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I etw. (mit Hilfe eines Schneidinstruments) abtrennen, wegschneiden, auch abhacken
  • 1 Gliedmaßen abschneiden; als Straftat, zur Strafe bzw. im Rahmen einer Bestrafung sowie als ärztlicher Eingriff
    • -- als Strafe besonders ein Ohr oder beide Ohren
    • -- als Strafe ferner oft die Zunge
    • -- als Strafe auch die Haare
  • 2 den Faßhahn zur Strafe
  • 3 Geldbeutel dieblich abschneiden 
  • 4 Getreide abschneiden 
    • -- mähen
  • 5 am Kerbholz
    • -- hierher auch?:
II in übertragenen Bedeutungen
  • 1 entziehen
  • 2 beeinträchtigen, benehmen
  • 3
    • a abschaffen, aufheben, ausschließen
    • b versagen, verweigern, verhindern
    • c abschließen, beenden
    • d böse, ede, löfte Eide, Gelübde brechen
  • 4 mit persönlichem Objekt
    • a benachteiligen
    • b ausschließen
    • c entziehen
  • 5 bergmännisch: von Lagerstätten
    • a sich verlieren, aufhören
    • b abschneidend eisen eisernes Markscheidezeichen
den Lohn in die Teßle einschneiden
I auf das Kerbholz schneiden, verrechnen
II Fässer eichen
III beschlagnahmen
IV ein angeschnitner dingzettel Werkvertrag in Form eines Kerbzettels
I auf Kerbhölzern vermerken, verrechnen
II Kerbbrief aufstellen
III Bauch aufschneiden: beim Ausdärmen
IV Holz hauen
von Kerbbriefen
auseinanderschneiden
I zum Verkauf in kleinen Mengen abschneiden
II Urkunden, Zerter durchschneiden, kerben
III zur Strafe abschneiden
  • 1 entmannen
  • 2 die Zunge abschneiden
I
  • 1 Münzen am Rande, als Betrug
  • 2 (die Ohren) abschneiden
II einschränken, schmälern, mindern
sich vergleichen
Verleumdung, Schmähung
beschwören
I Frucht schneiden
II Einschnitt in eine Urkunde machen, um sie kraftlos zu machen
Gravieren von Münzprägestöcken
Handel mit Schnittwaren
I durch den Scharfrichter vor der Hinrichtung
II Nebenstrafe des Gefangenen
Folterart; beim Helmschneiden zog der Scharfrichter dünne Schnüre auf dem Kopf des Gefolterten fest zusammen
Ehre abschneiden
Tätigkeit des Kabisschneiders 

Kehlenschneiden

, subst.inf
I einen Meineid begehen (oder zu Meineid?)
II jn. zu einem Meineid zwingen
etwas (Holzschnitt?) nachmachen 

neiden

, v.
auf eine Handlung feindselig reagieren
eine Leibesstrafe
Verkleinerung und damit Wertminderung von Münzen durch Abschneiden der Ränder
Strafe und Folter, wobei 1Riemen (II) aus der Haut eines Delinquenten geschnitten werden
I (Korn, Stroh, Heu, Weinreben) abernten, als Schnitter arbeiten
  • 1 als Frondienst, Robot (I) oder im Rahmen eines Flurzwangs
  • 2 im Hinblick auf damit verbundene Ansprüche (Schneiderecht, Schnitterlohn) oder Pflichten (Zehntzahlung); hinter sich schneiden noch selbst ernten
  • 3 unter Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit, ua. als Notstandsrecht
II Abgabe, Zins entrichten; versteuern; Abgaben abrechnen
III (Urkunden) durch gezackten oder schlangenförmigen Schnitt in passgenaue Hälften zerteilen; zur Ermöglichung der Authentifikation
IV (Tuch, Leder) mit Hilfe scharfer Werkzeuge (kunstgerecht) zerteilen
V (Textilien, Speck) ellen- oder scheibenweise (iU. zu stückweise) verkaufen
VI schneidern, ein Kleidungsstück anfertigen; zu der Probe schneiden die Meisterprüfung ablegen
VII (Tiere) schlachten, zerlegen
VIII (Menschen, Tiere) operieren; etw. operativ entfernen; kastrieren
IX jm. eine Schnittwunde zufügen
X als Leibesstrafe: (einen Körperteil) heraus- oder durchschneiden, schlitzen; im Rahmen der Todesstrafe: (einen Körper) zerteilen
XI normwidrige Güter unbrauchbar machen
XII (Brot) zur Qualitätsprüfung aufschneiden
XIII (Holz) sägen, zersägen
XIV markieren
  • 1 zur Verrechnung (auf ein Kerbholz) eintragen, durch Einschneiden markieren
  • 2 (mit Beil oder Axt) ein Grenzzeichen anbringen oder erneuern
XV (Holzskulpturen uä.) durch Schnitzen herstellen
XVI (Siegelstöcke, Münzeisen uä.) gravieren, durch Gravieren verfertigen
XVII von Münzen: schneiden auf etw. aus etw. herstellen; insb. im Zsh. mit der Festlegung des Edelmetallgehalts
XVIII (Münzen) beschneiden, abknipsen, kippen 
XIX (Wein) mischen
XX einen Beutel schneiden beträchtliche Ausgaben haben
XXI an etw. grenzen
XXII lügen, großsprecherisch tun
XXIII (einen Fluss) von Wasserpflanzen säubern
(privilegierte) Tätigkeit, Gewerbe des Kastrierens von 1Schweinen (I); auch das Privileg hierzu sowie die Einnahmen daraus
I Tätigkeit eines Steinschneiders (I) 
II Tätigkeit eines Steinschneiders (II) 
Wegschneiden des Stierlings 
Zerkleinern von Strohhalmen zu Häcksel