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I Rechtsverhältnis, dem ein unbebautes, ödes (I) Stück Land bzw. eine unbesetzte Hofstelle unterliegt, insb. die Abgabenbefreiung auf eine bestimmte Zeit bei Wiedervergabe
II aus dem Ödrecht (I) zu zahlender Zins
III öde (I) gewordenes Land oder Haus
schriftliche Rechtsordnung die Salzgewinnung betreffend