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Abnutz

, Abnütz
Nießbrauch, Nutzpfand, Ertrag
Nutznießung, Zubehör jeglicher Art
Erträgnis
Nebeneinnahme
der aus der Eindeichung hervorgehende Nutzen
I eigene Nutzung
II unrechtmäßiger persönlicher Vorteil
I Ertrag der Nachlaßgüter
II Erbzins
Abgabe
geistliches Amt
Waldnutzung(srecht)
wie Holznutz 
Abgabe vom Hafer zugunsten des herrschaftlichen Jägers oder Jägermeisters 
Nutzung einer Sache für die Dauer eines Jahres beziehungsweise Entschädigung für entgangene Nutzung
I Einnahme (bzw. Nutznießung) einer Kammer 
II insbesondere bei der Münzprägung
Getreideabgabe
wie Lehnsnutzung (I) 

nutz

, adj., adv., nütz, adj., adv.
vorteilhaft, geeignet, tauglich, nützlich (II) 

Nutz

, m., auch f., Nutzen, m., auch f., Nütze, f., m.
I materieller oder immaterieller, gegebenenfalls auch unrechtmäßig erworbener Vorteil, den j. durch den Besitz und Gebrauch einer Sache hat oder durch das Recht, Leistungen anderer in Anspruch zu nehmen
II konkrete Nutzung, Gebrauch sowie das Anrecht darauf; häufig in mehrgliedrigen Pertinenzformeln, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Bestandteile einer verkauften Sache bezeichnen; auch in Wendungen wie Nutz und Gewere die Nutzherrschaft über eine Sache (Nutzgewähr), in Nutz und Geld/Gülte zu Nutzung und Gewinn; zur Wendung: mit aller Schlacht Nutz, die bei Eigentums- u. Besitzübertragung einer Immobilie gebräuchlich war und alle mit dieser verbundenen Rechte sowie Bestandteile und auch Zubehör meint, vgl. W. van Iterson/ZRG.2 Germ. 84 (1967) 310-329
III Ertrag aus einer Nutzung, Zins, Frucht, Rente; mit Zahlenangaben: (mehrfacher) Jahresertrag
Pfründeinkommen
in Ulm: eine Abgabe
Nutzung jeder Art
wie Selbstgebrauch 
I besonderes, spezielles Amt
II persönlicher Vorteil

Stadtnutz

, m., Stadtnutzen, m.
städt. Gebrauch, Nutzen, Vorteil