes (I) und auf Einnahme der damit verbundenen Einkünfte (Münzrecht, Zoll)
V Handelsort, in dem der Markt (I) stattfindet; als Rechtsbegriff insbesondere die ortsgebundendene, unter königlichem oder landesherrlichem Marktrecht (I) stehende und mit ausgebildeten Gemeindeorganen ausgestattete Rechtsgemeinschaft von Handels- und Gewerbetreibenden (ganzer Markt), später auch von Ackerbürgern; zur begrifflichen Trennung von Stadt und Markt sowie zum Forschungsstand vgl. HRG.1 III 324 - 337
VI ein Kaufgeschäft von der Verhandlung bis zum Abschluß; die Summe der Geschäfte, die eine Person auf dem Markt (I) abschließt; allgemeiner: Rechtsgeschäft; öfters in Vbdg. mit Kauf; Markt haben, halten, tun usw. ,Handel treiben'; manchmal auch pejorativ (1611): unredlicher Handel
VII Warenverkehr, Handel, Erwerbstätigkeit des Kaufmanns, Angebot und Nachfrage, Absatz auf dem Markt (I) 
VIII Marktware, Handelsware
IX Kaufpreis, gängiger Marktpreis, Marktkauf 
X Maßgefäß für den Marktgebrauch
XI wohl gekürzt aus: Marktrecht (I); Erbleihe
XII die Mitgliedschaft in einer Zunft und das damit verbundene Recht, an öffentlichen Verkaufsständen Waren feilzubieten
XIII den Markt brechen, schalken "gegen den Marktfrieden verstoßen"
XIV freier Markt Bezeichnung eines verbotenen Glücksspiels
XV rsprw.
heimlicher, ungesetzlicher Handel
Jahrmarkt zu Michael 
monatlich stattfindender Markt (I) 

Nachmarkt

, m. u. n.
"Fortsetzung des Markts" SchwäbWB. IV 1892
zu Neujahr (I) stattfindender Markt (I) 
für den Verkauf von Obst bestimmter Markt (I) 

Ochsenmarkt

, m. u. n.
Viehmarkt für Ochsen
regulärer und frei zugänglicher Markt
regelmäßig abgehaltener Wochenmarkt
Jahrmarkt in der Osterzeit
Jahrmarkt einer Palte 
wie Ostermarkt 
Marktflecken mit einer Pfarrkirche (I) 

Pferdemarkt

, m., auch f.
I Markt (I), Jahrmarkt (I), auf dem Pferde gehandelt werden
II Platz, auf dem der Pferdehandel stattfindet
Jahrmarkt zu Pfingsten (I); ein Rechtstermin

Pfingstmarkt

, neben (Pfingstermarkt), m., n.
wie Pfingstjahrmarkt 
Versammlung vor der Kirche zum Miteinanderreden

Plundermarkt

, m., (Plundchenmarkt), Genus?
Markt, auf dem Plunder (I) verkauft wird, auch Trödelmarkt
Markt für minderwertige, billige Waren
in landständischem Besitz befindlicher Marktflecken
einer von drei Marktflecken, die das Monopol besitzen, den österreichischen Eisenbergwerken und Eisenhüttenwerken den Proviant zu liefern, wobei Roheisen zu einem festgesetzten Preis in Zahlung genommen werden muß
Ort bzw. Veranstaltung für den Verkauf von Rindern
Marktveranstaltung für den Handel mit Pferden, auch der Ort, wo dieser Handel stattfindet
regelmäßige Verkaufsveranstaltung für Salz oder gesalzene Güter; meton. das Recht, einen Salzmarkt abzuhalten
Ort, an dem Schweinhandel betrieben wird
Markt (I) für den Schafhandel
Markt (I), auf dem mit Scheffeln (I) gehandelt wird
Markt für Süßwaren
letzter Tag eines mehrtägigen Marktes
letzter Tag eines mehrtägigen (Jahr-)Marktes
Markt (I) für den Verkauf von Fettwaren und Milchprodukten
eine Art Freimarkt, (illegale) Versteigerung
Markt zur Verdingung von Schnittern 
Handelsmesse in Schonen; während der Heringsfischereisaison stattfindend und von Schonenfahrern aufgesucht
Markt (I) für Schuhe (I) uä.
Markt (I) für den Handel mit 1Schweinen (I) 
Markt (III) für Backwaren
zu einem Termin im Sommer (I) abgehaltener Jahrmarkt; auch als Termin für Rechtshandlungen
I von Samstagabend bis Montagmorgen abgehaltener Wochenmarkt; zum Schutz der Sonntagsruhe reglementiert
II illegale Verkaufsveranstaltung an einem Sonntag
von einer Stadt (III) abgehaltener Jahrmarkt
Markt (I), Marktveranstaltung in einer Stadt (II); gemäß dem der Stadt (III) gewährten Marktrecht (III) 
Markt (I u. III) für Stecken (I 3) und anderes Holz
Markt in der Fastenzeit

(Tagmarkt)

, m., f.
Wochenmarkt; an einem best. Tag stattfindender Markt
Markt (III) innerhalb der Takmark 

Tändelmarkt

, m., n.
Gebrauchtwaren- und Krämermarkt; Markt (I), auf dem Tand (II) angeboten wird