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"Getreidehaufe von 66 Garben, zum Unterschiede vom gewöhnlichen Schober oder Tennschober" Unger,SteirWsch. 219
Bürge (A)
Beisitzer eines bäuerlichen 1Hofgerichts
Holzhacker
wer mit anderen eine rechtliche Verpflichtung eingeht, Gesamtschuldner
wie Mitgelober
Vorgesetzter, Obrigkeit
Amtsperson, die für die Qualitätsprüfung von Getreide zuständig ist
Person, die mit anderen zusammen etwas bezeugt?
aufgeschichteter Haufen (einer best. Anzahl) von Getreidegarben, Stroh, Heu oä.; auch als Maßeinheit
maßvoll, mäßig, bescheiden
Bürge (A)
I der etwas gelobt, zB. als Schuldner oder Bürge
II Gläubiger
Hofslober
, HoflobnerHolzhacker
Lober
, m.I in der Wendung Lober und Schelter: wer in einem Streitfall lobt, was zu loben, und schilt, was zu schelten ist, Schiedsrichter
II wer etwas (insb. als Bürge) verspricht, wer eine Vereinbarung durch seine Unterschrift oder Anwesenheit mitträgt (Zeuge); Gelober (I)
Mitgelober
, m.wie Mitgelober
Ober
, m.ober
, adj.II führend, ranghöher, übergeordnet, bes. im Rechtszug
IV obere Zahl zugemessener Stand? (Teil der Verfemungsformel)
V oberes Fürstenrecht Gerichtstag und Verfahren der schlesischen Stände bei Erbfolgestreitigkeiten
VI oberes Eigentum dominium directum, obere Gewalt Hoheit, Herrschaftsgewalt, obere Hand Gerichtsgewalt