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die Tätigkeit des Abpfändens
Weiterverpfändung
Beitreibung
(Eintreibung einer Schuld durch) Pfändung (I)
Bauerschaftspfändung
wie Bepfandschaft
ob zu Deichpfand?
Pfändung
gegenseitige Pfändung (I); Pfändung durch einen Gepfändeten bei demjenigen, der bei ihm gepfändet hat bzw. pfänden ließ, um das Gepfändete zurückzuerlangen oder einen Ersatz dafür zu erhalten
Pfändung (I) wegen Gildeverbindlichkeit
verbotene Pfändung (I) eines Harnischs
Verpfändung der (Einnahmen von den) Juden, insbesondere durch den Kaiser (Karl IV.)
Bestellung eines Pfandrechts durch ein (Dom-) Kapitel (III 2)
Verpfändung mit Verkaufsklausel im Fall der Nichtzahlung?
vom Kirchspielsgericht angeordnete oder auf Kirchspielslasten bezogene Fahrnispfändung
von einer Kluft (III) angeordnete Fahrnispfändung
Erhebung einer Geldbuße, falls ein Anrainer den (Gemeinde-)Zaun im Frühjahr nicht ordentlich hergerichtet hat
Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Lospfandes
"Pfandgeld für Nachtweide" ÖW. V 894
Pfandnahme von Pferden (als Schadensverursachern)
eine Verpfändung, die mangels Dokumentation im Pfandprotokoll nachrangig ist
"Lösung des Pfandes, Bezahlung" Schiller-Lübben III 408
in Dithmarschen: von einem Geschlechtsverband gegenüber einem seiner Mitglieder angeordnete Fahrnispfändung
Pfändung im Wege des Spatenstechens
Verpfändung eines Spezialpfands; auch: wie Spezialpfandschaft
Weiterverpfändung
Beitreibung
(Eintreibung einer Schuld durch) Pfändung (I)
Bauerschaftspfändung
wie Bepfandschaft
ob zu Deichpfand?
Pfändung
gegenseitige Pfändung (I); Pfändung durch einen Gepfändeten bei demjenigen, der bei ihm gepfändet hat bzw. pfänden ließ, um das Gepfändete zurückzuerlangen oder einen Ersatz dafür zu erhalten
Pfändung (I) wegen Gildeverbindlichkeit
verbotene Pfändung (I) eines Harnischs
Verpfändung der (Einnahmen von den) Juden, insbesondere durch den Kaiser (Karl IV.)
Bestellung eines Pfandrechts durch ein (Dom-) Kapitel (III 2)
Kaufverpfändung
, m. u. f.vom Kirchspielsgericht angeordnete oder auf Kirchspielslasten bezogene Fahrnispfändung
Kluftspfändung
, f.Lenzpfändung
, f.(Lospfändung)
, f.Nachtpfändung
, f.Pfändung
, f.I Handlung, mit der eine Sache oder ein Recht durch den Pfandgläubiger oder in dessen Auftrag von einer hierzu autorisierten Amtsperson beim Pfandschuldner in Beschlag genommen wird, metonymisch: rechtlicher Erfolg dieser Handlung, auch der dadurch herbeigeführte Rechtszustand
II Recht, eine Pfändung (I) vorzunehmen und ein Pfand zu verwerten
III Unkosten einer Pfändung (I)
V wie Pfandwert (III)
VI wie Pfandsumme
VII Verhängen und Einziehen von Strafgeldern und sonstigen Erzwingungspfändern; Privatpfändung bei Schadenszufügung; das Recht hierauf; vereinzelt die durch die Pfändung entstehende Pfandverstrickung
IX eine Abgabe im Deichrecht
Pferdepfändung
, f.eine Verpfändung, die mangels Dokumentation im Pfandprotokoll nachrangig ist
(Quittpfändung)
, f.in Dithmarschen: von einem Geschlechtsverband gegenüber einem seiner Mitglieder angeordnete Fahrnispfändung
Schutzpfändung
, f.I wie Schutztreiben?
II in Reaktion auf eine Pfändung (I) vorgenommene Gegenpfändung
Selbstpfändung
, f., (Selbpfändung), f.I durch den Gläubiger selbst vorgenommene Pfändung (I); auch als widerrechtliche eigenmächtige Pfandnahme
II Selbstverpflichtung zur Ablösung einer fremden Pfandsumme
(Spatenpfändung)
, f.Verpfändung eines Spezialpfands; auch: wie Spezialpfandschaft