Suche nach *pfleger im Index Wortartikel

86 Treffer

(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)

Pfleger des Aftererben
Armenpfleger, Verwalter des Armenfonds, der Armenstiftungen und Armenhäuser
I Amtskassierer
II Hilfsbeamter des Landvogts
I Verwalter des Armeleutegutes 
II der dem Armeleutesäckelmeister (im Range) folgende Staatsbeamte als Armenverwalter
Aufseher über landesfürstliche Schlösser
Kassenbeamter
Ortsvorsteher, Bürgermeister, Heimbürger
Nachlaßverwalter
frithen hier Eigenname?
Verwalter der Frühmeßpfründe
Vorstand einer Nachbarschaft
Rechnungsführer der Gemeinde
Gerichtshalter
Kirchenpfleger (Laien), Verwalter kirchlichen Vermögens
Mitglied des Hallgerichts
Vermögensverwalter einer Zunft
Verwaltungsbeamter
Verwalter eines 1Hauses 
-- insbesondere Verwalter eines Zunfthauses
-- Spitalpfleger?
Verwalter des Niederkirchengutes
I Herrschaft als oberster Heiligenpfleger 
II Amt in der Gemeinde
herrschaftlicher Pfleger 
Verwalter des (salzburgischen) Kammerguts
wie Hospitalsvorsteher, auch wie Hospitalmeister 
wie Interimbeistand 
"nach Du Cange (Procurator Anniversariorum) ein Laienamt für die Eintreibung der zu Jahrtagen (I 1) gestifteten Einkünfte" Schröcker,Kirchenpflegsch. 179 [die Überprüfung der Angaben Schröckers hat ergeben, daß weder an der von ihm zitierten Stelle (DuCange V 467), noch an der Stelle, an der der Procurator Anniversariorum (DuCange VI 521) behandelt wird, das Wort Jahrtagpfleger belegt ist. 1. Okt. 1999]
wie Jahrzeitmeister 
I von den Grafen Karls des Großen gesagt
II Jurist, der von einer oder mehreren Grundherrschaften zur Ausübung ihrer Lokalgerichtsbarkeit eingestellt wird
Beamter des Kameralamts (II) 
Verwalter des Fonds, aus dem der Unterhalt einer 1Kapelle (I) bestritten wird
Kastenherr (I), Kirchenpfleger bei einem Kasten (IV) 
Vormund
der ursprünglich für die bauliche Erhaltung des Kirchengebäudes, dann für die gesamten kirchlichen Vermögen zuständige, meist weltliche und vom städtischen Rat gewählte, im ländlichen Bereich von der Gemeinde gewählte oder vom Grundherrn eingesetzte Verwalter des Kirchenguts (III), der schließlich auch Aufsichtsfunktionen über die Kirchendiener (I u. II) wahrnimmt
in Straßburg Mitglied des Kirchenkonvents (zur Wahl vergleiche Göbell,RhWKO. I 40)
I Sachwalter, Rechtsbeistand einer Klostervorsteherin
II Verwalter von Klostergut 
III Klosterbruder (I), der die auf Grund der päpstlichen Bulle zum Jubiläumsjahr 1500 gewährten Ablaßbriefe verkauft
I vom Landesherrn (I) eingesetzter oberster Verwalter und Gerichtsherr in einer Landespflege (I) oder dem Land (II 1) 
II (einer der fünf) Verwalter des Landpflegeamtes Nürnberg
Gerichtshalter für einen Landgerichtsherrn 
I treuhänderischer Träger eines Lehens
II mit der Aufsicht über das Lehnswesen eines Klosters betrauter Pfleger
II "Bruderschaftspfleger der Schützenbruderschaft" SchwäbWB. IV 1226
Vertreter eines Meiers (I) 
I wie Mitgeselle (I), mnl. insb. Gefährte, Parteigänger, Handelsgenosse, Mitverpflichteter
II wie Mittäter 
oberster Verwalter des mit der Baulastpflicht verbundenen kirchlichen Sondervermögens
Mitglied des Vorstands einer städtischen Nachbarschaft (I) 
dem Heiligenpfleger (II) vorgesetzter Verwalter des Kirchenvermögens
oberster Verwalter von Kirchengut (III) 
I Verwalter, insb. Vorsteher einer wohltätigen Einrichtung
II Obervormund (I), auch als bloßes Ehrenamt
Leiter einer Vormundschaftsbehörde
kurpfälzischer Beamter mit Verwaltungsaufgaben
Leiter des Pfarrkirchenbaupflegamts 
Verwalter des Vermögens einer Pfarrpflege 
Verwalter der Pfarrzeche, Treuhänder für die Seelgerätstiftungen an einer Pfarrkirche (I) 
in Villingen: Stadtkämmerer
wie Pferchmeister 

Pfleger

, m.
zum Begriff sowie zu anderen Bezeichnungen aus dem Bereich der treuhänderischen Tätigkeit vgl. Schott,Träger 72f.; Lit. in HRG.1 III 1730-33; zur Rechtssprachgeographie des Wortes vgl. v.Künßberg,Rsprgeogr. 41f.
I Vormund, Vertreter, Sachwalter, der die rechtliche Vertretung nicht-mündiger oder abwesender Personen übernimmt und deren Güter verwaltet; vom Vormund idR. nicht abzugrenzen, da die Rechtsinstitute Pflegschaft (Fürsorge für einzelne Angelegenheiten) und Vormundschaft (Fürsorge für eine Person und deren Vermögen) im heutigen Sinn sich erst langsam herausbilden
II treuhänderischer Verwalter in unterschiedlichen Bereichen; das Wort steht häufig auch formelhaft in einer Reihe mit anderen Bezeichnungen von Herrschafts- und Amtsträgern, die die Gesamtheit der Beamtenschaft erfassen soll
  • 1 in bestimmten Herrschaftsgebieten, bei denen je nach Art und Größe der Aufgabenbereich des Pflegers unterschiedlich ausgestaltet ist (Statthalter, Landpfleger usw., einmal auch vom Kaiser gesagt)
  • 2 im Deutschen Orden und dem Johanniterorden
  • 3 in der bayerischen und tw. österreichischen Gerichtsorganisation Verwalter eines Landgerichtsbezirks (Pflegamt (I), Pfleggericht), unter dem meist der Landesrichter (III) den Vorsitz im Gericht führt und der die tatsächliche Amtsführung häufig dem von ihm angestellten Pflegsverwalter überläßt
  • 4 für kirchliche Einrichtungen
  • 5 im städtischen Bereich: Ratsherr, Beamter mit der Aufsicht über Pflegschaften verschiedener Art, Heiligenpfleger, Kirchenpfleger, Spitalpfleger, Zunftaufseher; in München für die Überwachung der Ratssatzungen für die Handwerker zuständig; auch für Grundherrschaften in der Aufsichtsfunktion über Vormundschaften belegt
  • 6 im grundherrlichen Bereich
III Person, die - hier wohl als Pächter eines Spielhauses - Glücksspiele beaufsichtigt
V Krankenpfleger
Verwalter einer Pfründe (II) 
wie Proviantherr 
städtischer Beamter für die (treuhänderische) Vermögensverwaltung
Ratsherr (I), der das Amt eines Pflegers (II 5) wahrnimmt
in Konstanz vom Stadtrat ernannter Pfleger (II 5) einer Reite 
Verwalter einer Sammlung (II 1), hier: der sogen. Ulmer Sammlung, einer Frauengemeinschaft
wohl wie Schafmeister (I) 
bevollmächtigter Vormund
Verwalter eines Schlosses (VIII) von hohem oder niederem Rang
wie Schulinspektor 
Ratsherr, der die Aufsicht über ein Seelhaus führt
II Testamentsvollstrecker
III Bediensteter in der Armenfürsorge
wie Siechenpfleger 
wie Siechenpfleger 
(Ratsherr als) Vorsteher der öffentlichen Kranken- und Armenfürsorge; Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich des Siechmeisters sind möglich je nach Größe und wirtschaftlicher Bedeutung der Siechenhäuser und ihres Siechenguts 
Ratsherr, Beamter, der mit der Aufsicht über eine Saline betraut ist
wie Spendmeister 
I (von der Obrigkeit bestellte) Aufsichtsperson über ein Spital bzw. das Spitalwesen einer Stadt oder Herrschaft
Stadtoberhaupt und Ratsvorsitzender, Stadtbürgermeister; in Augsburg als einer von zweien
I Wirtschaftsverwalter eines 1Stifts (I) 
II Ratsherr, der mit der Finanzaufsicht über ein nachreformatorisches 1Stift (I 2) betraut ist
Verwalter der Spendeneinkünfte von Bildstöcken