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durch Mord benehmen
I Münzstücke justieren
II kirchlich: reguliert
Mönchsorden
der Deutsche Ritterorden
Ehestand
Narrenorden
Johanniterorden
Jagdvereinigung
Ursprung ungeklärt, angeblich um 1050 gegründet zur Erhaltung des Hospitals von St. Johann dem Täufer in Jerusalem [Ergänzung 1999 aus LexMA. V 613: "Der Orden vom Hospital des hl. Johannes zu Jerusalem entstand 1099, im Jahr der Eroberung der Stadt durch die Kreuzfahrer. Er ging aus dem Hospital hervor, das kurz vor 1080 bei der Abtei Sta. Maria Latina entstanden war, dessen Administratoren, vielleicht "conversi", nach 1099 mehr Eigenständigkeit gewannen und für ihr Hospital reiche Landschenkungen, sowohl im lat. Osten als auch im westl. Europa, erlangten. 1133, zu einem Zeitpunkt, als das Hospital bereits in einigen führenden Wallfahrtsorten Europas abhängige Spitäler errichtet hatte, wurde es von Papst Paschalis II. ("Pie postulatio voluntatis") als einer unabhängigen Institution zugehörig erkannt, doch erfolgte Anerkennung der Johanniter als Orden erst vierzig Jahre später (Bulle "Christiane fidei religio", 1154)."]
wie Johanniterorden 
Orden der Brüder vom gemeinsamen Leben
Mönchsorden nach der Regel des hl. Franziskus mit strengem Armutsgebot; in Italien 1528 gestiftet, verbreitet sich der Kapuzinerorden seit 1581 im deutschen Sprachraum; die Bezeichnung ist von der viereckigen, spitz zulaufenden Kapuze am Ordenskleid abgeleitet
nach dem Berg Karmel benannter Bettelorden, seit etwa 1260 mit Klöstern in Deutschland vertreten, auf Grund der Reform Theresias von Avila (1565) in den beschuhten und den unbeschuhten K. geschieden, wobei letzterer nach einer strengeren Observanz lebt
der 1084 durch Bruno von Köln begründete Eremitenorden, dessen Angehörige gemäß der Kartäuserregel einem Schweigegebot unterliegen und in einzelnen Häuschen im Kartäuserkloster leben
kirchliche Gemeinschaft, deren Mitglieder im Streben nach christlicher Vollkommenheit nach einer Ordensregel in Männer- oder Frauen-Klöstern ein gemeinsames Leben auf Grund der drei Klostergelübde führen

morden

, v.
töten, einen Mord (I) verüben

Orden

, m. u. f.
I rechte Ordnung, Reihenfolge
II Anordnung, Auftrag
III Stufe, Grad
IV Art und Weise, Lebensordnung, Ordensregel (offen zu V), Stand(espflichten)
V Gesamtheit der Menschen, die nach einer bestimmten Regel leben (vor allem Mönchs-, Frauen-, Ritterorden), die Organisation und die Mitgliedschaft, auch die Stätte
VI "Weihe eines Geistlichen, Einsetzung eines Priesters" Lasch-Borchling II 1157
VII Ordenszeichen, später vor allem als Auszeichnung verliehene Dekoration
VIII Kollegium (I) bei der Stadtverwaltung

ordnen

, v., orden, v.
I in eine rechte Ordnung bringen, (innerhalb einer Hierarchie) einordnen, regeln (bei einem Streit: schlichten), jemanden ordnen gegen jemanden rechtlich vorgehen (Beleg 1659)
II anordnen, festsetzen, befehlen, einrichten, in, mit geordnetem Rechten nach vorgeschriebenem Recht, das geordnete Rechte, der geordnete Rechtstuhl regulärer, zuständiger Gerichtshof
III zuteilen, bestimmen, verfügen, (testamentarisch) vermachen, übertragen
IV jn. ordnen jn. (in ein Amt, ein Erbe) einsetzen, jn. einer Zunft zuordnen, jm. eine Aufgabe zuteilen, jn. zu etwas abordnen, geordneter Richter rechtmäßiger, zuständiger, ordentlicher (I) Richter
V Münzen justieren
VI in einen Orden (V) aufnehmen, sich orden in einen Orden eintreten, geordnetes Kloster wie Ordenkloster 
Dominikanerorden, ordo fratrum praedicatorum 
Ordensgemeinschaft von 2Reglern 
I Gesamtheit der polnischen Reichsstände
II Orden (V), dessen Meisterstelle eigentlich dem Kaiser gebührt
III vom Kaiser gestifteter Orden (VII) 
Orden (V) von Ritterbrüdern 
I nach dem ersten Kreuzzug entstandene Rittergemeinschaft, die karitative Aufgaben mit dem Pilgerschutz und dem Kampf gegen Glaubensfeinde verband; auch durch andere Motivation gebildete Rittergemeinschaft
II im Mnl.: wie Ritterstand (I) 
I wie Schelmenzunft (I); hier: als abwertende Bezeichnung für die katholische Kirche
II spöttisch für: ein einem Betrüger verliehenes Abzeichen
der Strapade (I) unterziehen