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I etwas von jemandem fordern, abverlangen
  • 1 im allgemeinen
    • a eine Beweisurkunde
      • -- Stab und Brief
      • -- Bericht und Gutachten
      • -- Prozeßschriften vom Gericht zur Gegenerklärung
      • -- vom Erben das Vermächtnis
      • -- was der Erbe zu Unrecht hat
    • b Frieden gebieten, Recht fordern
  • 2 besonders häufig Strafgeld, Lösegeld, Abgaben, Steuern, Nachsteuer, Lohn, Gehalt, Dienste, Fronden und dergleichen fordern
  • 3 fordern, daß etwas ab sei, aufhöre
  • 4 zurückfordern
  • 5 Buße, Schadensersatz fordern
  • 6 mit Gewalt jemanden fortholen
  • 7 Die Braut wird in Schlesien durch den Brautdiener abgefordert 
II im Rechtswege fordern, einklagen
III im Recht der mittelalterlichen Herrschafts- und Dienstverbände besonders die Gewalt über Untertanen, Hörige, Knechte, die sich ihr entzogen, beanspruchen
  • -- zurückberufen von Soldknechten, die von fremden Herren angeworben sind, durch ihre Obrigkeit
IV Im mittelalterlichen und späteren Gerichtsverfassungs- und Prozeßrecht bedeutet abfordern die Gerichtsherrschaft beanspruchen und daher einen Streitfall der Gewalt eines andern, insbesondere niederen Gerichts entziehen, abberufen (avocare, evocare)
V nur in der neueren Handelssprache in der Form abzufordern als Kaufvertragsklausel des Inhalts, daß der Käufer den Zeitpunkt der Lieferung der Ware dem Verkäufer bestimmen soll
abordnen
jemanden auffordern, mahnen
I mit persönlichem Objekt
  • 1 gerichtlich vorladen, auffordern
  • 2 ansprechen, um etwas angehen
II mit sachlichem Objekt
  • -- substantiviert
auffordern
I mit sachlichem und persönlichem Objekt
  • 1 Forderungen erheben, fordern
  • 2 zur Übergabe auffordern
II mit persönlichem Objekt
  • 1
  • 2 ersuchen, auffordern
  • 3 vor Gericht fordern
(gerichtlich) belangen
I mit persönlichem Objekt
  • 1 zum Kampf herausfordern
  • 2 vorfordern, hinbescheiden
II mit sachlichem Objekt: etwas verlangen, einfordern, gerichtlich eintreiben
einberufen
bestellen
ausheischen
zu einem bestimmten Zwecke (als Zeuge) auffordern
I eintreiben von Abgaben, Schulden, Strafgeldern
  • -- insbesondere einklagen
II jemanden hereinfordern
I entbieten
II benachteilen
I jemanden
  • 1
    • a (ein)berufen
      • -- substantiviert
    • b (gerichtlich) (vor)laden
    • c (militärisch) einberufen, anfordern
  • 2 rechtlich belangen
  • 3 auffordern, bitten, ersuchen
    • -- formelhaft
  • 4 zurückfordern, herausverlangen
  • 5 (zum Kampf) herausfordern
II etwas
  • 1 fordern
    • -- an sich ziehen
    • -- formelhaft
  • 2 zurückfordern
  • 3 einziehen, eintreiben
  • 4 insbesondere muten
  • 5 "gerichtlich vornehmen, untersuchen"
III substantiviert: Wunsch, Aufforderung, Verlangen
  • -- formelhaft
I jemanden zum Erscheinen laden
  • 1 vor Gericht laden, zur Rechenschaft ziehen
  • 2 anderweit bestellen
  • 3 jemanden (zum Kampf) herausfordern
  • 4 jemanden zu einem Amt anfordern
  • 5 zur Hilfe auffordern
  • 6 zum Dienst befehlen
  • 7 die Auslieferung von (entwichenen) Hörigen verlangen
  • 8 die Rückkehr von Übersiedelten fordern 
  • 9 Totschlagsklage erheben
II etwas (heraus)verlangen
  • 1 Erbe
  • 2 Pfand
  • 3 Aufwendungen
  • 4 Geschuldetes
  • 5 Gebühren, Abgaben
  • 6 Bußen
  • 7 Frieden heischen, zum Friedensgelöbnis auffordern
  • 1 (ein)klagen
  • 2 jemanden an-, beklagen
  • 3 Entscheidung, Rechtsschutz verlangen; Gericht anrufen
  • 4 Klage erheben
  • 1 beantragen
  • 2 Lehen muten (II) 
  • 3 Aufnahme in die Zunft beantragen
  • 4 betteln
weiter verfolgen, fortsetzen
I jemanden:
  • 1 zurück-, herausfordern
  • 2 aufbieten
    • -- "vorfordern"
II etwas:
  • 1 geltend machen, herausfordern
    • -- zurückfordern
  • 2 fordern, verlangen
aufrechnen
nach Hause rufen
zum Kampf aus dem Hause ausheischen
I einen Eigenmann aus fremdem Herrschaftsgebiet
II jemanden zum Kampf
einfordern
(zum Kampf aus dem Haus) herausfordern
transitiv: jemanden an einen bestimmten Ort laden, insbesondere vor Gericht

ordern

, v.
I ordnen, regeln
II bestimmen, beauftragen
wie Pfandforderung