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"Getreidehaufe von 66 Garben, zum Unterschiede vom gewöhnlichen Schober oder Tennschober" Unger,SteirWsch. 219
Bürge (A) 
I der etwas gelobt, zB. als Schuldner oder Bürge
II Gläubiger

Hofslober

, Hoflobner
Beisitzer eines bäuerlichen 1Hofgerichts 
Holzhacker

Lober

, m.
I in der Wendung Lober und Schelter: wer in einem Streitfall lobt, was zu loben, und schilt, was zu schelten ist, Schiedsrichter
II wer etwas (insb. als Bürge) verspricht, wer eine Vereinbarung durch seine Unterschrift oder Anwesenheit mitträgt (Zeuge); Gelober (I) 
wer mit anderen eine rechtliche Verpflichtung eingeht, Gesamtschuldner

Mitlober

, m., Mitlobder, m., Mitlobner, m.
wie Mitgelober 

Ober

, m.
Vorgesetzter, Obrigkeit

ober

, adj.
I überlegen, mächtig; die obere Hand (ge)winnen siegen, oberer Mann Sieger
II führend, ranghöher, übergeordnet, bes. im Rechtszug
III von Strafen: strenger, schärfer; obere Acht wie Oberacht (I) 
IV obere Zahl zugemessener Stand? (Teil der Verfemungsformel)
V oberes Fürstenrecht Gerichtstag und Verfahren der schlesischen Stände bei Erbfolgestreitigkeiten
VI oberes Eigentum dominium directum, obere Gewalt Hoheit, Herrschaftsgewalt, obere Hand Gerichtsgewalt

Prober

, m.
Amtsperson, die für die Qualitätsprüfung von Getreide zuständig ist
Person, die mit anderen zusammen etwas bezeugt?

Schober

, m.
aufgeschichteter Haufen (einer best. Anzahl) von Getreidegarben, Stroh, Heu oä.; auch als Maßeinheit

sober

, adj.
maßvoll, mäßig, bescheiden