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mündlich
Landbewohner ohne Hofesrecht (Westfalen)
ehefähig
einstimmig
wie mündig (I)
persönlich (I) aussprechend
unter keiner 2Mund (I) stehend; geschäftsfähig; auch: volljährig
Landbewohner ohne Hofesrecht (Westfalen)
ehefähig
einmündig
, einmündiglich-- einstimmig gewählt, daher eindeutig, bei klarer Rechtslage
-- dessen Oberhaupt einstimmig gewählt ist, daher einig
wer nur beschränkt verfügungsberechtigt (über sein Gut) istmündig
, adj.I eigenverantwortlich, volljährig, geschäftsfähig; (Paar-)Formeln mit inländisch, sinnig, kundig kennzeichnen Voraussetzungen für bestimmte Rechtshandlungen: Verständigkeit, Möglichkeit zu bewußter Entscheidung usw.