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I etwas von jemandem fordern, abverlangen
- 1 im allgemeinen
- a eine Beweisurkunde
- -- Stab und Brief
- -- Bericht und Gutachten
- -- Prozeßschriften vom Gericht zur Gegenerklärung
- -- vom Erben das Vermächtnis
- -- was der Erbe zu Unrecht hat
- b Frieden gebieten, Recht fordern
- 2 besonders häufig Strafgeld, Lösegeld, Abgaben, Steuern, Nachsteuer, Lohn, Gehalt, Dienste, Fronden und dergleichen fordern
- 3 fordern, daß etwas ab sei, aufhöre
- 4 zurückfordern
- 5 Buße, Schadensersatz fordern
- 6 mit Gewalt jemanden fortholen
- 7 Die Braut wird in Schlesien durch den Brautdiener abgefordert
II im Rechtswege fordern, einklagen
III im Recht der mittelalterlichen Herrschafts- und Dienstverbände besonders die Gewalt über Untertanen, Hörige, Knechte, die sich ihr entzogen, beanspruchen
- -- zurückberufen von Soldknechten, die von fremden Herren angeworben sind, durch ihre Obrigkeit
IV Im mittelalterlichen und späteren Gerichtsverfassungs- und Prozeßrecht bedeutet abfordern die Gerichtsherrschaft beanspruchen und daher einen Streitfall der Gewalt eines andern, insbesondere niederen Gerichts entziehen, abberufen (avocare, evocare)
V nur in der neueren Handelssprache in der Form abzufordern als Kaufvertragsklausel des Inhalts, daß der Käufer den Zeitpunkt der Lieferung der Ware dem Verkäufer bestimmen soll
abordnenjemanden auffordern, mahnen
I mit persönlichem Objekt
- 1 gerichtlich vorladen, auffordern
- -- hierher oder zu anfordern (I 2) ?
- 2 ansprechen, um etwas angehen
II mit sachlichem Objekt
- -- substantiviert
I mit sachlichem und persönlichem Objekt
II mit persönlichem Objekt
(gerichtlich) belangenI mit persönlichem Objekt
II mit sachlichem Objekt: etwas verlangen, einfordern, gerichtlich eintreiben
einberufenbestellen
ausheischen
zu einem bestimmten Zwecke (als Zeuge) auffordern
I eintreiben von Abgaben, Schulden, Strafgeldern
- -- insbesondere einklagen
II jemanden hereinfordern
I entbieten
II benachteilen
I jemanden
- 1
- 2 rechtlich belangen
- 3 auffordern, bitten, ersuchen
- -- formelhaft
- 4 zurückfordern, herausverlangen
- 5 (zum Kampf) herausfordern
II etwas
- 1 fordern
- 2 zurückfordern
- 3 einziehen, eintreiben
- 4 insbesondere muten
- 5 "gerichtlich vornehmen, untersuchen"
III substantiviert: Wunsch, Aufforderung, Verlangen
- -- formelhaft
I jemanden zum Erscheinen laden
- 1 vor Gericht laden, zur Rechenschaft ziehen
- 2 anderweit bestellen
- 3 jemanden (zum Kampf) herausfordern
- 4 jemanden zu einem Amt anfordern
- 5 zur Hilfe auffordern
- 6 zum Dienst befehlen
- 7 die Auslieferung von (entwichenen) Hörigen verlangen
- 8 die Rückkehr von Übersiedelten fordern
- 9 Totschlagsklage erheben
II etwas (heraus)verlangen
- 1 Erbe
- 2 Pfand
- 3 Aufwendungen
- 4 Geschuldetes
- 5 Gebühren, Abgaben
- 6 Bußen
- 7 Frieden heischen, zum Friedensgelöbnis auffordern
- 1 (ein)klagen
- 2 jemanden an-, beklagen
- 3 Entscheidung, Rechtsschutz verlangen; Gericht anrufen
- 4 Klage erheben
- 1 beantragen
- 2 Lehen muten (II)
- 3 Aufnahme in die Zunft beantragen
- 4 betteln
I jemanden:
II etwas:
aufrechnennach Hause rufen
zum Kampf aus dem Hause ausheischen
I einen Eigenmann aus fremdem Herrschaftsgebiet
II jemanden zum Kampf
einfordern(zum Kampf aus dem Haus) herausfordern
transitiv: jemanden an einen bestimmten Ort laden, insbesondere vor Gericht
ordern
, v.I ordnen, regeln
II bestimmen, beauftragen