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mündlich
Landbewohner ohne Hofesrecht (Westfalen)
ehefähig

einmündig

, einmündiglich
einstimmig
-- einstimmig gewählt, daher eindeutig, bei klarer Rechtslage
-- dessen Oberhaupt einstimmig gewählt ist, daher einig
wer nur beschränkt verfügungsberechtigt (über sein Gut) ist

mündig

, adj.
I eigenverantwortlich, volljährig, geschäftsfähig; (Paar-)Formeln mit inländisch, sinnig, kundig kennzeichnen Voraussetzungen für bestimmte Rechtshandlungen: Verständigkeit, Möglichkeit zu bewußter Entscheidung usw.
II bevollmächtigt, anspruchsberechigt, auch formelhaft: mündig und mächtig 
wie mündig (I) 
persönlich (I) aussprechend

selbstmündig

, adj., selbmündig, adj.
unter keiner 2Mund (I) stehend; geschäftsfähig; auch: volljährig