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Ministerialenbesitz
I niederwerfen
II geneigt machen
urspr. zum Unterhalt der landesfürstlichen Küche bestimmtes Gut (II) 

neigen

, v.
I sich (vor jm.) verbeugen (als Zeichen der Ehrerbietung oder Unterwerfung), meton. sich (jm.) unterwerfen
II (im Denken, Handeln oder gegenüber einer Person) eine bestimmte Haltung einnehmen
III etwas beanspruchen
IV sich an die Herrschaft neigen an die Herrschaft zurückfallen