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kastenmüßig
, Adjektivmüßig
, adj., auch ohne UmlautI mit prädikativer Verwendung (in alphabetischer Reihung der Verben)
- 1 jn. müßig erkennen freisprechen
- 2 müßig gehen
- a keiner Beschäftigung nachgehen
- b js. müßig gehen jn. meiden, aber auch: jn. unbehelligt lassen; einer Sache müßig gehen sich einer Sache enthalten, etwas unterlassen
- 3 müßig lassen frei lassen, befreien
- 4 müßig liegen unbesetzt, frei sein
- 5 müßig machen befreien, frei machen von Anklage oder Forderungen
- 6 müßig sagen freisprechen
- 7 müßig schaffen frei machen (von Verfolgung, Anklage)
- 8 müßig sein, wesen, müßig werden
- a frei, ledig sein (werden): von gerichtlicher Verfolgung, von (herrschaftlichen oder Besitz-) Ansprüchen, von Forderungen oder Verpflichtungen
- b bereit, geneigt sein
- 9 müßig sprechen freisprechen
- 10 müßig stehen
- a einer Sache: von etwas Abstand nehmen, etwas meiden, (ein Handwerk) nicht mehr ausüben
- b unbeschäftigt (herum)stehen
- 11 jn. einer Sache müßig zählen jn. von etwas freisprechen, entheben, lossprechen
II in attributiver Verwendung
- 1 von Knechten und Pferden: für Einlager (I), Geiselschaft (I) zur Verfügung stehend
- 2 pejorativ von Personen: keiner geregelten Beschäftigung nachgehend, umherziehend
- 3 müßige Zeit zeitweilige Betriebseinstellung